Gesetzgebung
   BGBl. I 1957 S. 667   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,6987
BGBl. I 1957 S. 667 (https://dejure.org/1957,6987)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1957,6987) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1957 Teil I Nr. 29, ausgegeben am 04.07.1957, Seite 667
  • Rahmengesetz zur Vereinheitlichung des Beamtenrechts
  • vom 01.07.1957

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (484)

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    In einer Laufbahn werden alle Ämter derselben Fachrichtung zusammengefasst, die die gleiche Vor- und Ausbildung erfordern (vgl. bereits den früheren § 11 Abs. 1 BRRG vom 1. Juli 1957, BGBl. I S. 667).
  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

    Das Bremische Personalvertretungsgesetz sei mit §§ 4, 17, 18, 23, 56 des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) und § 41 Abs. 2 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) unvereinbar.
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Der Bund darf für die Rechtsverhältnisse der Landes- und Kommunalbeamten lediglich Rahmenvorschriften erlassen (Art. 75 Nr. 1 GG); von diesem Recht hat er erst durch das Beamtenrechtsrahmengesetz vom 1. Juli 1957 (BGBl. I S. 667) Gebrauch gemacht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht