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   BGBl. I 1955 S. 477   

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BGBl. I 1955 S. 477 (https://dejure.org/1955,5867)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 25, ausgegeben am 06.08.1955, Seite 477
  • Personalvertretungsgesetz
  • vom 05.08.1955

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (214)

  • BVerfG, 29.05.1973 - 1 BvR 424/71

    Hochschul-Urteil

    Die angefochtene Regelung ist mit dem Personalvertretungsgesetz vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) vereinbar.
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Nach § 90 des Personalvertretungsgesetzes (PVG) des Bundes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) solle hinsichtlich der Beteiligung der Personalvertretungen der Länder eine Regelung angestrebt werden, wie sie für die Bundesbehörden festgelegt sei.
  • BVerwG, 29.09.1960 - II C 79.59

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen mangelnder Bewährung

    Der nach § 74 Abs. 1 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 (BGBl. I S. 477) zuständige Bezirkspersonalrat bei der Beklagten sei gemäß § 70 Abs. 1 a Nr. 4 dieses Gesetzes beteiligt worden; er habe der Entlassung zugestimmt.

    Formelle Beanstandungen gegen die Entlassung hat das Berufungsgericht ebenfalls mit Recht nicht erhoben, nachdem es festgestellt hatte, daß die Beklagte der Pflicht zur Anhörung des Personalrats nachgekommen ist (vgl. § 70 Abs. 1 lit. a Nr. 4 des Personalvertretungsgesetzes vom 5. August 1955 - BGBl. I S. 477 -).

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