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   BGBl. I 1968 S. 661   

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BGBl. I 1968 S. 661 (https://dejure.org/1968,7695)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1968 Teil I Nr. 40, ausgegeben am 25.06.1968, Seite 661
  • Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes
  • vom 19.06.1968

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes

 
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Wird zitiert von ... (146)

  • BGH, 27.06.2019 - III ZR 93/18

    Beitragsforderung eines Wasserzweckverbandes gegen "Altanschließer" in

    Aus diesem Grunde ist der Senat auch nicht zur Einleitung eines Verfahrens nach dem Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl. I S. 661, RsprEinhG) gehalten, denn dieses Gesetz betrifft nur Rechtssprechungsdivergenzen zwischen den obersten Gerichtshöfen des Bundes (Art. 95 Abs. 1 und 3 GG).
  • BVerwG, 11.07.2018 - 1 C 18.17

    Asylbewerber kann Bundesamt auf Bescheidung seines Asylantrages verklagen

    Dies wird bei der Klage nach § 88 SGG anders gesehen (dazu BSG, Urteil vom 26. August 1994 - 13 RJ 17/94 - BSGE 75, 56; Beschluss vom 16. Oktober 2014 - B 13 R 282/14 - juris; s.a. Kammerbeschluss vom 3. März 2011 - 1 BvR 2852/10 - BVerfGK 18, 360 ) Die Voraussetzungen eines Vorlegungsverfahrens an den Gemeinsamen Senat der obersten Bundesgerichte nach §§ 11 ff. Gesetz zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes (Gesetz vom 19. Juni 1968, BGBl. I S. 661) sind dabei nicht gegeben; § 75 VwGO und § 88 SGG stimmen in ihrem Regelungsgehalt nicht gänzlich überein und sind - vor allem - nicht nach denselben Prinzipien auszulegen (s. dazu GmS-OGB, Beschlüsse vom 6. Februar 1973 - GmS-OGB 1/72 - BVerwGE 41, 363 und vom 12. März 1987 - GmS-OGB 6/86 - BVerwGE 77, 370 ).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 33/90

    Reformatio in peius - Zulässigkeit - Widerspruchsführer - Krankenhausarzt -

    Es liegt auch keine Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) iS des § 2 des Gesetzes zur Wahrung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Juni 1968 (BGBl I 661) vor, weil diese in dem zu entscheidenden Fall zu demselben Ergebnis führen würde.
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