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   BGBl. II 1971 S. 217   

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BGBl. II 1971 S. 217 (https://dejure.org/1971,7280)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil II Nr. 20, ausgegeben am 06.05.1971, Seite 217
  • Gesetz zu dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen
  • vom 30.04.1971

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (51)

  • BGH, 26.09.2007 - XII ZB 229/06

    Sorgerechtsantrag eines Vaters für sein nichtehelich geborenes Kind (Fall

    Deswegen richtet sich die internationale Zuständigkeit nach dem Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA; BGBl. 1971 II S. 217).
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auch für die Eltern-Kind-Beziehung hat die eigene Staatsangehörigkeit des Kindes neuerdings durch das Haager Minderjährigenschutzabkommen vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1971 II S. 217) wesentlich an Bedeutung gewonnen (vgl. dessen Art. 3 und dazu BGHZ 60, 68 (73 ff.); Siehr, DAVorm.
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Bei Kindesentführungen in einen anderen Staat erlangt der entführende Elternteil nicht selten einen faktischen Vorteil, weil eine alsbaldige Rückführung der Kinder an ihren ursprünglichen Aufenthaltsort auf juristische und organisatorische Hindernisse in der internationalen Zusammenarbeit trifft und die internationale Zuständigkeit für eine Sorgerechtsentscheidung sich gemäß den Bestimmungen des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 - MSA - (BGBl II 1971 S. 217) nach dem "gewöhnlichen Aufenthalt" des Kindes richtet.
  • BGH, 30.09.2015 - XII ZB 635/14

    Vollstreckung eines als einstweilige Anordnung ergangenen Umgangstitels:

    China ist auch nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Maßnahmen zum Schutz von Kindern vom 19. Oktober 1996 (KSÜ; BGBl. 2009 II S. 602) oder des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (MSA; BGBl. 1971 II S. 217), das nicht für ganz China, sondern nur für die Sonderverwaltungsregion Macau gilt (Keidel/Engelhardt FamFG 18. Aufl. § 99 Rn. 7, 23).
  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Diese Entscheidung ist im vorliegenden Verfahren jedenfalls nach dem Haager Übereinkommen über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (BGBl 1971 II S. 217, 1150) - Minderjährigenschutzabkommen (MSA) - anzuerkennen.
  • BGH, 03.02.1993 - XII ZB 93/90

    Nachträgliche Durchführung des Versorgungsausgleichs bei in den Niederlanden

    Aus Gründen besserer internationaler Vergleichbarkeit ist der Begriff "gewöhnlicher Aufenthalt" schon in der Vergangenheit in internationalen Abkommen vorzugsweise an die Stelle des Wohnsitzbegriffs getreten, von dem er sich wesentlich nur dadurch unterscheidet, daß der Wille, den Aufenthaltsort zum Mittelpunkt oder Schwerpunkt der Lebensverhältnisse zu machen, nicht erforderlich ist (BGH, Urteil vom 5. Februar 1975 aaO.; vgl. etwa auch Art. 1 des Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 - MSA - BGBl 1971 II 217, 219 - sowie Art. 7 Nr. 1 des Haager Abkommens vom 2. Oktober 1973 über die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltsentscheidungen - BGBl 1986 II 825, 826).
  • BGH, 29.10.1980 - IVb ZB 586/80

    Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts

    Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte und das anzuwendende Recht bestimmen sich im vorliegenden Fall nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen (BGBl. 1971 II 217; im folgenden: MSA), das in der Bundesrepublik Deutschland am 17. September 1971 in Kraft getreten ist (BGBl. 1971 II 1150) und in seinem Anwendungsbereich die allgemeinen Regeln des internationalen Privat- und Verfahrensrechts verdrängt (BGHZ 60, 68, 71).
  • BGH, 14.10.1992 - XII ZB 18/92

    Ordre public und Sorgerecht des Vaters nach Ehescheidung

    Sie ergibt sich aus Art. 1 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (BGBl 1971 II 217 - Minderjährigenschutzabkommen, MSA), da die Kinder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben (Senatsbeschluß BGHZ 89, 325, 336).
  • BGH, 02.05.1990 - XII ZB 63/89

    Amtspflegschaft für nichteheliche Ausländerkinder

    Dieses nach dem französischen Recht bestehende Gewaltverhältnis sei nach Art. 3 des Haager Übereinkommens über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen vom 5. Oktober 1961 (BGBl. 1971 II 217, 1150 - Minderjährigenschutzabkommen, MSA), der als selbständige Kollisionsnorm zu verstehen sei und die autonome Kollisionsnorm des Art. 20 Abs. 2 EGBGB verdränge, allein maßgebend, so daß.

    aa) In der deutschen Rechtslehre ist der Regelungsbereich des Abkommens, das in der Bundesrepublik im Jahre 1971 in Kraft getreten ist (BGBl. 1971 II 217, 1150), ursprünglich allein in der Vornahme von Maßnahmen zum Schutze Minderjähriger gesehen und der Regelungszweck von Art. 3 MSA allein auf diesen Bereich bezogen worden (vgl. Henrich, Festschrift aaO. S. 85 f.; Maßfeller/Hoffmann/Hepting/Gaatz aaO. Rdn. 71, 73, 75).

  • LSG Hamburg, 12.03.2018 - L 4 SO 56/15

    Erstattung von Kosten für Leistungen der Eingliederungshilfe

    Der Senat teilt auch nicht die Auffassung des Sozialgerichts, dass der Hilfeempfänger - trotz § 109 SGB XII bzw. § 109 BSHG - jedenfalls wegen der Wirkungen des M1 (vom 5.10.1961, BGBl. II 1971, 217 und 1150) nach sechs Monaten Aufenthalt (in der ersten Einrichtung, der E. ) einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hatte.
  • BGH, 07.07.1992 - VI ZR 1/92

    Deliktsstatut für einen Kraftfahrzeugunfall türkischer Staatsangehöriger in der

  • BGH, 20.12.1972 - IV ZB 20/72

    Schutzmaßnahmen in einem elterlichen Gewaltverhältnis

  • BGH, 07.04.1993 - XII ZR 266/91

    Anwendung des internationalen Privatrechts von Amts wegen

  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 1624/06

    Bestellung eines Vormundes für einen Minderjährigen verletzt dessen Onkel und

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2002 - 12 A 4007/00

    Unterbringung eines unbegleitet eingereisten ausländischen Minderjährigen in ein

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 36/84

    Rechtskraft und Abänderbarkeit von Sorgerechtsentscheidungen

  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.1996 - 13 S 1400/96

    Rechtsschutzinteresse an der Aussetzung des Sofortvollzuges der zeitlichen

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 14.12

    Sorgerechtsentscheidungen ausländischer Stellen sind grundsätzlich anzuerkennen

  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.1997 - 13 S 3418/96

    Kindernachzug: Altersgrenze - Einhaltung des Höchstalters; Sorgerechtsübertragung

  • BGH, 05.02.1992 - XII ARZ 4/92

    Gerichtliche Zuständigkeit für ein isoliertes Sorgerechtsverfahren bei Wohnsitzen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2005 - 12 B 1312/05
  • BGH, 21.04.1993 - XII ZB 96/92

    Ordre puplic bei ausländischer Scheidungsfolgereglung

  • BGH, 25.10.1976 - IV ZB 38/76

    Gerichtliche Zuständigkeit für Vollstreckbarerklärung einer ausländischen

  • OLG Saarbrücken, 06.05.2010 - 6 UF 24/10

    Elterliche Sorge: Beginn von Rechtsmittel- und Rechtsbehelfsfristen bei

  • BGH, 30.11.1983 - IVb ARZ 50/83

    Doppelwohnsitz - Eheliche Kinder - Getrenntlebende Eltern

  • BayObLG, 04.05.1992 - BReg. 1 Z 6/90

    Schutzmaßnahmen; Feststellung; Ruhen der elterlichen Sorge; Anordnung einer

  • OLG Brandenburg, 30.09.2002 - 10 UF 103/02

    Anerkennung eines polnischen Gerichtsbeschlusses betreffend das Umgangsrecht des

  • OVG Hamburg, 30.03.1999 - Bf VI 25/96

    Verfassungsrechtlicher Grundsatz zur Berücksichtigung des Kindeswohls im Rahmen

  • BayObLG, 28.01.1982 - BReg. 1 Z 106/81

    Anfechtung der Anordnung einer Ergänzungspflegschaft; Internationale

  • BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 96/82

    Sorgerecht - Kind - Tunesische Staatsangehörigkeit - Getrenntlebende Eltern

  • VGH Baden-Württemberg, 06.08.2001 - 10 S 140/00

    Kindernachzug

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1996 - 13 S 1037/96

    Ausländerrecht: Kindernachzug zu dem in der Bundesrepublik lebenden geschiedenen

  • BayObLG, 19.08.1992 - 1Z BR 48/92

    Voraussetzungen der Entziehung der gesamten Personensorge

  • BayObLG, 19.07.1984 - BReg. 1 Z 51/84

    Vorliegen eines Sorgerechtsmissbrauchs der Eltern eines türkischen Kindes;

  • BVerwG, 22.06.1983 - 1 B 126.82

    Anspruch ausländischer Kinder auf Schutz und Fürsorge in Deutschland - Eignung

  • KG, 05.11.1997 - 3 UF 5133/97

    Antrag auf Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge; Elterliche Sorge für ein

  • BayObLG, 03.06.1982 - BReg. 1 Z 43/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen an

  • OLG Stuttgart, 23.06.1975 - 8 W 181/75

    Verfahren wegen vorläufiger Anordnung im Rahmen des Verfahrens auf Regelung der

  • OLG Saarbrücken, 15.06.1999 - 6 UF 75/98

    Anwendbares Recht bei Sorgerechtsregelung in der Übergangszeit

  • OLG Karlsruhe, 21.07.1998 - 2 WF 64/98

    Aufenthalt - Kindesentführung

  • OLG Stuttgart, 18.11.1977 - 15 UF 40/77

    Sorgerecht für ein Kind ; Schutz von Minderjährigen ; Umgangsrecht mit einem Kind

  • BGH, 24.02.1982 - IVb ARZ 7/82

    Maßgeblichkeit des Deutschen Rechts als lex fori bei der Bestimmung des für

  • OLG Stuttgart, 12.11.1976 - 8 AR 16/76

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Anordnung der Pflegschaft für ein

  • BayObLG, 03.09.1974 - BReg. 1 Z 2/74

    Antrag auf Entlassung eines Vormunds oder Pflegers für ein minderjähriges Kind;

  • BayObLG, 25.06.1987 - BReg. 3 Z 189/86

    Legitimation des Kindes einer iranischen Staatsangehörigen; Anwendbarkeit des

  • BayObLG, 22.04.1980 - BReg. 1 Z 26/80

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte in Familiensachen mit

  • BayObLG, 07.12.1973 - BReg. 1 Z 81/73

    Entziehung der elterlichen Gewalt einer Mutter aufgrund wohl unsittlicher

  • AG Hamburg, 03.06.1999 - 268 F 29/99

    Scheidung einer in Schweden geschlossenen Ehe nach deutschem Recht

  • BayObLG, 23.12.1974 - BReg. 1 Z 106/73

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für eine Ehescheidungsverfahren

  • KG, 12.07.1984 - 16 UF 1601/84

    Notwendigkeit einer internationalen Zuständigkeit des Gerichts für eine Regelung

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