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   BGBl. I 1971 S. 1745   

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BGBl. I 1971 S. 1745 (https://dejure.org/1971,4228)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1971 Teil I Nr. 110, ausgegeben am 09.11.1971, Seite 1745
  • Gesetz zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen
  • vom 04.11.1971

Gesetzestext

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia

    Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung

 
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Wird zitiert von ... (78)

  • BGH, 04.11.2015 - VIII ZR 217/14

    Zur Wirksamkeit der Herabsetzung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 %

    Auf Vorschlag des Rechtsausschusses des Bundestages (BT-Drucks. 11/7258, S. 4, 6 f.), der sich seinerseits den Empfehlungen des mitberatenden Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau angeschlossen hatte (BT-Drucks. 11/7258, S. 6 f.), wurden stattdessen die ausdrücklich der bundesgesetzlichen Ermächtigung für Zweckentfremdungsverordnungen der Länder (Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 MRVerbG, BGBl. I 1971 S. 1745) entlehnten Begriffe der "besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen" verwendet (vgl. Kurzprotokoll der 71. Sitzung des Ausschusses für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau vom 9. Mai 1990, S. 27 mit Anlage 5; Kurzprotokoll der 72. Sitzung des vorgenannten Ausschusses vom 16. Mai 1990, S. 16 mit Anlage 11; Kurzprotokoll der 73. Sitzung dieses Ausschusses vom 17. Mai 1990, S. 18 mit Anlage 15; sämtlich 11. Wahlperiode - 2450).
  • BGH, 17.07.2019 - VIII ZR 130/18

    Vereinbarkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung mit gesetzlicher

    Die vorgenannte gesetzliche Regelung unterscheidet sich damit von den Vorschriften zur Absenkung der Kappungsgrenze für Mieterhöhungen nach § 558 Abs. 3 Satz 2, 3 BGB, zur Verlängerung der Kündigungssperrfrist bei der Umwandlung in Wohnungseigentum nach § 577a Abs. 2 BGB sowie zum Zweckentfremdungsverbot nach Art. 6 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745 - MietRVerbG).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 8 C 23.80

    Auflage - Ermessensentscheidung - Anfechtung - Wohnraum - Zweckentfremdung

    Sie rechtfertigt sich aus dem Zweck der - den Zweckentfremdungsverboten zugrundeliegenden - Ermächtigung in Art. 6 § 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen vom 4. November 1971 (BGBl. I S. 1745 - MRVerbG), der sich im "Bestandsschutz von Wohnraum mit dem Ziel einer ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Wohnraum zu angemessenen Bedingungen" erschöpft (BVerfG, Beschluß vom 4. Februar 1975 - 2 BvL 5/74 - BVerfGE 38, 348 [BVerfG 04.02.1975 - 2 BvL 5/74] [359]).
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