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   BGBl. I 1966 S. 750   

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BGBl. I 1966 S. 750 (https://dejure.org/1966,5916)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1966 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 31.12.1966, Seite 750
  • Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (Drittes Neuordnungsgesetz-KOV - 3. NOG-KOV -)
  • vom 28.12.1966

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (86)

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/15 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Soldatenversorgung - über 55-jähriger

    Wesentlicher Inhalt der Zehn-Jahres-Frist ist der Besitzstandsschutz desjenigen MdE (jetzt GdS) Vomhundertsatzes, auf den die - seit der Neufassung vom 28.12.1966 (BGBl I 750) - über 55 jährigen Leistungsempfänger durch Zeitablauf vertraut haben (vgl BSG Urteil vom 6.7.2006 - B 9a V 4/05 R - SozR 4-3100 § 62 Nr. 1 RdNr 25 mwN) .
  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Mit der in 5 38 Abs. 2 BVG geschaffenen Neuregelung idF des 3. NOG vom 28. Dezember 1966 (BGBl I 750) war eine vom Gesetzgeber beabsichtigte Angleichung an das Recht der gesetzlichen Unfallversicherung (% 59h Reichsversicherungsordnung -RVO-) und, abgesehen von der Frist, auch an das Beamtenrecht (% 123 Abs. 1 Nr. 1 Bundesbeamtengesetz 5 19 Beamtenversor-.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

    Nachdem die betreffende Regelung durch das Zweite Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts (2. Neuordnungsgesetz ) vom 21. Februar 1964 (BGBl I 85) zunächst praktisch unverändert als Abs. 2 in den § 35 BVG eingefügt worden war, wurde der zu belassende Betrag in der Folgezeit wiederholt erhöht (vgl zB Art I Nr. 31 Buchst b Drittes Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Kriegsopferrechts vom 28. Dezember 1966, BGBl I 750; Art I Nr. 12 Buchst b Gesetz über die Anpassung der Leistungen des BVG vom 26. Januar 1970, BGBl I 121).
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