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   BGBl. I 1963 S. 159   

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BGBl. I 1963 S. 159 (https://dejure.org/1963,3698)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1963 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 20.03.1963, Seite 159
  • Umlage-Verordnung - Kreditwesen
  • vom 14.03.1963

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 11.06

    Kostenumlage für Beaufsichtigung der Finanzdienstleistungsinstitute in den Jahren

    Die Umlage-Verordnung Kreditwesen vom 14. März 1963 (BGBl I S. 159), die bis zum 11. März 1999 in Kraft war und erst durch die bereits angeführte Verordnung vom 8. März 1999 (BGBl I S. 314) an die Einbeziehung der Finanzdienstleistungsinstitute angepasst worden ist, bestimmte, dass die Kosten des Bundesaufsichtsamtes auf die Kreditinstitute nach dem Verhältnis der Bilanzsumme des Kreditinstituts zum Gesamtbetrag aller Bilanzsummen der Kreditinstitute umgelegt wurden.
  • BVerwG, 13.09.2006 - 6 C 12.06

    Kostenumlage für Beaufsichtigung der Finanzdienstleistungsinstitute in den Jahren

    Die Umlage-Verordnung Kreditwesen vom 14. März 1963 (BGBl I S. 159), die bis zum 11. März 1999 in Kraft war und erst durch die bereits angeführte Verordnung vom 8. März 1999 (BGBl I S. 314) an die Einbeziehung der Finanzdienstleistungsinstitute angepasst worden ist, bestimmte, dass die Kosten des Bundesaufsichtsamtes auf die Kreditinstitute nach dem Verhältnis der Bilanzsumme des Kreditinstituts zum Gesamtbetrag aller Bilanzsummen der Kreditinstitute umgelegt wurden.
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