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   BGBl. I 1969 S. 1163   

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BGBl. I 1969 S. 1163 (https://dejure.org/1969,5098)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 77, ausgegeben am 19.08.1969, Seite 1163
  • Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform
  • vom 14.08.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 06.11.2008 - 1 BvR 2360/07

    Zur Anwendung von § 18 Abs 4 UmwStG 1995 idF vom 20.12.1996 auf den Formwechsel

    Zudem spreche für eine derartige Lösung, dass eine auf den Umwandlungsstichtag zurückgehende Wertermittlung bereits bei § 26 Abs. 2 i. V. m. Abs. 1 UmwStG 1969 (BGBl I S. 1163) und bei § 25 Abs. 2 UmwStG 1977 (BGBl I 1976 S. 2641) vorgenommen worden sei.
  • BFH, 06.03.1997 - IV R 21/96

    Umwandlung einer GmbH in eine vermögensverwaltende Personengesellschaft

    Im Vorfeld der Umwandlung hatte der damalige steuerliche Berater der GmbH von dem für jene zuständigen Finanzamt vergeblich versucht, eine verbindliche Zusage zur Anwendung des § 4 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 4. August 1969 -- UmwStG 1969 -- (BGBl I 1969, 1163) im Hinblick auf die Vermeidung einer Besteuerung der stillen Reserven zu erhalten.
  • BFH, 26.01.1977 - VIII R 109/75

    Einbringen eines Einzelunternehmens - Gewährung von Gesellschaftsrechten -

    Aus den §§ 17 ff. UmwStG 1969 - BGBl I 1969, 1163, BStBl I 1969, 498 -, mit dem im wesentlichen ein bereits geschaffener Rechtszustand bestätigt worden sei, ergebe sich außerdem, daß § 16 EStG auch dann anwendbar sei, wenn die einbringungsgeborenen Anteile nicht schon ihrer Natur nach Betriebsvermögen eines fortbestehenden Gewerbebetriebs darstellen.
  • FG Hessen, 24.03.2009 - 8 K 399/02

    Keine Anwendung von § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 bei Umwandlung einer Körperschaft in

    a.) Zunächst ist davon auszugehen, dass die Vorschrift des § 18 Abs. 4 UmwStG 1995, die auf § 24 Abs. 2 des UmwStG vom 14. August 1969 (Umwandlungssteuergesetz 1969, BGBl I 1969, 1163) und § 25 Abs. 2 und 3 des UmwStG vom 6. September 1976 (Umwandlungssteuergesetz 1977, BGBl I 1976, 2641) zurückgeht (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 23/01, BFHE 197, 425 ff., BStBl II 2004, 474 ff., 477 unter II. 1. b) der Gründe), damit im Zusammenhang steht, dass einerseits der Gesetzgeber mit dem Umwandlungssteuergesetz 1995 das Ziel einer möglichst steuerneutralen Umwandlung der Körperschaft in eine Personengesellschaft verfolgte und hierbei durch das Recht zur Buchwertfortführung (§§ 3, 4) sowie die Freistellung des Übernahmegewinns (§ 18 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 2) von jeglicher gewerbesteuerlicher Belastung der Umwandlung absah, andererseits jedoch den Grundsatz unberührt ließ, nach dem Gewinne aus Betriebsveräußerung und - aufgabe zwar bei der Kapitalgesellschaft (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 1 GewStG), nicht jedoch bei der Personengesellschaft der Gewerbesteuer unterliegen (BFH, Urteil vom 11. Dezember 2001, a. a. O., unter II. 1. b) bb) der Gründe unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BFH).
  • BFH, 10.07.1974 - I R 223/70

    Ausbuchung von Anteilen - Notwendiges Betriebsvermögen - GmbH - Überführung in

    Der Kläger meint, steuerrechtlich gelte die A als am 1. Januar 1961 untergegangen und erloschen; er folgert dies aus der Rechtsprechung des BFH, die durch die §§ 3, 15 UmwStG 1969 (BGBl I 1163, BStBl I 1969, 498) lediglich kodifiziert worden sei.
  • BFH, 27.01.1993 - II R 55/89

    Kein Abzug des Unterschiedsbetrags zwischen der wegfallenden Beteiligung und dem

    Aus dem durch die Entstehungsgeschichte belegten Sinn und Zweck der dem § 2 Abs. 4 UmwStG 1977 entsprechenden Vorschrift des § 3 Abs. 3 UmwStG 1969 (BGBl I 1969, 1163) ergibt sich, daß nur in den Umwandlungsfällen "ein entsprechender Betrag abzuziehen" ist, in denen die in § 2 Abs. 1 UmwStG 1977 (§ 3 Abs. 1 UmwStG 1969) angeordnete Rückwirkung zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Erhöhung des Einheitswerts des Betriebsvermögens führen würde, weil einzelne Vermögenswerte vorzeitig oder doppelt erfaßt werden (vgl. BTDrucks V/4245 zu § 3 Abs. 3 UmwStG 1969).
  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvL 10/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VStG

    b) Das wirtschafts- und auch gesellschaftspolitische Anliegen des Gesetzgebers, die Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft nur Gesellschaften mit einem gewissen Mindestvermögen zur Verfügung zu stellen, zeigt sich auch in der handelsrechtlichen und insbesondere in der steuerrechtlichen Erleichterung der Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personalgesellschaften oder in Einzelunternehmen (Gesetz über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften vom 12. November 1956, BGBl I S. 844; Gesetz über Steuererleichterungen bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (Umwandlungs-Steuergesetz) vom 11. Oktober 1957, BGBl I S. 1713; Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969, BGBl I S. 1171; Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969, BGBl I S. 1163).
  • BFH, 22.05.2003 - I B 211/02

    Veräußerung einbringungsgeborener Anteile aus Alt-Einbringungen,

    Diese Vorschrift sei --in Gestalt des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform (UmwStG 1969) vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1163, BStBl 1969, 498), dort § 18-- erst 1969 in Kraft getreten und beziehe sich nur auf Einbringungen, die nach dem 19. August 1969 erfolgt seien.
  • BFH, 21.12.1983 - I R 52/79

    Übertragungsgewinn - Einkommensteuer - Übertragung des Vermögens -

    Wie das FG zu Recht entschieden hat, ist nicht sichergestellt, daß der Übertragungsgewinn bei den Klägern später der Einkommensteuer unterliegt (vgl. § 15 Abs. 1 des Körperschaftsteuergesetzes i. d. F. vom 13. Oktober 1969 - KStG 1968 -, BGBl I 1969, 1869, BStBl I 1969, 633, § 4 des Gesetzes über steuerliche Maßnahmen bei Änderung der Unternehmensform vom 14. August 1969 - UmwStG 1969 -, BGBl I 1969, 1163, BStBl I 1969, 498); denn das Vermögen der umgewandelten GmbH ist in das Privatvermögen der Kläger übergegangen und führt bei diesen zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl. Loos, Umwandlungssteuergesetz 1969, Kommentar, 2. Aufl., Stand 1976, Rdnrn. 108 f., 118).
  • BFH, 30.04.1975 - I R 41/73

    Personengesellschaft - Gewährung von Gesellschaftsrechten - Einbringung in

    Wie das FG zutreffend dargelegt hat, kommen für die Frage einer im Streitfall etwa eingetretenen Gewinnrealisierung weder die Vorschriften des Umwandlungs-Steuergesetzes vom 11. Oktober 1957 -- UmwStG 1957 -- (BGBl I 1957, 1713, BStBl I 1957, 468) noch die Vorschriften des Umwandlungs-Steuergesetzes vom 14. August 1969 -- UmwStG 1969 -- (BGBl I 1969, 1163, BStBl I 1969, 498) zur Anwendung.
  • BFH, 21.12.1978 - III R 41/76

    Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften - Einheitsbewertung des

  • BFH, 16.08.1979 - I R 23/78

    Kapitalgesellschaft - Mitbestimmungsregelung - Mitbestimmungsorgane -

  • BFH, 26.10.1977 - VIII R 146/74

    Möglichkeit einer steuerneutralen Einbringung - Zwang der Gewinnaufdeckung -

  • BFH, 17.04.1975 - II R 64/72

    Erwerb von Anteilen - GmbH & Co. KG - Anwendbarkeit

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