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   BGBl. I 1957 S. 582   

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BGBl. I 1957 S. 582 (https://dejure.org/1957,6563)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 23, ausgegeben am 31.05.1957, Seite 582
  • Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte
  • vom 28.05.1957

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Wird zitiert von ... (11)

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    "."[ofür Kassen-Zahnärzte vom 28° Mai 1957 (BGBl I 582), der ähnlich indirekt wie 5 368 f Abs° 1 Satz 5 RVO mit dem Mittel der Versagung der Genehmigung zur Beschäftigung eines Assistenten der Aufrechterhaltung eines "übergroßen Praxisumfangs" begegnen will, am Maßstab des Art° 12 Abs° 1 GG geprüft (BSG 20, 52, 56 f)°.
  • BVerfG, 25.05.2001 - 1 BvR 848/01

    Aussetzung der Entziehung der Zulassung zur vertragszahnärztlichen Tätigkeit

    Es wird zu prüfen sein, ob die mittelbar angegriffene Vorschrift des § 44 der Zulassungsordnung für Vertragszahnärzte vom 28. Mai 1957 (BGBl I S. 582) von der Ermächtigung in § 98 Abs. 2 Nr. 3 SGB V gedeckt ist und mit § 97 Abs. 3 Satz 1 SGB V, der ohne Einschränkung auf § 84 Abs. 1 SGG verweist, in Einklang steht.
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvL 9/70

    Unzulässigkeit der Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Er übte in den Jahren 1958 und 1959 mit Genehmigung seines Oberlandesgerichtspräsidenten eine Nebentätigkeit als stellvertretender Vorsitzender des Berufungsausschusses für Zahnärzte nach § 35 der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte vom 28. Mai 1957 (BGBl. I S. 582) aus.
  • BVerwG, 25.01.1973 - II C 87.65

    Verfassungsgemäßheit der Pflicht zur Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung

    Der beim Landgericht in M... als Landgerichtsdirektor tätige Kläger erhielt durch Verfügung des Oberlandesgerichtspräsidenten in Hamm vom 19. November 1957 die von ihm nachgesuchte Genehmigung zur Übernahme der Tätigkeit eines stellvertretenden Vorsitzenden des Berufungsausschusses für Zahnärzte gemäß § 35 der Zulassungsordnung der Kassenärzte vom 28. Mai 1957 (BGBl. I S. 582).
  • BVerwG, 27.10.1966 - II C 103.63

    Rechtsmittel

    Das Nähere über das Verfahren regele die Zulassungsordnung für Zahnärzte vom 28. Mai 1957 (BGBl. I S. 582) - ZO/Zahnärzte -.
  • LSG Bayern, 07.06.2000 - L 12 KA 505/99

    Festsetzung eines Gegenstandswertes in einem Widerspruchsverfahren; Berechnung

    Darüber hinaus erweist sich der Bescheid des Beklagten vom 4. Juli 1995 auch deshalb als rechtswidrig, weil er entgegen der Vorschrift des § 45 Abs. 3 i.V.m. § 41 Abs. 2 der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte (Zahnärzte - ZV) vom 28. Mai 1957 (Bundesgesetzblatt I S.582) zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes zur Stärkung der Solidarität in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 19. Dezember 1998 (Bundesgesetzblatt I S.3853) nicht in vollständiger Besetzung des Berufungsausschusses gefasst wurde.
  • BVerwG, 12.07.1978 - 1 WB 283.77

    Unterhalt einer funktionstüchtigen Bundeswehr - Sanitätsoffizier -

    Der in § 24 Abs. 2 der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte - ZO-Zahnärzte - vom 28. Mai 1957 (BGBl I S. 582, zuletzt geändert durch die Zweite Änderungsverordnung vom 20. Juli 1977 - BGBl I S. 1337) niedergelegten Pflicht zur Einrichtung allgemeiner Sprechstunden kann der Sanitätsoffizier sonach nicht entsprechen; es ist daher ausgeschlossen, daß sich die Genehmigung für eine privatärztliche Nebentätigkeit auch auf eine kassenzahnärztliche Tätigkeit erstrecken könnte oder sollte.
  • BSG, 29.10.1963 - 6 RKa 7/61

    Genehmigung zur Beschäftigung eines Zahnarztes als Ausbildungsassistenten ;

    Nachdem die Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte vom 28. Mai 1957 - BGBl I 582 - (ZO-Zahnärzte) am 1. Juni 1957 in Kraft getreten war, beantragte er mit Schreiben vom 28. November 1957 bei der beklagten Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) die Genehmigung zur Beschäftigung des Zahnarztes H. als Ausbildungsassistenten nach § 32 Abs. 2 Satz 1 dieser Zulassungsordnung mit der Begründung, er habe, bedingt durch die Größe seiner Praxis, seit 1948 laufend Ausbildungsassistenten beschäftigt; auch habe er im Jahre 1955 im Vertrauen auf die Möglichkeit der jederzeitigen Assistentenbeschäftigung einen Praxisneubau errichtet, den er in diesem Umfange nicht errichtet hätte, wenn man ihn rechtzeitig von der geplanten Einschränkung der Assistentenbeschäftigung unterrichtet hätte.
  • BSG, 04.06.1964 - 6 RKa 13/62
    Der Kläger erneuerte seine Bewerbung im März 1961 mit der Bitte, ihn im Hinblick auf seine frühere Tätigkeit als Kassenzahnarzt von der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Einführungslehrgang für die kassenzahnärztliche Tätigkeit (§ 17 der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte - ZO-Zahnärzte - vom 28. Mai 1957, BGBl. I 582) zu entbinden; falls die Zulassung hieran scheitern sollte, sei er jedoch bereit, am nächsten Lehrgang teilzunehmen.
  • BSG, 19.07.1973 - 6 RKa 1/73

    Kassenzahnärzte - Ehrenamtlicher Richter - Angelegenheiten der Kassenzahnärzte -

    könne der Kläger sein Begehren, einen weiteren Umfang einzutragen" nicht mit dem Vorbringen rechtfertigen" er habe seinen Besitzstand seit 7952 gefestigt und erweitert° Angesichtsher Schwierigkeiten9 Tatsachen aus einer Zeit vor zwanzig Jahren nachzuweisen9 dürften zwar keine strengen Anforderungen an die Beweisführung - Glaubhaftmachung nach 55 2 ZulG mit 4 Abs° 2b, Abs° # der Zulassungsordnung für Kassenzahnärzte (ZG-Zahnärzte) vom 280 Mai 1957 (BGBl I 582) genüge -ge- als.
  • BSG, 26.03.1976 - 6 RKa 20/75

    Ausübung der Zahnheilkunde - Berechtigung - Unrechtmäßig geführte

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