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   BGBl. I 1972 S. 1009   

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BGBl. I 1972 S. 1009 (https://dejure.org/1972,4550)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1972 Teil I Nr. 60, ausgegeben am 01.07.1972, Seite 1009
  • Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze - KHG -
  • vom 29.06.1972

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Wird zitiert von ... (49)

  • BSG, 08.09.2015 - B 1 KR 14/14 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Krankenhausbehandlung (hier: kurative

    Nach § 1 Abs. 1 Krankenhausentgeltgesetz (Gesetz über die Entgelte für voll- und teilstationäre Krankenhausleistungen vom 23.4.2002, hier anzuwenden idF durch Art. 2 Nr. 2 Buchst a Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 vom 17.3.2009, BGBl I 534) werden die vollstationären und teilstationären Leistungen der DRG-Krankenhäuser nach diesem Gesetz und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz (Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze vom 29.6.1972, BGBl I 1009, hier anzuwenden idF durch Art. 1 KHRG) vergütet.
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Aufgrund der neugeschaffenen Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 Nr. 19a GG erließ der Bund das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (sog. Krankenhausfinanzierungsgesetz -- KHG -) vom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009).

    Zwar macht das Krankenhausfinanzierungsgesetz vom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009) die Förderung des Krankenhausbaus zur öffentlichen Aufgabe.

    Nur dies erklärt auch die ausdrückliche Erwähnung der Gemeinden und Gemeindeverbände in § 23 Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 KHG 1972 sowie die hierzu gegebene Begründung zum Gesetzentwurf, die die "nach Landesrecht gegebene Möglichkeit" hervorhebt, "die Gemeinden an den Lasten aus diesem Gesetz zu beteiligen" (BTDrucks. VI/1874, S. 21).

  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auf der Grundlage dieser Kompetenzzuweisung entstand das "Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze" (Krankenhausfinanzierungsgesetz - KHG) vom 29. Juni 1972 (BGBl. I S. 1009).
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