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   BGBl. I 1955 S. 573   

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BGBl. I 1955 S. 573 (https://dejure.org/1955,4806)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1955 Teil I Nr. 32, ausgegeben am 13.09.1955, Seite 573
  • Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande
  • vom 12.09.1955

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    in den Verfahren wegen verfassungsrechtlicher Prüfung des § 9 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande, vom 6. Dezember 1937 (RGBl. I S. 1319) in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573), soweit er sich auf den Gelegenheitsverkehr mit Droschken und Mietwagen bezieht, - Vorlagebeschlüsse a) des Verwaltungsgerichtshofs Stuggart ... f) ... .

    § 9 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) ist mit Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar und deshalb nichtig, soweit er sich auf den Gelegenheitsverkehr mit Droschken und Mietwagen bezieht.

  • BGH, 12.11.1957 - VI ZR 314/55

    Personenbeförderungsgesetz als Schutzgesetz

    Endlich kommt es für die Entscheidung des vorliegenden Falles nicht darauf an, ob die umstrittene Bestimmung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes in der ursprünglichen Fassung oder in der geänderten Fassung des Gesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I 573) mit Art. 12 des Grundgesetzes vereinbar ist (verneinend für die erste Fassung BVerwGE 1, 92; 1, 165; offen lassend für die zweite Fassung BVerwGE 4, 89; vgl. zu dem Problem Wolf, Deutsches Verwaltungsblatt 1956, 435).
  • VGH Bayern, 07.12.2011 - 11 B 11.928

    Auslegung eines Berufungsantrags

    Gegen die Annahme, der vollziehenden Gewalt stehe bereits bei der Beantwortung der Frage, ob ein bestimmter Belang überhaupt als "öffentliches Verkehrsinteresse" verstanden werden kann (und nicht erst bei der Bewertung des Gewichts eines solchen Interesses), ein gerichtlich nur eingeschränkt nachprüfbarer Beurteilungsspielraum zu, spricht nicht zuletzt auch, dass es das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 8. Juni 1960 (BVerfGE 11, 168/191 f.) ausdrücklich als Aufgabe der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit bezeichnet hat, den Begriff der "Interessen des öffentlichen Verkehrs" im Sinn von § 9 Abs. 1 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 (RGBl I S. 1217) in der Fassung des Gesetzes vom 12. September 1955 (BGBl I S. 573) verfassungskonform auszulegen, und dass gegen eine Gesetzesbestimmung, die versuchen würde, den Gerichten diese Prüfung zu entziehen, verfassungsrechtliche Bedenken bestünden (BVerfG vom 8.6.1960, a.a.O., S. 192).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 179.54

    Rechtsmittel

    Da die Entscheidung aus § 9 Abs. 1 PBefG zu entnehmen ist, bedarf es in der vorliegenden Sache keiner Erörterung der Frage, oh die Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 9 Abs. 2 PBefG, insbesondere in der neuen Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) begründet sind.
  • BVerwG, 30.10.1959 - VII C 19.59

    Der unbeschränkten Rechtskontrolle unterliegende und lediglich auf

    Diese durch das Gesetz vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) neu gefaßte Vorschrift besagt, daß die Genehmigung bei allen in § 2 PBefG genannten Verkehrsarten nicht erteilt werden darf, wenn der Verkehr mit den vorhandenen Verkehrsmitteln befriedigend bedient werden kann.
  • BVerwG, 19.02.1960 - VII C 17.59

    Rechtsmittel

    Ob die bei Erteilung der Genehmigung noch nicht in Kraft gewesene Vorschrift des § 9 Abs. 2 PBefG in der Fassung vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) anzuwenden sei, könne dahinstehen, denn inhaltlich habe sie an der bisherigen Rechtslage nichts geändert, sondern nur klargestellt, daß beim Fehlen eines öffentlichen Verkehrsbedürfnisses die Genehmigung eines Unternehmens den Interessen des öffentlichen Verkehrs zuwiderlaufe.
  • BVerwG, 26.10.1962 - VII C 23.61

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren der Behörden nach § 27 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217) i.d.F. der Änderungsgesetze vom 6. Dezember 1937 (RGBl. I S. 1319), vom 16. Januar 1952 (BGBl. I S. 21) und vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) - PBefG 1934 - beurteilt (BVerwGE 10, 49 [BVerwG 04.12.1959 - VII C 10/59]).
  • BVerwG, 11.10.1956 - I C 178.54

    Genehmigung für einen Linienverkehr - Durchführung im Interesse des öffentlichen

    Da die Entscheidung aus § 9 Abs. 1 PBefG zu entnehmen ist, bedarf es in der vorliegenden Sache keiner Erörterung der Frage, ob die Bedenken gegen die Rechtsgültigkeit des § 9 Abs. 2 PBefG, insbesondere in der neuen Fassung des Änderungsgesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) begründet sind.
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII B 109.60
    Das Oberverwaltungsgericht führte in seinem Urteil vom 22. März 1960 aus: Die Voraussetzungen des § 9 des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande vom 4. Dezember 1934 (RGBl. I S. 1217) in den Fassungen vom 6. Dezember 1957 (RGBl. I S. 1319) und vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) - PBefG - und des § 11 Abs. 2 der Durchführungsverordnung hierzu vom 26. März 1935 (RGBl. I S. 473) - DVPBefG - für die von der Klägerin beantragte Genehmigung seien gegeben.
  • BVerwG, 06.12.1963 - VII C 30.62

    Rechtsmittel

    Die vom Berufungsgericht behandelte Frage, ob etwa § 9 Abs. 1 PBefG auch hinsichtlich des Verkehrs mit Ausflugswagen als verfassungswidrig anzusehen ist, bedurfte daher ebensowenig der Erörterung wie die mit Rücksicht auf eine etwaige Vorlagepflicht beim Bundesverfassungsgericht sich stellende Frage, ob § 9 Abs. 1 in der Fassung vor Inkrafttreten des den § 9 Abs. 2 ändernden Gesetzes vom 12. September 1955 (BGBl. I S. 573) vor- oder nachkonstitutionelles Recht darstellt und eine Vorlagepflicht sich auch - da das Personenbeförderungsgesetz inzwischen durch ein anderes Gesetz ersetzt worden ist - auf nicht mehr geltendes nachkonstitutionelles Recht erstrecken würde.
  • BVerwG, 10.11.1961 - VII C 61.60

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.04.1960 - VII B 7.59

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Genehmigung zur

  • BVerwG, 27.02.1956 - V B 187.54

    Fortgeltung des Reichsleistungsgesetzes (RLG) als Bundesgesetz und geltendes

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