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   BGBl. I 1970 S. 1565   

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BGBl. I 1970 S. 1565 (https://dejure.org/1970,6260)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1970 Teil I Nr. 108, ausgegeben am 05.12.1970, Seite 1565
  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
  • vom 16.11.1970

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (56)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.03.2017 - 5 S 1044/15

    Verbot des Parkens auf schmalen Straßen in der Straßenverkehrs-Ordnung unwirksam

    Die Straßenverkehrs-Ordnung verfügt insbesondere über keine Legaldefinition des Begriffs "schmal" und auch die zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565), mit der die Vorschrift des § 12 Abs. 3 Nr. 3 StVO eingeführt wurde, veröffentliche Begründung des Bundesverkehrsministers zur Straßenverkehrsverordnung (abgedruckt in Jagusch, Straßenverkehrsrecht, 20. Aufl., § 12, Rn. 9) erhellt nicht, welches Verständnis der Verordnungsgeber diesem Begriff zugrunde legen wollte.
  • BVerwG, 24.01.2019 - 3 C 7.17

    Zum Anspruch eines Grundstückseigentümers auf Anordnung eines Parkverbots auf der

    Er hat mit § 12 Abs. 3 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565) die bisherige Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 13. November 1937 (RGBl. I S. 1179) abgelöst und erweitert; nach dieser Vorgängerregelung war das Parken (nur) vor Grundstücksein- und -ausfahrten nicht zulässig.
  • BVerwG, 20.10.2015 - 3 C 15.14

    Straßenverkehrsbehörde; Ausführung der Straßenverkehrs-Ordnung; sachliche

    Nach § 1 StVOZustG BW sind Straßenverkehrsbehörden im Sinne von § 44 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565) die unteren Verwaltungsbehörden, soweit nicht in diesem Gesetz oder durch Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist.
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