Gesetzgebung
   BGBl. II 1953 S. 331   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1953,3379
BGBl. II 1953 S. 331 (https://dejure.org/1953,3379)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1953,3379) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil II Nr. 15, ausgegeben am 27.08.1953, Seite 331
  • Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden
  • vom 24.08.1953

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)

  • BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93

    Zwangsarbeit

    5 Abs. 2 und 4 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (BGBl. II S. 331; im folgenden: Londoner Schuldenabkommen -- LondSchAbk) bestimmen:.
  • BGH, 19.06.1973 - VI ZR 74/70

    Entschädigung in Geld für während des zweiten Weltkrieges geleistete Zwangsarbeit

    Mit Recht hat das Berufungsgericht der Klage den Erfolg versagt, da ihr die Bestimmung des Art. 5 Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 - BGBl II 331 - (im folgenden: LondSchAbk) entgegensteht.

    Entscheidend ist, daß das LondSchAbk durch das Zustimmungsgesetz vom 24. August 1953 (BGBl. II 331), das auch in Berlin gilt (Berlin-Gesetz vom 2. September 1953 GVBl 979), innerstaatliches Recht geworden ist.

  • OLG Stuttgart, 20.06.2000 - 12 U 37/00

    Verjährung von Ansprüchen von Zwangsarbeitern gegenüber dem

    Ob Verjährung bereits vor Inkrafttreten von Art. 5 Abs. 2 des LSA am 24.08.1953 (BGBl II S. 331) eingetreten ist, wie die Beklagte annimmt, kann dahinstehen.
  • BGH, 26.02.1963 - VI ZR 94/62

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat das Berufungsgericht der Klage den Erfolg versagt, da ihr die Bestimmung des Art. 5 Abs. 2 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (BGBl. II 331) entgegensteht.

    Entscheidend ist vielmehr, daß das Londoner Schuldenabkommen durch das Zustimmungsgesetz vom 24. August 1953 (BGBl. II 331) innerstaatliches Recht geworden ist.

  • BVerfG, 29.11.1996 - 2 BvL 21/93

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage

    Das Verfahren der konkreten Normenkontrolle betrifft die Frage, ob Art. 5 Abs. 4 des Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (BGBl II S. 331; im folgenden: Londoner Schuldenabkommen - LondSchAbk) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BFH, 27.07.1965 - I 110/63 S

    Beschränkte Körperschaftssteuerpflicht bei Körperschaften, die weder ihre

    Diese Rechtslage sei von dem durch Gesetz innerdeutsches Recht gewordenen Londoner Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24. August 1953, BGBl 1953 II S. 331) übernommen worden (Anlage IV Art. 2 Abs. 2 Buchst. b des Abkommens, derzufolge Forderungen in diesem Sinne auch vor dem 8. Mai 1945 entstandene Forderungen gegen deutsche Firmen sind, die natürlichen oder juristischen Personen oder Personengruppen zustehen, die mittelbar oder unmittelbar Eigentümer der betrefenden Firmen sind).
  • BGH, 20.09.1962 - VII ZB 1/62

    Vorlegung kraft Landesrecht

    Die Beschwerde meint, auch das Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (BGBl. II 331) stehe einer Inanspruchnahme entgegen.
  • BVerwG, 12.06.1970 - VII C 64.68

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Tatsachenfragen und bei Rechtsfragen -

    ist durch das Gesetz betreffend das Abkommen vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden vom 24. August 1953 (BGBl. II S. 331) in Bundesrecht transformiert worden und daher revisibel.
  • BGH, 01.03.1973 - III ZR 176/69

    Enteignende Wirkung eines Zustimmungsgesetzes zum österreichischen

    In dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 (sog. Londoner Schuldenabkommen = LondSchAbk), ratifiziert durch Gesetz vom 24. August 1953 (BGBl II S. 331), wird für die Abwicklung von Forderungen der mit dem Deutschen Reich ehemals verbündeten oder ihm eingegliederten Staaten und deren Staatsangehörigen auf die in den einschlägigen Verträgen getroffenen oder noch zu treffenden Bestimmungen verwiesen.
  • BGH, 22.06.1960 - IV ZR 47/60

    Rechtsmittel

    Gemäß Art. 5 Abs. 4 des Londoner Schuldenabkommens vom 27. Februar 1953 (BGBl. II 331, 556) werden die gegen Deutschland oder deutsche Staatsangehörige gerichteten Forderungen von Staaten, die vor dem 1. September 1939 in das Reich eingegliedert oder am oder nach diesem Zeitpunkt mit ihm verbündet waren, und von Staatsangehörigen dieser Staaten aus Verpflichtungen, die zwischen der Eingliederung und dem 8. Mai 1945 eingegangen, oder aus Rechten, die in diesem Zeitraum erworben worden sind, nach den Bestimmungen behandelt, die in den einschlägigen Verträgen getroffen worden sind oder noch getroffen werden.
  • BGH, 22.05.1958 - II ZR 281/56

    Rechtsmittel

  • BGH, 02.10.1963 - IV ZR 297/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.05.1958 - III ZR 169/56

    Londoner Schuldenabkommen

  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 186/61

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einer

  • BAG, 21.04.1960 - 5 AZR 631/57

    Regelungsverfahren - Londoner Schuldenabkommen - Englische Staatsangehörige -

  • BGH, 18.02.1955 - V ZR 48/53

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.03.1964 - VI ZR 187/61

    Zulässigkeit der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs einer

  • BGH, 22.06.1960 - IV ZR 48/60

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht