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   BGBl. II 1958 S. 1   

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BGBl. II 1958 S. 1 (https://dejure.org/1957,5833)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1958 Teil II Nr. 1, ausgegeben am 08.01.1958, Seite 1
  • Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft
  • vom 27.12.1957
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 18.10.2017 - V R 46/16

    Körperschaftsteuerbefreiung für die Abgabe von Faktorpräparaten zur

    Die Gewährung der Steuerfreiheit für Gewinne aus der Abgabe von Faktorpräparaten stelle eine sog. Neubeihilfe dar, da es die streitgegenständliche Gerinnungstherapie in Form der Heimselbstbehandlung bei Inkrafttreten des Vertrags über die Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft am 1. Januar 1958 (Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft vom 27. Dezember 1957, BGBl II 1958, 1) noch nicht gegeben habe.
  • OLG Düsseldorf, 20.06.2006 - 2 Kart 1/06

    Langfristige Gasverträge nichtig - Verstoß gegen Art. 81 EGV und § 1 GWB

    Das europarechtliche Kartellverbot in der damaligen Fassung von Art. 85 Abs. 1 EGV (nunmehr Art. 81 Abs. 1 EG) gilt seit dem Inkrafttreten des EG-Vertrages in der Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1958 (vgl. BGBl. 1958 II, S. 1).
  • OLG München, 22.03.2001 - 29 U 3755/00

    Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kuba vom 22.3.1954 über die

    Eine andere Auslegung des deutsch-kubanischen Abkommens ist auch nicht unter EG-rechtlichen Vorgaben veranlaßt (hier etwa unter dem Gesichtspunkt der Beeinträchtigung des innergemeinschaftlichen Handels: Vertrieb der in Italien hergestellten Motorroller), da Rechte und Pflichten aus internationalen Übereinkommen zwischen Mitgliedsstaaten und Drittstaaten, die vor dem Inkrafttreten des EG-Vertrages (1.1.1958, BGBl II S. 1) abgeschlossen wurden, nicht berührt werden (Art. 307 Abs. 1 EGV; vgl. v. Gamm a.a.O. S. 383).
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