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   BGBl. I 1965 S. 1356   

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BGBl. I 1965 S. 1356 (https://dejure.org/1965,6288)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1965 Teil I Nr. 53, ausgegeben am 22.09.1965, Seite 1356
  • Gesetz zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG)
  • vom 15.09.1965

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (49)

  • BVerwG, 15.05.1984 - 3 C 86.82

    Absatz der deutschen Landwirtschaft - Blumenerzeugende Betriebe - Beiträge -

    Von dem Grundsatz, daß die Verjährung von Abgabenansprüchen mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist, macht aber bereits der vom Berufungsgericht nicht berücksichtigte, für den hier umstrittenen Zeitabschnitt jedoch maßgebliche § 145 Abs. 2 Nr. 1 RAO in der Neufassung durch das Änderungsgesetz vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1356) Ausnahmen, indem u.a. bestimmt ist, daß die Verjährung bei der Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer erst mit dem Ablauf des Kalenderjahres beginnt, in dem die Steuererklärung für den jeweiligen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraum abgegeben wird, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf die Entstehung des Steueranspruchs folgt.
  • BFH, 18.12.1991 - X R 38/90

    - Berichtigung von Rechtsfehlern gem. § 177 AO 1977 nach Eintritt der

    Inwieweit Verjährung eingetreten war, bestimmt sich gemäß Art. 97 § 10 EGAO 1977 nach den §§ 143 ff. der Reichsabgabenordnung (AO) i. d. F. des Änderungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643).
  • BVerwG, 05.09.1975 - IV CB 75.73

    Tilgende Wirkung der Vorausleistung auf Erschließungsbeitrag; Merkmale der

    Das Berufungsgericht hat weiter aus der von ihm in die landesrechtliche Verjährungsregelung einbezogenen Vorschrift des § 148 der Reichsabgabenordnung in der Fassung des Änderungsgesetzes vom 15. September 1965 (BGBl. I S. 1356) - AO - geschlossen, das durch die Verjährung bewirkte Erlöschen des Beitragsanspruchs der Gemeinde beseitige nicht nur die Verpflichtung des Grundstückseigentümers, die noch ausstehende Beitragszahlung zu leisten, sondern berechtige ihn darüber hinaus, die gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BBauG erbrachte Vorausleistung zurückzufordern.
  • BFH, 07.11.1990 - X R 143/88

    Spendenbescheinigungen - Spendenabwicklung - Parteispenden

    Die Verjährung richtet sich gemäß Art. 97 § 10 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung (EGAO 1977) noch nach den §§ 143 ff. der Reichsabgabenordnung (AO) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze vom 15. September 1965 - AOÄndG - (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643), weil der hier strittige Steueranspruch für 1976 mit Ablauf des Jahres 1976 entstanden ist (§ 36 Abs. 1 EStG).
  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

    Nach § 145 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a AO in der Fassung, die vor dem Inkrafttreten des AOÄG vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) galt, begann der Lauf der Verjährungsfrist für Erbschaftsteueransprüche bei einer Schenkung nicht schon mit dem auf den Todestag des Schenkers folgenden Tag, sondern (auch) erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Schenker gestorben war.

    Es sah den Schenkungsteueranspruch gemäß Art. 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) i. V. m. §§ 143 bis 149 AO in der bis zum 31. Dezember 1965 geltenden Fassung (AO 1965) als verjährt an.

  • BGH, 22.06.1978 - III ZR 109/76

    Rechtsweg

    Durch Art. 1 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) vom 15. September 1965 (BGBl I S. 1356) sind die Bestimmungen des § 330 Abs. 2 Sätze 2 bis 4 RAbgO a.F. ersatzlos gestrichen worden; durch diese gesetzliche Neuregelung sind die in dem Senatsurteil aufgestellten Grundsätze über die Abgrenzung der Zuständigkeiten der ordentlichen Gerichte und der Finanzgerichte gegenstandslos geworden.
  • BFH, 29.11.1973 - VI R 79/73

    Verwendung des Bausparguthabens als Ersatz für zum Wohnungsbau verwendete

    Für die Frage, ob sich die Verjährung eines Anspruchs auf Rückzahlung von Wohnungsbau-Prämien nach den §§ 144, 145 AO i. d. F. des AOÄG vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) oder nach den vorher geltenden Vorschriften richtet, ist maßgebend, wann der Anspruch auf die Wohnungsbau-Prämie, die zurückgefordert werden soll, entstanden ist.

    Seit dem Inkrafttreten des AOÄG vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356, BStBl I 1965, 643) verjährten Rückforderungsansprüche zwar in fünf Jahren (vgl. Urteil des BFH vom 28. April 1972 VI R 74/70, BFHE 106, 177, BStBl II 1972, 812).

  • BFH, 10.10.1972 - VII R 117/69

    Verjährung hinterzogener Steuern; Geltung des Grundsatzes in dubio pro reo

    Das ergebe sich unter anderem als Umkehrschluß aus § 146a Abs. 2 AO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (AOÄG) vom 15. September 1965 (BGBl I 1965, 1356).
  • BFH, 04.12.1967 - GrS 4/67

    Aussetzung der Vollziehung - Ablehnende Beschwerdeentscheidung - Klage -

    Sachverhalt: Der II. Senat des BFH beschloß am 20. Juni 1967, BStBl III 1967, 471, die Entscheidung des Großen Senats des BFH über die Rechtsfrage herbeizuführen, ob die Aussetzung der Vollziehung durch das Gericht der Hauptsache -- FG -- gemäß § 69 Abs. 3 FGO vom 6. Oktober 1965 (BGBl I 1965, 1477) zulässig ist, wenn noch eine Klage (Berufung) wegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 2 FGO (§ 251 Satz 1 AO a. F., § 242 Abs. 2 AO unter Berücksichtigung der Änderungen durch die FGO und das Gesetz zur Änderung der AO und anderer Gesetze vom 15. September 1965, BGBl I 1965, 1356) anhängig ist.
  • BFH, 08.03.1989 - II R 63/86

    Verjährung von Erbschaftsteueransprüchen

    Nach der Gesetzesbegründung (vgl. BTDrucks IV/2442, S. 12) sollen durch diese Regelung Schwierigkeiten vermieden werden, "die dann auftreten könnten, wenn der Erbe oder ein anderer Begünstigter erst nach Jahren Kenntnis von seinem Erwerb erhält und deshalb auch nicht in der Lage ist, seiner Anmeldepflicht nach § 26 des Erbschaftsteuergesetzes so rechtzeitig nachzukommen, daß die Veranlagung vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgen kann, die sich bei Anwendung des Abs. 1 des § 145 AO i. d. F. ab 1. Januar 1966 ergibt".
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 11/82

    Beginn der Betriebsprüfung - Personengesellschaft - Hemmung der Verjährung

  • BVerwG, 15.02.1991 - 8 C 85.88

    Handlung einer unzuständigen Behörde - Unterbrechung der Verjährung

  • BFH, 08.02.1983 - VII R 93/76

    Angabe des Schuldgrundes - Pfändungsverfügung - Zahlungsverpflichtung -

  • BFH, 19.12.1979 - I R 23/79

    Ablaufhemmung der Verjährung - Verjährung - Betriebsprüfung -

  • BFH, 02.12.1992 - X B 12/92

    Voraussetzungen für Zurückweisung eines Steuerberaters als Prozeßbevollmächtigten

  • BFH, 23.06.1993 - X R 214/87

    Änderung bestandskräftiger Veranlagung zur Umsatzsteuer (USt) - Ablaufhemmung der

  • BFH, 08.03.1979 - IV R 75/76

    Einkommensteuererklärung - Steuererklärung - Zahlungsaufforderung -

  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 2/71

    Beitreibung rückständiger Sozialversicherungsbeiträge durch die Krankenkasse -

  • BFH, 28.04.1972 - VI R 74/70

    Rückforderung von Wohnungsbau-Prämie - Anspruch des Finanzamts - Verjährung -

  • BFH, 25.10.1973 - IV R 80/72

    Besorgnis der Befangenheit - Senat - Richter - Ausschließungsgrund - Mitwirkung -

  • FG Hamburg, 11.04.1997 - V 26/91

    Entscheidung durch Gerichtsbescheid; Unzulässigkeit der Klage mangels Umstellung

  • BVerwG, 16.10.1969 - VIII C 200.67

    Unfall eines Kraftfahrzeugführers bei der Bundeswehr während seines Wehrdienstes

  • BFH, 10.06.1966 - VI 261/64

    Gewährung von Arbeitslohn in geldwerten Gütern

  • BFH, 19.12.1973 - VI B 105/73

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Verhältnis im Zeitpunkt der

  • BFH, 08.10.1976 - VI R 251/74

    Ermittlungen der Steuerfahndungsstelle - Hemmung der Verjährung - Rückforderung

  • BFH, 10.12.1971 - III R 35/71

    Einheitliches und gesondertes Feststellungsverfahren - Gemeiner Wert von Anteilen

  • BFH, 30.01.1985 - I R 12/82

    Einkommensteueranspruch - Beginn der Verjährung - Rückwirkender Wegfall einer

  • BFH, 06.05.1975 - VII R 109/72

    Schriftliche Zahlungsaufforderung - Verjährung - Verjährungsunterbrechung -

  • BFH, 03.11.1970 - VII R 43/69

    Aussetzung der Vollziehung - Rechtsschutzbedürfnis - Ablehnung der einstweiligen

  • BFH, 12.04.1988 - VIII R 177/84

    Steueranspruch - Verjährung - Unterbrechung - Schriftliche Zahlungsaufforderung

  • BFH, 29.01.1988 - X S 5/87

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten

  • BFH, 17.04.1985 - I R 128/82

    Wirksamkeit der Abtretung eines steuerrechtlichen Erstattungsanspruchs

  • BFH, 15.12.1982 - II R 72/81

    Grunderwerbsteueranspruch - Verjährungsfrist - Betriebsprüfung - Hemmung der

  • BFH, 02.12.1977 - III R 117/75

    Beendigung der Ablaufhemmung - Tod des Steuerhinterziehers

  • BFH, 18.05.1977 - I R 36/75

    Prüfungsmaßnahmen des Finanzamtes - Hemmung der Verjährung - Betriebsprüfung -

  • BFH, 12.07.1974 - III R 88/73

    Einheitswertfeststellung - Zulässigkeit - Verjährung der Steuern - Fehlendes

  • BFH, 22.05.1974 - I R 259/72

    Körperschaftsteuerbescheid - GmbH - Anfechtung - Rechtsnachfolgerin - Hemmung -

  • BFH, 13.08.1975 - VI R 90/73

    Berlinzulage - Arbeitslohn - Lohnsteueraußenprüfung - Zu Unrecht gewährte Zulage

  • BFH, 12.12.1972 - VIII R 65/68

    Ermittlungen eines Betriebsprüfers - Deckung durch Prüfungsauftrag -

  • BFH, 20.05.1966 - III 189/63
  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 8.86

    IHK - Verjährung einer Beitragsforderung - Kammerbeitragsforderung

  • BFH, 31.08.1977 - II R 27/76

    Rechtswirkungen - Verjährungsunterbrechung - Rechtswirkungen einer Anlaufhemmung

  • BFH, 27.07.1977 - I R 65/75

    Verjährungsablaufhemmung - Anfechtungsakt - Rechtsbehelfsverfahren - Anhängigkeit

  • BFH, 10.03.1970 - II B 7/70

    Nacherhebung von Grunderwerbsteuer - Aufgabe des begünstigten Zwecks -

  • BVerwG, 28.08.1969 - I C 40.68

    Begriff des Justizverwaltungsaktes und seine Abgrenzung - Streitigkeiten über die

  • BFH, 30.10.1975 - IV R 15/72

    Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft - Einkünfte aus Kapitalvermögen -

  • BFH, 09.08.1989 - I R 66/85

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung als verdeckter Vorteil - Eintritt

  • BFH, 20.01.1967 - VI 371/65

    Zustimmung eines Steuerpflichtigen zur Änderung eines Steuerbescheids als

  • BFH, 29.11.1973 - VI R 31/72

    "Unverzügliche" Verwendung der Bausparsumme grundsätzlich nur, wenn innerhalb von

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