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   BGBl. II 1964 S. 957   

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BGBl. II 1964 S. 957 (https://dejure.org/1964,5401)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil II Nr. 38, ausgegeben am 13.08.1964, Seite 957
  • Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen
  • vom 06.08.1964

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BAG, 21.03.2017 - 7 AZR 207/15

    Staatenimmunität - Bestehen eines Arbeitsverhältnisses

    (1) Aufgabe einer diplomatischen Mission ist es nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. d und e des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II S. 957, nachfolgend WÜD) , sich mit allen rechtmäßigen Mitteln über Verhältnisse und Entwicklungen im Empfangsstaat zu unterrichten, darüber an die Regierung des Entsendestaats zu berichten sowie ua. die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Empfangsstaat und Entsendestaat auszubauen.
  • OVG Hamburg, 28.02.2012 - 4 Bf 207/11

    Ausländer; Unzumutbarkeit der Pass- oder Passersatzerlangung

    Nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b) des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, dem Deutschland (vgl. Gesetz zu dem Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen vom 6. August 1964 [BGBl. 1964 II S. 957]) und Algerien beigetreten sind, ist es Aufgabe einer diplomatischen Mission, "die Interessen des Entsendestaats und seiner Angehörigen im Empfangsstaat innerhalb der völkerrechtlich zulässigen Grenzen zu schützen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2015 - 1 A 421/14

    Klagen von Personenschützern an den deutschen Botschaften Bagdad und Kabul wegen

    Nach dem - vom Kläger bestätigten - Vorbringen der Beklagten waren zur Erfüllung dieser Aufgaben im Zeitraum vom 25.05.2011 bis 13.08.2011 stets zwei, zeitweise auch drei HOD-Kräfte an die Botschaft in Bagdad entsandt worden, wurden zum Schutz des Botschaftsgeländes zusätzlich etwa 100 Ortssicherheitskräfte eingesetzt und waren hierfür nach Art. 22 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (BGBl. II 1964 S. 957) in der Regel 16 irakische Polizeikräfte abgestellt.
  • OVG Hamburg, 03.07.2017 - 4 Bs 142/17

    Beschwerde des Anmelders zurückgewiesen: Kundgebung im Gängeviertel bleibt

    (a) Die Bundesrepublik und die Antragsgegnerin sind verfassungsrechtlich aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 1 GG (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.2007, 1 BvR 1423/07, juris, Rn. 29) und völkerrechtlich (vgl. Art. 29 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961, [BGBl. 1964 II S. 957], vgl. hierzu: Prauß, Staatsbesuche in der Bundesrepublik Deutschland, 2014, S. 79 ff)] zum Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit der Teilnehmer des G20-Gipfels verpflichtet und sie müssen geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz der Gäste treffen.
  • BGH, 22.09.2016 - V ZB 125/15

    Zwangsversteigerungsverfahren für ein mit einer Zwangssicherungshypothek

    c) Die Anwendbarkeit der genannten allgemeinen Regel des Völkerrechts ist auch nicht - wie die Rechtsbeschwerde meint - durch das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (BGBl. 1964 II, S. 957, 971 ff.; künftig: WÜD) ausgeschlossen.
  • OLG Köln, 06.10.2003 - 16 W 35/02

    Verzicht auf die Immunität des Vermögens eines ausländischen Staates bei

    Die Befugnis folgt unabhängig von der in Art. 3 Ziff. 1a) des Wiener Übereinkommens über Diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 - BGBl. 1964 II 957 - vorgesehenen - diplomatischen - Vertretung daraus, dass es zu den laufenden und üblichen Geschäften eines Botschafters gehört, durch die Beauftragung eines im deutschen Recht kundigen Rechtsanwalts bzw. einer Rechtsanwältin für eine möglichst effektive Vertretung des Entsendestaates vor deutschen Gerichten Sorge zu tragen (vgl. hierzu KG NJW 1974, 1627).
  • VG Berlin, 06.05.2016 - 1 L 291.16

    Piratenpartei darf "Schmähkritik" nicht öffentlich rezitieren

    Dies ergibt sich insbesondere nicht aus Art. 22 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18. April 1961 (-WÜD-) i.V.m. Art. 1 des Zustimmungsgesetzes (Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen-Gesetz vom 6.8.1964, BGBl. 1964 II, S. 957).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 4 S 169/13

    An die Deutsche Botschaft in Bagdad zum Personenschutz abgeordneter

    Nach dem - vom Kläger bestätigten - Vorbringen der Beklagten waren zur Erfüllung dieser Aufgaben im Zeitraum vom 25.05.2011 bis 13.08.2011 stets zwei, zeitweise auch drei HOD-Kräfte an die Botschaft in Bagdad entsandt worden, wurden zum Schutz des Botschaftsgeländes zusätzlich etwa 100 Ortssicherheitskräfte eingesetzt und waren hierfür nach Art. 22 Abs. 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen vom 18.04.1961 (BGBl. II 1964 S. 957) in der Regel 16 irakische Polizeikräfte abgestellt.
  • BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 501/00

    Arbeitsrechtliche Bestandsstreitigkeit mit Botschaftsangestellter - deutsche

    Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem Europäischen Übereinkommen und den Bestimmungen der Wiener Übereinkommen vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (BGBl 1964 II S 957, 1005 und 1018) und vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen (BGBl 1969 II S 1585, 1674, 1688) sollen letztere den Vorrang haben (Denkschrift zu dem Übereinkommen BT-Drucks. 11/4307 S 38).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 2 Wx 34/03

    Keine Beeinträchtigung diplomatischer Immunität eines hoheitlich genutzten

    (1) Der Schutzbereich des Art. 22 Abs. 3 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen (im Folgenden: WÜD), dem die Bundesrepublik durch Gesetz vom 6. August 1964 zugestimmt hat (BGBl 1964 II, Seite 957 ff.) und dem auch die Beteiligte zu 2) beigetreten ist, wird durch die (bloße) Eintragung einer Arrestsicherungshypothek nicht berührt.
  • BVerfG, 20.09.2006 - 2 BvR 799/04

    Mangels Vorlageverpflichtung gem Art 100 Abs 2 GG keine Verletzung der Garantie

  • BFH, 25.07.2007 - III R 81/03

    Anspruch auf Kindergeld von ausländischen Mitgliedern des dienstlichen

  • LAG Köln, 19.01.2016 - 12 Sa 319/15

    Maßgebliches Recht in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten zwischen

  • OVG Bremen, 20.03.2018 - 1 LC 36/14

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschließlich Gebührenbefreiung - Auslandsaufenthalt;

  • BFH, 26.04.1978 - I R 97/76

    Auslandsbeamte - Inländischer gewöhnlicher Aufenthalt - Exterritoriale Mitglieder

  • BGH, 13.03.1967 - III ZR 28/64

    Amtsverhältnis eines Bundesministers zur Bundesregierung - Vertrauensverhältnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.06.2009 - 6 B 7.07

    Angehörige des Auswärtigen Dienstes; Wohnsitz; Geltungsbereich des

  • FG Köln, 24.01.2001 - 12 K 7040/98

    Ständige Ansässigkeit eines Botschaftsmitarbeiters in Deutschland

  • FG Berlin-Brandenburg, 18.04.2018 - 1 K 1252/15

    Erweiterte unbeschränkte Einkommensteuerpflicht der Ehefrau eines Diplomaten -

  • FG Köln, 07.10.1999 - 2 K 179/98

    Kindergeld: - Kindergeldanspruch von sog. Ortskräften im diplomatischen Dienst

  • BFH, 18.12.1968 - III 199/64

    Inländischer gewöhnlicher Aufenthaltsort - Fiktion - Auslandsbeamter -

  • BVerwG, 20.06.1984 - 9 B 2649.82

    Beschluss ohne mündliche Verhandlung - Antrag auf Asyl - Verstoß gegen die

  • BVerwG, 20.07.1977 - 1 D 97.76

    Rechtsmittel

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1975 - V A 1306/73
  • BGH, 31.01.1969 - V ZR 22/67

    Klage gegen einen Entsendestaat auf Einwilligung in die Berichtigung eines

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