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   BGBl. I 1956 S. 114   

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BGBl. I 1956 S. 114 (https://dejure.org/1956,4416)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1956 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 21.03.1956, Seite 114
  • Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten
  • vom 19.03.1956

Gesetzestext

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Wird zitiert von ... (83)

  • BVerwG, 31.01.2019 - 1 WB 28.17

    Haar- und Barterlass bedarf gesetzlicher Ermächtigung

    aaa) Bereits seit Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114) hat der Bundespräsident die Befugnis, die Bestimmungen über die Uniform der Soldaten zu erlassen (§ 4 Abs. 3 Satz 2 SG a.F.).
  • BVerwG, 28.10.2015 - 2 C 40.13

    Soldat auf Zeit; Bundeswehr; Fachausbildung; Elektroniker für luftfahrttechnische

    Rechtsgrundlage des angefochtenen Bescheids ist § 56 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 3 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG) vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114), hier anzuwenden in der nach dem Gesetz zur Änderung des Soldatengesetzes vom 19. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1815) unveränderten Fassung der Neubekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Für das Verhalten der Soldaten bei einer solchen Diskussion sind folgende Vorschriften des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten - Soldatengesetz - vom 19. März 1956 (BGBl. I S. 114; im folgenden: SG) von Bedeutung:.
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