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   BGBl. I 1953 S. 903   

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BGBl. I 1953 S. 903 (https://dejure.org/1953,3941)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1953 Teil I Nr. 48, ausgegeben am 12.08.1953, Seite 903
  • Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
  • vom 06.08.1953

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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87

    Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen

    In der praktischen Auswirkung besteht daher kein großer Unterschied zu der früheren Rechtslage in Gestalt des § 8 Abs. 3 Satz 2 FStrG in der ursprünglichen Fassung vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 903), in der geregelt war, daß bei der Gebührenbemessung auch der wirtschaftliche Vorteil der Sondernutzung berücksichtigt werden "kann".
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 A 4.07

    Eingetragenes Kulturdenkmal; vorläufige Unterschutzstellung; denkmalrechtliche

    Diese Bestimmung lautete seinerzeit (Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 1953, BGBl I S. 903): .
  • BVerfG, 03.07.2000 - 2 BvG 1/96

    Bund-Länder-Streit: Umfang und Grenzen des Weisungsrechts des Bundes gegenüber

    c) Von dieser strikten Trennung der Kompetenzbereiche von Bund und Ländern war bereits die ursprüngliche Fassung des Bundesfernstraßengesetzes vom 6. August 1953 (BGBl I S. 903) ausgegangen.
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