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   BGBl. I 1959 S. 705   

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BGBl. I 1959 S. 705 (https://dejure.org/1959,5903)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1959 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 09.12.1959, Seite 705
  • Gesetz über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG)
  • vom 07.12.1959

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (29)

  • BVerwG, 23.06.2010 - 6 P 8.09

    Informationsrecht des Personalrates; betriebliches Eingliederungsmanagement;

    Bei Inkrafttreten des Berliner Personalvertretungsgesetzes vom 22. Juli 1968 galt das Kündigungsschutzgesetz vom 10. August 1951 (KSchG 1951), BGBl I S. 499, in der Fassung von Art. VIII des Änderungsgesetzes vom 7. Dezember 1959, BGBl I S. 705.
  • BSG, 28.06.1995 - 7 RAr 102/94

    Bemessung von Unterhaltsgeld, Verfassungsmäßigkeit der Kürzung des

    über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) (2. AVAVG-ÄndG) vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705), durch das die auch heute noch geltenden Bemessungsgrundsätze (Ermittlung des Bemessungsentgelts als Produkt von Lohn- und Zeitfaktor) mit Wirkung zum 1. Dezember 1959 eingeführt worden sind, nicht erkennen, daß der Gesetzgeber in Abweichung von der genannten Rechtsprechung des RVA nunmehr die nachträgliche Korrektur falsch abgerechneter Löhne ausschließen wollte (BT-Drucks III/1240 S 13; zum Ausschluß nachträglicher Lohn- bzw Vertragsänderungen vgl BSGE 12, 55, 56 = SozR Nr. 2 zu § 90 AVAVG).
  • BSG, 19.02.1986 - 7 RAr 9/84

    Anwesenheitsprämie - Zuschlag zum Stundenlohn - Stundenlohnbezogenes

    Nach % 143g AVAVG idF des 2. Änderungsgesetzes zum AVAVG vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705 - 2. AVAVG-Änd6-) war Bemessungsentgelt für SWG das im letzten Lohnabrechnungszeitraum vor Eintritt des jeweiligen Arbeitsausfalls in der Arbeitsstunde durchschnittlich erzielte Arbeitsentgelt, vervielfacht mit der Zahl der Arbeitsstunden, die regelmäßig betriebsüblich am Ausfalltag innerhalb der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit geleistet worden wären.
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 42/96

    Verfassungsgemäßheit der sogenannten Karenzstunde beim Schlechtwettergeld

    Vor Einführung des SWG durch das Zweite Änderungsgesetz zum AVAVG (2. AVAVGÄndG) vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705) konnte das Arbeitsverhältnis im Baugewerbe regelmäßig mit Rücksicht darauf, daß der Lohn aufgrund einer entsprechenden tariflichen Regelung nicht weitergezahlt werden mußte, beiderseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, wenn die Fortsetzung der Arbeit infolge ungünstiger Witterung in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März (vgl nur § 2 Nr. 5 des Rahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 17. April 1950 idF vom 8. Februar und 10. Dezember 1952 oder § 2 Nr. 5 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe vom 6. Juli 1956 ) bzw vom 15. Oktober bis 15. März (Abschn II Nr. 2 des TV vom 28. Oktober 1957 zur Änderung des BRTV-Bau 1956) unmöglich war.
  • BSG, 15.06.1967 - 7 RAr 30/66

    Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Ähnliche öffentlich-rechtliche Bezüge -

    Sie vertritt die Auffassung, die Ähnlichkeit des Ruhegehalts mit den in @ 57 Satz 2 AVAVG genannten Bezügen ergebe sich daraus" daß beide Leistungen anläßlich des Ausscheidens aus dem Berufsleben gewährt würden und den Zweck hätten? den gesamten Lebensunterhalt des Berechtigten sicherzustellen° Der Begriff der "ähnlichen Bezüge öffentlich-rechtlicher Art" stelle von Rechts wegen nicht auf den Bezugsgrund ab, also brauche nicht berücksichtigt zu werden9 ob der Betroffene tatsächlich berufs- oder erwerbsunfähig seit Schon nach 5 57 Satz 2 AVAVG in der Fassung vom 30 April 1957 (BGBl I 322) sei die Beschäftigung von Arbeitnehmern, denen das Ruhegehalt eines dienstunfähigen Beamten zuerkannt war, versicherungsfrei gewesen° Die Neufassung dieser Vorschrift durch das Zweite Änderungsgesetz (20 ÄndG) vom 70 Dezember 1959 (BGBl I 705) habe insoweit nichts geändert° Sie sei nur durch die Neuregelung der RGHtGHVGTSiChGTUHBund die damit verbundene Einführung der Begriffe "Berufsunfähigkeit" und "Erwerbsunfähigkeit" notwendig gewordeno 4.

    Aus diesem Grunde war die Beschäftigung des Klägers in der Zeit bis zum 30° November 1959 (Geltung des © 57 Satz 2 AVAVG aF) versicherungsfrei in der Arbeitslosenversicherung" Diese Rechtslage hat sich indessen mit der Anpassung des @ 57 AVAVG an das neue Recht der Rentenversicherung durch das 2" ÄndG zum AVAVGvom 70 Dezember 1959 (BGBl I 705) geändert (Leder, BAB1 1959, 803, 804)° In dem Entwurf zum 20 ÄndG war zunächst vorgesehen9 nur die Worte "Invalidität oder Berufsunfähigkeit" in 5 57 AVAVG durch die Worte "Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit" zu ersetzen (BT-Drucks" III/1240 Art° I Nr° 4 S0 12; BT-Drucks" III/1240 Anlage 3'So 25); Der Bundesrat vertrat aber in seiner Stel- " lungnahme zu diesem Entwurf die Ansicht, daß eine Freistellung der Berufsunfähigen von der Arbeitslosenversicherungepflicht unangemessen wäre° Die Mehrzahl dieser Personen sei durchaus in der Lage" eine berufsfremde Arbeit auszuüben° 7.

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

    vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705).
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 50/80

    Arbeitslosengeld; Berufung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Anwartschaft;

    Diese Formulierung geht auf § 87 Abs. 5 AVAVG (i.d.F. des Zweiten Änderungsgesetzes zum AVAVG vom 7. Dezember 1959, BGBl. I 705) zurück, wonach der Anspruch auf Alg über 156 Tage hinaus ruhte während einer Zeit, für die dem Arbeitslosen eine der aufgeführten Versicherten- und Altersrenten oder ähnliche Bezüge öffentlich-rechtlicher Art zuerkannt war.
  • BSG, 06.03.1997 - 7 RAr 44/96

    Gewährung von Schlechtwettergeld für die jeweils erste Stunde eines ausgefallenen

    Vor Einführung des SWG durch das Zweite Änderungsgesetz zum AVAVG (2. AVAVGÄndG) vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705) konnte das Arbeitsverhältnis im Baugewerbe regelmäßig mit Rücksicht darauf, daß der Lohn aufgrund einer entsprechenden tariflichen Regelung nicht weitergezahlt werden mußte, beiderseitig ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden, wenn die Fortsetzung der Arbeit infolge ungünstiger Witterung in der Zeit vom 15. Oktober bis 31. März (vgl nur § 2 Nr. 5 des Rahmentarifvertrags für das Baugewerbe vom 17. April 1950 idF vom 8. Februar und 10. Dezember 1952 oder § 2 Nr. 5 des Bundesrahmentarifvertrages für das Baugewerbe vom 6. Juli 1956 ) bzw vom 15. Oktober bis 15. März (Abschn II Nr. 2 des TV vom 28. Oktober 1957 zur Änderung des BRTV-Bau 1956) unmöglich war.
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 46/81

    Sozialgerichtliches Berufungsurteil; Urteilsgründe; Zustellung des Urteils

    Änderungsgeset2es 1959, BGBl I 705).
  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 72/91

    Heimarbeiter, Höhe des Arbeitslosengeldes

    über Arbeitsvermittlung u. Arbeitslosenversicherung (AVAVG) vom 7. Dezember 1959 (BGBl I 705; 2. AVAVG-ÄndG) nachgebildet worden.
  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 71/86

    Begriff des Arbeitsentgeltes - Beitragspflichtiges Entgelt - Zuschlag -

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 24/82

    Gewährte Tbc-Hilfe beinhaltet die Gewährung von Leistungen eines

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte -

  • BSG, 05.05.1970 - 7 RAr 13/69

    Gerichtsreferendar - Arbeitslosenhilfe - Bemessungsgrundlage - Unterhaltszuschuß

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
  • BSG, 12.02.1980 - 7 RAr 112/78

    Bemessungszeitraum - Lohnabrechnungszeitraum - Beschäftigungsverhältnis

  • BSG, 28.07.1967 - 2 RU 223/66

    Entschädigungsanspruch gegen die Krankenversicherung eines Arbeitnehmers wegen

  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 37/63

    Bemessung des Schlechtwettergeldes durch das Arbeitsamt entsprechend der

  • BSG, 19.12.1962 - 7 RAr 13/61

    Gewährung einer Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld - Ausschluss

  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 32/83
  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 4/72

    Grundlohn - Berechnung - Schlechtwettergeld - Lohnperiode

  • BSG, 15.06.1967 - 7 RAr 41/65

    Anspruch auf Arbeitslosengeld - Knappschaftsausgleichsleistung

  • BSG, 15.09.1966 - 7 RAr 56/64

    Berechnung des Arbeitslosengeldes - Maßgeblicher Lohnabrechnungszeitraum -

  • BSG, 18.12.1964 - 7 RAr 20/64
  • BAG, 27.01.1961 - 1 AZR 301/59

    Berechnung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts - Kurzarbeit -

  • BSG, 20.10.1960 - 7 RAr 98/56

    Rechtmäßigkeit einer Massenentlassung - Richtiger Klagegegner im

  • BSG, 18.03.1964 - 7 RAr 8/63
  • BSG, 03.04.1963 - 7 RAr 42/61
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