Gesetzgebung
   BGBl. I 1969 S. 1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,5658
BGBl. I 1969 S. 1 (https://dejure.org/1968,5658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1968,5658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1969 Teil I Nr. 1, ausgegeben am 08.01.1969, Seite 1
  • Neufassung des Kaffeesteuergesetzes
  • vom 23.12.1968

Gesetzestext

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)

  • BFH, 13.09.1989 - I R 110/88

    Zum Begriff der wirtschaftlichen Eingliederung bei Organschaft

    § 14 KStG 1977 geht auf § 7a KStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und anderer Gesetze vom 15. August 1969 - KStG 1968 - (BGBl I 1969, 1.182; BStBl I 1969, 471) zurück.
  • BFH, 16.12.1987 - X R 7/82

    1. Ehrenamtliche Tätigkeit der Schätzer der Oldenburgischen Landesbrandkasse. 2.

    Der Brandkassenschätzer erhält mithin eine geringere Erstattung als z.B. der ehrenamtliche Richter, der außer der Reisekostenvergütung - unter dem gesetzlichen Oberbegriff "Entschädigung für Zeitversäumnis" (§ 2 des Gesetzes über die Entschädigung der ehrenamtlichen Richter - EhrRiEG - i. d. F. vom 1. Oktober 1969, BGBl I 1969, 1.753) - einen "Pauschbetrag für Zeitverlust" und Ersatz des Verdienstausfalls erhält.
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Aus den für die Abgrenzung der Werbungskosten von den Lebenshaltungskosten entwickelten Begriffen "Fortbildungskosten" und "Ausbildungskosten" kann für die Auslegung des Begriffs "Berufsausbildung" i. S. des § 32 Abs. 6 Nr. 1 EStG 1975 ff. ebensowenig etwas gewonnen werden (Urteile in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139, und in BFHE 98, 244, BStBl II 1970, 450) wie aus der Definition der Berufsausbildung im Berufsbildungsgesetz vom 14. August 1969 (BGBl I 1969, 1.112) i. d. F. des Gesetzes vom 23. Dezember 1981 (BGBl I 1981, 1.692), da die vorgenannten Begriffe und das Berufsbildungsgesetz aus anderem Anlaß entwickelt bzw. erlassen worden sind (Urteil in BFHE 107, 450, BStBl II 1973, 139).
  • BVerfG, 11.12.1973 - 2 BvL 16/69

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 2 KaffeeStG

    Kaffee unterliegt der Kaffeesteuer (§ 1 des Kaffeesteuergesetzes vom 30. Juli 1953 [BGBl. I S. 708], neu bekanntgemacht am 23. Dezember 1968 [BGBl. 1969 I S. 1], derzeit gültig in der Fassung des Gesetzes vom 17. Dezember 1971 [BGBl. I S. 2017] - KaffeeStG ).
  • BGH, 25.10.1976 - AnwSt (R) 5/76

    Robenpflicht für Anwälte - Standesgerichtsverfahren, vorkonstitutionelles

    Die Verfolgung einer Pflichtverletzung, die, wie hier, nicht die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft rechtfertigt, verjährt nach § 115 Satz 1 BRAO in der Fassung des Gesetzes zur Änderung der Bundesrechtsanwaltsordnung und der Patentanwaltsordnung vom 13. Januar 1969 (BGBl I 1, 25) in fünf Jahren.
  • BFH, 28.04.1983 - IV R 152/80

    Zur finanziellen Eingliederung einer Organgesellschaft, wenn Organträger eine

    Gemäß § 7a Abs. 1 Nrn. 1 und 2 i. V. m. Abs. 5 KStG i. d. F. vom 13. Oktober 1969 - KStG 1968 - (BGBl I 1969, 1.896, BStBl I 1969, 633) ist das (positive oder negative) Einkommen einer Kapitalgesellschaft (Organgesellschaft) dem Organträger zuzurechnen, sofern der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahrs an ununterbrochen und unmittelbar in einem Maße beteiligt ist, daß ihm die Mehrheit der Stimmrechte aus den Anteilen an der Organgesellschaft zusteht (finanzielle Eingliederung) und die Organgesellschaft nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse wirtschaftlich und organisatorisch in das Unternehmen des Organträgers eingegliedert ist.
  • BVerwG, 20.06.1974 - II C 27.72

    Rechtsmittel

    Rechtsgrundlage für die ihnen zugrundeliegenden Erlasse des Bundesministers der Verteidigung vom 13. Juli 1964 und 23. April 1968 sei § 41 der Reichshaushaltsordnung vom 31. Dezember 1922 (RGBl. 1923 II, S. 17) - RHO -, die durch die vorläufige Haushaltsordnung vom 7. Juni 1950 (BGBl. I S. 199) für die Bundesrepublik in Kraft gesetzt worden, inzwischen jedoch mit Wirkung vom 1. Januar 1970 durch die Bundeshaushaltsordnung vom 19. August 1969 (BGBl. I S. 1.284) - BHO - abgelöst worden sei.
  • FG Nürnberg, 21.10.1997 - V 322/97
    Der Senat ist der Auffassung, daß bei Ausbildungsverhältnissen, die darauf ausgerichtet sind, eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem gesonderten Ausbildungsgang zu vermitteln (vgl. § 1 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 14.08.1969, BGBl. I 1969, 1/12), hinsichtlich der Gewährung von Weihnachtsgeld keine der üblicherweise mit der Sonderzuwendung verbundenen Zwecke verfolgt werden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht