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   BGBl. I 1959 S. 46   

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BGBl. I 1959 S. 46 (https://dejure.org/1959,5770)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 7, ausgegeben am 25.02.1959, Seite 46
  • Verordnung über allgemeine Tarife für die Versorgung mit Gas (Bundestarifordnung Gas)
  • vom 10.02.1959

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Die allgemeinen Tarife der Gasversorgungsunternehmen unterlagen - anders als die allgemeinen Tarife der Elektrizitätsversorgungsunternehmen - wegen des auf dem Wärmemarkt bestehenden (Substitutions-)Wettbewerbs zu keiner Zeit einer behördlichen Genehmigung (vgl. Bundestarifordnung Gas vom 10. Februar 1959, BGBl. I S. 46, aufgehoben durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 4 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes vom 24. April 1998; § 11 Abs. 1 EnWG 1998; § 1 Abs. 1 Satz 2, § 12 Bundestarifordnung Elektrizität vom 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2255, außer Kraft tretend am 1. Juli 2007, Art. 5 Abs. 3 des Zweiten Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts vom 7. Juli 2005, BGBl. I S. 1970).
  • OLG Oldenburg, 05.09.2008 - 12 U 49/07

    Gangbarkeit der Begründung des Rechts zur einseitigen Preiserhöhung in

    Regelungen zum Preisrecht wurden nach dem Krieg erstmals 1959 in der Verordnung über allgemeine Tarife für die Versorgung mit Gas (Bundestarifordnung Gas, BGBl. I 1959, 46) getroffen.
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