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   BGBl. I 1961 S. 607   

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BGBl. I 1961 S. 607 (https://dejure.org/1961,2601)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1961 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 31.05.1961, Seite 607
  • Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote
  • vom 24.05.1961

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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Nach dem Gesetz zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 - BGBl. I S. 607 - (im folgenden: Überwachungsgesetz - GÜV -) haben die Post- und Zollbehörden sicherzustellen, daß Gegenstände (z.B. Zeitungen, Zeitschriften, Broschüren, Informationsdienste) nicht in den räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes verbracht werden, wenn ein Strafgesetz ihre Einfuhr oder Verbreitung aus Gründen des Staatsschutzes verbietet.
  • BVerfG, 14.10.1969 - 1 BvR 30/66

    'Der Demokrat'

    Der Erste Abschnitt des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 -- BGBl. I S. 607 -- (Überwachungsgesetz -- GÜV -) sieht vor, daß Gegenstände, deren Einfuhr gegen ein strafrechtliches, auf Staatsschutzgründen beruhendes Einfuhr- oder Verbreitungsverbot verstoßen könnte, bei der Verbringung in die Bundesrepublik Deutschland anzuhalten, zu überprüfen und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über die Einziehung vorzulegen sind, die gegebenenfalls nach den Vorschriften der Strafprozeßordnung die Einziehung beantragt.
  • BGH, 29.09.1970 - 5 StR 234/70

    Beschlagnahme von Pornographien

    Ein Verfahren, wie es § 2 des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 (BGBl. I 607) in Staatsschutzsachen eingeführt hat, kannt das erst später erlassene Zollgesetz nicht.
  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

    Die von der SED herausgegebene Schrift war bei einer Kontrolle von Postsendungen aus der DDR nach § 2 des Gesetzes zur Überwachung strafrechtlicher und anderer Verbringungsverbote vom 24. Mai 1961 (BGBl I 607) gefunden und wegen des Verdachts staatsgefährdenden Inhalts der Staatsanwaltschaft übergeben worden.
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