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   BGBl. I 1964 S. 337   

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BGBl. I 1964 S. 337 (https://dejure.org/1964,5986)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1964 Teil I Nr. 27, ausgegeben am 05.06.1964, Seite 337
  • Siebentes Strafrechtsänderungsgesetz
  • vom 01.06.1964

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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 15.01.1969 - 1 BvR 438/65

    Berufsverbot II

    Es ist verfassungsrechtlich auch unbedenklich, daß die Strafgerichte trotz der zwischenzeitlichen Abänderung der Strafnormen durch das Siebente Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juni 1964 (BGBl. I S. 337) und das Vereinsgesetz vom 5. August 1964 (BGBl. I S. 593) bei der Beurteilung des künftigen Verhaltens des Beschwerdeführers von der Gefahr gleichartiger Rechtsverstöße ausgingen.
  • BVerwG, 17.12.1991 - 1 B 159.91

    Waffenrecht: Gemeingefährliche Straftaten

    Dazu gehört der Straftatbestand des Vollrausches, der übrigens entgegen dem Beschwerdevorbringen nicht erst durch das Siebente Strafrechtsänderungsgesetz vom 1. Juni 1964 (BGBl. I S. 337), sondern schon durch das Gesetz vom 24. November 1933 (RGBl. I S. 995) als § 330 a in den 27. Abschnitt eingefügt wurde.
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