Gesetzgebung
BGBl. I 1953 S. 75 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 12, ausgegeben am 27.03.1953, Seite 75
- Dritte Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verfahrens- und Geschäftsordnung)
- vom 25.03.1953
Verordnungstext
Wird zitiert von ... (6)
- BVerwG, 19.05.1987 - 1 A 88.83
Versicherungsgegenstand - Sachgüterabnutzung - Videorecorder - …
Nach § 2 VAG i.V. mit § 7 Abs. 2 Nr. 1 der 3. Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) in der Fassung vom 29. März 1983 (BGBl. I S. 377) - 3. DV/BAG - entscheidet eine Beschlußkammer des BAV, ob eine Unternehmung nach § 1 VAG der Aufsicht unterliegt. - BVerwG, 30.01.1990 - 1 A 36.86
Gebot der Wahrung von Belangen der Versicherten - Genehmigungspflichtige …
Nach § 7 Abs. 3 Nr. 1 i.V. mit Abs. 2 Nr. 4 der Dritten Durchführungsverordnung zum BAG vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) kann der Präsident u.a. über die Genehmigung einer Bestandsübertragung entscheiden, wenn dem Antrag stattgegeben werden soll. - BGH, 14.06.1976 - III ZR 58/74
Prämiennachteilen in der Vollkaskoversicherung gehören grundsätzlich zum …
Nach § 7 Abs. 2 Nr. 6 der 3. DVO zum BAG vom 25. März 1953 (BGBl I 75) sind die Beschlußkammern des Bundesaufsichtsamts für den Erlaß von Anordnungen nach § 81 a S. 2 VAG zuständig.
- BVerwG, 12.04.1956 - I A 6.55
Rechtsmittel
Über den Einspruch der Klägerin gegen die Anordnung vom 5. Juli 1954 hat gemäß § 8 Abs. 3 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Verfahrens- und Geschäftsordnung) vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) - III. DVO - die Beschlußkammer entschieden. - BVerwG, 12.04.1956 - I A 10.55
Voraussetzungen für einen Einspruch der "Beteiligten" gegen einen Verwaltungsakt …
Über den Einspruch der Klägerin gegen die Anordnung vom 5. Juli 1954 hat gemäß § 8 Abs. 3 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 25. März 1953 (BGBl. I S. 75) - III. DVO - die Beschlußkammer entschieden. - BVerwG, 24.02.1987 - 1 A 49.84
Erstattung von Fotokopiekosten - Versicherungsschutz für medizinisch …
Die angefochtenen Entscheidungen sind deshalb aufzuheben, ohne daß es hierfür darauf ankäme, ob § 81 VAG auch zur Untersagung des Betriebs von Versicherungsgeschäften ermächtigt und ob die Untersagung des Geschäftsbetriebs auch ohne vorgängige Feststellung der Aufsichtspflichtigkeit des Unternehmens (§ 2 VAG i.V. mit § 7 Ab. 2 Nr. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen vom 25. März 1953 <BGBl. I S. 75>) zulässig ist.