Gesetzgebung
   BGBl. I 1968 S. 717   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5270
BGBl. I 1968 S. 717 (https://dejure.org/1968,5270)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,5270) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 42, ausgegeben am 28.06.1968, Seite 717
  • Gesetz über technische Arbeitsmittel
  • vom 24.06.1968

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 50/75

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer unerlaubten Handlung; Vorliegen einer zum

    Die Feststellung eines solchen individuell begünstigenden Schutzzwecks bereitet dann keine Schwierigkeit, wenn die durch die Norm ausgelöste Schutzfunktion i.S. des § 823 Abs. 2 BGB schon erkennbar in die Zielsetzung der Norm aufgenommen ist (was jedoch auch in den Materialien von in dieser Hinsicht besonders wichtigen neueren Gesetzen nicht selten unerwähnt bleibt [vgl. etwa die Amtliche Begründung zum Maschinenschutzgesetz vom 24. Juni 1968, Bundestagsdrucksache V/834 S. 5 ff]).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Die Entscheidung des Verordnungsgebers für eine Wertgebühr stehe indessen nicht mit § 11 Abs. 1 Nr. 5 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 - BGBl I S. 717 - (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) in der Fassung des 2. Änderungsgesetzes vom 26. August 1992 - BGBl I S. 1564 - (2. GSGÄndG) im Einklang, der nur eine Aufwandgebühr zulasse.
  • BGH, 16.01.1985 - VIII ZR 317/83

    Auswirkungen der Nichtberücksichtigung des Klägervortrags hinsichtlich der

    Bei der von der Klägerin erworbenen Reinigungsanlage handelt es sich um ein technisches Arbeitsmittel im Sinne von §§ 1, 2 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 717) in der hier geltenden Fassung vom 13. August 1979 (BGBl I S. 1432), jetzt Gerätesicherheitsgesetz - GerSiG -, nämlich um eine Arbeitsmaschine.
  • BGH, 11.12.1979 - VI ZR 141/78

    Produkthaftung des Vertriebshändlers

    Die Haftung des Beklagten folge schließlich aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 3 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz genannt) vom 24. Juni 1968 (BGBl I 717), da die importierten Räder wegen des Konstruktionsfehlers verkehrsunsicher gewesen seien.
  • OLG Oldenburg, 07.12.2006 - 8 U 85/06

    Bestehen von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen eines

    II) Eine Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (auch Maschinenschutzgesetz genannt) vom 24.06.1968 (BGBl. I, 717) i. d. Fassung vom 13.08.1979 (BGBl. I, 1432) ist nicht gegeben.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2000 - A 1 S 168/97

    Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckungsprinzip,

    Die Tarifstelle 73/3.5 in der Anlage zu § 1 Abs. 1 AllGO LSA verstößt nicht gegen § 11 Abs. 1 Nr. 5 Satz 2 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Gerätesicherheitsgesetz - GSG) vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) i. d. F. des Gesetzes vom 26. August 1992 (BGBl. I S. 1564) verdrängt.
  • BGH, 09.11.1971 - VI ZR 58/70

    Maschinenhersteller - Maschinenschutzgesetz - Verkehrssicherungspflicht -

    Die Haftung der Beklagten kann auch nicht aus den Vorschriften des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (Maschinenschutzgesetz) vom 24. Juni 1968 (BGBl I 717) hergeleitet werden.
  • BGH, 13.05.1981 - VIII ZR 113/80

    Anwendung des Einheitlichen Kaufgesetztes (EKG) bei Vorliegen eines Kaufvertrages

    Das Berufungsgericht läßt die Richtigkeit dieser Behauptungen ebenso dahingestellt wie die Beantwortung der Frage, ob gegebenenfalls die Geräte nach § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel (kurz: Gerätesicherheitsgesetz) vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 717) nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, weil dies alles nach seiner Ansicht nicht entscheidungserheblich ist.
  • BVerwG, 27.11.1969 - I C 36.65

    Beachtung der Bestimmungen des Verbandes Deutscher Elektrotechniker (VDE) bei der

    Zur Klarstellung dieser (nicht unbestrittenen) Rechtsansicht ist auf Empfehlung des zuständigen Ausschusses in das Gesetz über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717) die Vorschrift des § 12 eingefügt worden, worin bestimmt ist, daß § 13 Abs. 2 EnergG auf das Inverkehrbringen oder Ausstellen von Energieverbrauchsgeräten, die technische Arbeitsmittel im Sinne des Gesetzes sind, nicht anzuwenden ist.
  • BGH, 28.04.1983 - I ZR 202/80

    Wettbewerbsverstoß durch eine Verletzung des Gerätesicherheitsgesetzes -

    Die Klägerin hat dies als Verstoß gegen § 3 Abs. 1 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 717, - Gerätesicherheitsgesetz, GSG) in Verbindung mit den Vorschriften der Berufsgenossenschaft (VBG) 7 a und 7 n und zugleich als wettbewerbswidrig im Sinne von § 1 UWG beanstandet.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht