Gesetzgebung
   BGBl. II 1959 S. 232   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6369
BGBl. II 1959 S. 232 (https://dejure.org/1959,6369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil II Nr. 11, ausgegeben am 21.03.1959, Seite 232
  • Gesetz zu dem Konsularvertrag vom 25. April 1958 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken
  • vom 17.03.1959

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • KG, 05.10.2010 - 1 W 45/09

    Erbrecht der UDSSR: Qualifizierung als privates Erbrecht; gesetzliches Erbrecht

    Eine Nachlassspaltung nach Art. 28 Abs. 3 des Konsularvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der UdSSR vom 25. April 1958 (BGBl. 1959 II S. 232) ist nicht eingetreten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht