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   BGBl. I 1969 S. 956   

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BGBl. I 1969 S. 956 (https://dejure.org/1969,5094)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 67, ausgegeben am 30.07.1969, Seite 956
  • Gesetz zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes ...
  • vom 28.07.1969

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (40)

  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

    In dem Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob Art. 2 § 27 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) in der Fassung des Art. 2 § 2 Nr. 6 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 956) insofern mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als 1. eine Angestellte, die sich aus Anlaß ihrer Heirat Beiträge aus der Angestelltenversicherung hat erstatten lassen, nach späterer Wiederaufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Angestellte gemäß Art. 2 § 27 AnVNG zur Nachentrichtung von Beiträgen berechtigt ist, 2. eine Beamtin, deren Versorgungsbezüge aus Anlaß ihrer Heirat durch eine Abfindung abgegolten worden sind, nach späterer erneuter Berufung in ein Beamtenverhältnis gemäß § 88 Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes zur Rückzahlung der Abfindung berechtigt ist, 3. demgegenüber eine Beamtin, deren Versorgungsbezüge aus Anlaß ihrer Heirat durch eine Abfindung abgegolten worden sind, nach späterer Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung als Angestellte weder rentenrechtlich noch beamtenrechtlich zur Schließung der Lücke berechtigt ist, - Aussetzungs- und Vorlagebeschluß des Bundessozialgegerichts vom 17. Juli 1990 (12 RK 18/88) - hat das Bundesverfassungsgericht - Erster Senat - unter Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier, der Richter Grimm, Kühling, der Richterinnen Seibert, Jaeger, Haas und der Richter Hömig, Steiner am 8. April 1998 beschlossen:.

    Artikel 2 § 27 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz - AnVNG) in der Fassung des Artikels 2 § 2 Nummer 6 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 3. RVÄndG) vom 28. Juli 1969 (Bundesgesetzblatt I Seite 956, 966) ist mit der Maßgabe mit dem Grundgesetz vereinbar, daß er auf frühere Beamtinnen entsprechend zur Anwendung kommt, die vor dem 1. September 1977 aus Anlaß ihrer Eheschließung aus dem Beamtenverhältnis unter Gewährung einer Abfindung ausgeschieden sind und wegen Vollendung des 65. Lebensjahres nicht zur Beitragsnachzahlung nach § 283 Absatz 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) berechtigt waren.

    Art. 2 § 27 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der Rentenversicherung der Angestellten (Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz - AnVNG) in der Fassung des Art. 2 § 2 Nr. 6 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 3. RVÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 956, 966) lautet:.

    ob Art. 2 § 27 Abs. 1 Satz 1 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes (AnVNG) in der Fassung des Art. 2 § 2 Nr. 6 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 956) insofern mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als.

  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

    Die Herausnahme von Mitgliedern des Vorstandes einer AG aus der Rentenversicherungspflicht geht auf § 3 Abs. 1a des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) zurück, der durch Art. 1 § 2 Nr. 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (3. RVÄndG) vom 28.7.1969 (BGBl I 956) mit Wirkung vom 1.1.1968 als Reaktion auf die Aufhebung der für die Pflichtversicherung von Angestellten geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenze eingefügt worden war und für Vorstandsmitglieder einer AG bestimmte, dass sie nicht zu den versicherungspflichtigen Angestellten gehören.
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Wie die Entstehungsgeschichte der durch das Dritte Rentenversicherungs-Änderungsgesetz vom 28. Juli 1969 (BGBl I S 956) mit Wirkung vom 1. Januar 1968 eingefügten §§ 3 Abs. 1a, 2 Abs. 1a AVG ausweist (dazu: BSGE 36, 164 = SozR Nr. 23 zu § 3 AVG; BSGE 36, 258 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; BSG SozR 2400 § 3 Nr. 4; jew mwN), beruht die gänzliche Herausnahme der Vorstandsmitglieder einer AG aus dem unmittelbar kraft Gesetzes rentenversicherungspflichtigen Personenkreis auf der Erwägung, bei typisierender Betrachtung gehörten die AGen zu den "großen" Gesellschaften; ihre Vorstandsmitglieder sollten wegen ihrer herausragenden und starken wirtschaftlichen Stellung nicht mehr zu den Angestellten iS von § 3 Abs. 1 AVG gehören sowie des Schutzes und der Sicherheit der Rentenversicherung nicht bedürfen.
  • BVerfG, 10.05.1983 - 1 BvR 820/79

    Verfassungsmäßigkeit des 21. Rentenanpassungsgesetzes

    Diese Vorschrift ist später durch das Dritte Rentenversicherungs- Änderungsgesetz vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 956) gestrichen worden, ohne daß die mit ihr eingeräumten Gestaltungsmöglichkeiten genutzt worden wären.
  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 35/86

    Versorgungsbezüge - Privates Versicherungsunternehmen - Gruppenversicherung -

    Vor dem Inkrafttreten des 3. Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (3. RVÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl I 956) am 1. Januar 1970 sollte das Ziel einer kapitänsgleichen Versorgung mit einer zweistufigen berufsständischen Pflichtversorgung und einer freiwilligen Zusatzversorgung in Form der Weiter- und Höherversicherung in der Angestelltenversicherung (§§ 10, 11 des Angestelltenversicherungsgesetzes -AVG- aF) erreicht werden (vgl Hahn aaO S 132 ff).
  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 25.99

    Pflichtversicherungszeiten, vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes wegen

    Hierzu zählen auch solche Zeiten, für die gemäß § 282 SGB VI, eingeführt durch Artikel 1 des Rentenreformgesetzes vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2261) und mit Wirkung ab dem 1. Januar 1998 aufgehoben durch Art. 1 Nr. 107 des Rentenreformgesetzes 1999 vom 16. Dezember 1997 (BGBl I S. 2998), oder vor dessen Inkrafttreten nach Art. 2 § 28 Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (ArVNG), Art. 2 § 27 Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetz (AnVNG) i.d.F. des Art. 2 § 1 Nr. 4, § 2 Nr. 6 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes vom 28. Juli 1969 (BGBl I S. 956) freiwillige Beiträge nachgezahlt worden sind.
  • SG Stuttgart, 23.07.2018 - S 5 R 4999/16

    Sozialversicherungsfreiheit - geschäftsführender Direktor einer monistisch

    Die Herausnahme von Mitgliedern des Vorstandes einer Aktiengesellschaft aus der Rentenversicherungspflicht geht auf § 3 Abs. 1a des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) zurück, der durch Art. 1 § 2 Nr. 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (3. RVÄndG) vom 28.7.1969 (BGBl I 956) mit Wirkung vom 01.01.1968 als Reaktion auf die Aufhebung der für die Pflichtversicherung von Angestellten geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenze eingefügt worden war und für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft bestimmte, dass sie nicht zu den versicherungspflichtigen Angestellten gehören.
  • BSG, 25.04.2007 - B 12 KR 30/06 R

    Versicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern in einer weiteren Beschäftigung,

    a) Die Herausnahme von Mitgliedern des Vorstands einer AG aus der Rentenversicherungspflicht geht auf § 3 Abs. 1a des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) zurück, der durch Art. 1 § 2 Nr. 2 des Dritten Rentenversicherungs-Änderungsgesetzes (3. RVÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl I 956) mit Wirkung vom 1. Januar 1968 als Reaktion auf die Aufhebung der für die Pflichtversicherung von Angestellten geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenze eingefügt worden war.
  • BVerfG, 27.10.1970 - 1 BvR 51/68

    Verfassungsmäßigkeit von Art. 2 § 54a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 des

    Durch die genannte Vorschrift wurde nämlich in Art. 2 AnVNG ein § 54 a eingefügt, der in der durch Art. 2 § 2 Nr. 9 des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften der gesetzlichen Rentenversicherungen und über die Zwölfte Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Drittes Rentenversicherungs-Änderungsgesetz - 3. RVÄndG) vom 28. Juli 1969 (BGBl. I S. 956) ergänzten Fassung folgendermaßen lautet:.
  • BAG, 27.06.1985 - 2 AZR 425/84

    Definition der "arbeitnehmerähnlichen Person" - Wirksamkeit einer

    Da es sich hierbei nicht um eine abschließende Aufzählung handelt, läßt sich daraus jedoch nicht schließen, daß GmbH-Geschäftsführer keine versicherungspflichtigen Angestellten im Sinne von §§ 2, 3 AVG sein können, zumal in § 3 Abs. 1 a AVG - eingefügt durch das 3. RentenversicherungsÄndG vom 28. Juli 1969 (BGBl. I, 956) - ausdrücklich nur bestimmt ist, daß zu den Angestellten i.S. des Abs. 1 nicht die Mitglieder des Vorstandes einer AG gehören.
  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

  • LSG Hessen, 27.11.2018 - L 2 R 247/18

    Keine Rentenerhöhung für ehemaligen Torwart

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2018 - L 2 BA 1487/18

    Sozialversicherungsfreiheit - Verwaltungsratsmitglied einer monistisch

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 7/06 R

    Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern in einer weiteren

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 24/05 R

    Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern in einer weiteren

  • BSG, 27.03.1980 - 12 RAr 1/79

    Angestelltenversicherungsgesetz - Vorstandsmitglied - Versicherungsverein

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 24/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung, Nichtigkeit früherer

  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 10/06 R

    Rentenversicherungspflicht von Vorstandsmitgliedern in einer weiteren

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 4/97

    Ausschluß der Aufstockung bei nicht genutztem Recht auf Heiratserstattung

  • BSG, 10.06.1988 - 12 RK 25/86

    Leistungen - Seelotswesen - Versorgungsbezüge - Lotsenbrüderschaft Elbe

  • BSG, 05.06.1997 - 12 RK 37/96

    Zulassung zur Nachzahlung freiwilliger Beiträge in die Rentenversicherung -

  • BSG, 12.09.1995 - 12 RK 13/95

    Recht auf Nachzahlung bei Heiratserstattung

  • BSG, 19.11.1997 - 5 RJ 4/97

    Wartezeit für Erwerbsunfähigkeitsrente durch nachgezahlte freiwillige Beiträge

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 15/91

    Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Gewährung von Arbeitslosengeld -

  • BSG, 10.09.1987 - 12 RK 27/86

    Rücknahme eines Bescheides - Beitragsnachentrichtung - Ermessen des

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 83/78

    Verfallswirkung einer Beitragserstattung - Nachentrichtung von Beiträgen -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2008 - L 16 KR 102/08

    Krankenversicherung

  • BSG, 29.05.1991 - 1 RA 25/89

    Entrichtung von Überversicherungsbeiträgen, Glaubhaftmachung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2007 - L 16 KR 44/07

    Krankenversicherung

  • BSG, 19.12.1995 - 12 RK 44/95

    Anspruch auf Nachzahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung -

  • BSG, 21.06.1989 - 1 RA 75/87

    Aufschub der Nachversicherung

  • BSG, 17.12.1985 - 12 RK 38/83

    Gesetzliche Rentenversicherung - Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzes

  • BSG, 22.11.1974 - 1 RK 251/73
  • BSG, 02.03.1973 - 3 RK 80/71

    Versicherungspflicht in der Angestelltenversicherung und Beitragspflicht in der

  • BSG, 29.08.1991 - 4 RA 7/90

    Berücksichtigung von Beiträgen aus einer Überversicherung bei

  • BSG, 26.06.1985 - 12 RK 15/84

    Heirat - Beitragsentrichtung - Rentenversicherung - Erstattung -

  • BSG, 23.09.1980 - 12 RK 69/79

    Antragsfrist - Ablauf der Antragsfrist - Nachentrichtungsantrag -

  • BVerwG, 25.11.1971 - II C 20.70

    Nachversicherung eines Beamten - Voraussetzungen eines versicherungspflichtigten

  • BSG, 31.03.1976 - 1 RA 73/75

    Anrechnung - Ersatzzeit - Nachentrichtung von Beiträgen

  • BSG, 18.04.1975 - 3 RA 1/75

    Versicherungspflicht - Ausstrahlung einer inländischen Tätigkeit - Tätigkeit im

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