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   BGBl. I 1953 S. 75   

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BGBl. I 1953 S. 75 (https://dejure.org/1953,3797)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 27.03.1953, Seite 75
  • Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verfahrens- und Geschäftsordnung)
  • vom 25.03.1953

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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83

    Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder -

    Nach § 2 VAG i.V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 der 3. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) in der Fassung vom 29. März 1983 (BGBl. I S. 377) - 3. DV/BAG - entscheidet eine Beschlußkammer des BAV, ob eine Unternehmung nach § 1 VAG der Aufsicht unterliegt.
  • BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 36.86

    Gebot der Wahrung von Belangen der Versicherten - Genehmigungspflichtige

    Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 i.V. mit Abs. 2 Nr. 4 der Dritten Durchführungsverordnung zum BAG vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) kann der Präsident u.a. über die Genehmigung einer Bestandsübertragung entscheiden, wenn dem Antrag stattgegeben werden soll.
  • BGH, 14.06.1976 - III ZR 58/74

    Prämiennachteilen in der Vollkaskoversicherung gehören grundsätzlich zum

    Nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 der 3. DVO zum BAG vom 25. März 1953 (BGBl I 75) sind die Beschlußkammern des Bundesaufsichtsamts für den Erlaß von Anordnungen nach § 81 a S. 2 VAG zuständig.
  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55

    Rechtsmittel

    Über den Einspruch der Klägerin gegen die Anordnung vom 5. Juli 1954 hat gemäß § 8 Abs. 3 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verfahrens- und Geschäftsordnung) vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) - III. DVO - die Beschlußkammer entschieden.
  • BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55

    Voraussetzungen für einen Einspruch der "Beteiligten" gegen einen Verwaltungsakt

    Über den Einspruch der Klägerin gegen die Anordnung vom 5. Juli 1954 hat gemäß § 8 Abs. 3 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) - III. DVO - die Beschlußkammer entschieden.
  • BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84

    Erstattung von Fotokopiekosten - Versicherungsschutz für medizinisch

    Die angefochtenen Entscheidungen sind deshalb aufzuheben, ohne daß es hierfür darauf ankäme, ob § 81 VAG auch zur Untersagung des Betriebs von Versicherungsgeschäften ermächtigt und ob die Untersagung des Geschäftsbetriebs auch ohne vorgängige Feststellung der Aufsichtspflichtigkeit des Unternehmens (§ 2 VAG i.V. mit § 7 Ab. 2 Nr. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 25. März 1953 <BGBl. I S. 75>) zulässig ist.
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