Gesetzgebung
   BGBl. II 1973 S. 421   

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BGBl. II 1973 S. 421 (https://dejure.org/1973,7559)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1973 Teil II Nr. 25, ausgegeben am 09.06.1973, Seite 421
  • Gesetz zu dem Vertrag vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik
  • vom 06.06.1973

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    In der Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates aus Anlaß der Beratung des Grundlagenvertrages im Gesetzgebungsverfahren (BTDrucks. 7/153, S. 23, Anlage 3, B. II, III zu 3. und 4.) erklärte die Bundesregierung, sie habe stets betont, daß die beiden Staaten in Deutschland in ihrem Verhältnis zueinander kein Ausland seien.
  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 72.78

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit

    Dies folge aus den gemäß § 31 BVerfGG verbindlichen Gründen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Juli 1973 - 2 BvF 1/73 - (BVerfGE 36, 1) über die verfassungsrechtliche Prüfung des Gesetzes zum Vertrag vom 21. Dezember 1972 über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. Juni 1973 (BGBl. II S. 421).
  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Mit der am 18. Januar 1974 erhobenen Verfassungsbeschwerde will die Beschwerdeführerin festgestellt wissen, daß ihre Zulieferung an die Behörden der DDR und der Vollzug des dort erlassenen Haftbefehls in Westberlin verfassungswidrig sind, weil diese Maßnahmen jedenfalls seit Abschluß des Vertrages vom 21. Dezember 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Grundlagen der Beziehungen (Grundlagenvertrag) - BGBl. 1973 II S. 421 - in dem Rechtshilfegesetz keine verfassungsmäßige Grundlage mehr fänden.
  • BGH, 07.03.1984 - 3 StR 550/83

    Verurteilung wegen politischer Verdächtigung - Verfahrenshindernis der

    Auch der Abschluß des Vertrags über die Grundlagen der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden: Grundlagenvertrag) vom 21. Dezember 1972 (BGBl 1973 II 421, 423) führt in dem hier entscheidungserheblichen Bereich zu keiner anderen Auslegung.
  • BGH, 26.11.1980 - 3 StR 393/80

    Inland - Gebiet der DDR - DDR - DDR-Straftaten - Geltung des deutschen

    Die dem zugrunde liegende Auslegung, daß der Inlandsbegriff des § 3 StGB die Deutsche Demokratische Republik mit umfaßt, ist jedenfalls seit dem Abschluß des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik (im folgenden Grundlagenvertrag) vom 21. Dezember 1972 (BGBl 1973 II S. 421, 423) nicht mehr vertretbar.
  • OLG Naumburg, 16.09.2008 - 6 U 105/08

    Anwendbarkeit des Rechts der DDR auf erbrechtliche Vorgänge eines Erblassers mit

    Durch den Grundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21. Dezember 1972 (BGBl. II 1973, Seite 421) hat sich daran nichts geändert.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2004 - L 7 (5) VG 2/01

    SPÄTE OPFERRENTE FÜR KOPFSCHUSSVERLETZUNG DURCH SOWJETISCHEN WACHSOLDATEN

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  • KG, 27.08.1993 - 3 StE 2/93

    Günther Kratsch

    Ihre Entscheidung, in der Bundesrepublik Deutschland zu verbleiben, ist aber zu respektieren (vgl. Art. 16 Abs. 1 GG ); denn auch nach dem Abschluß des Grundlagenvertrages vom 21. Dezember 1972 (BGBl. 1973 II S. 421) sind sie staatsrechtlich Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG geblieben (vgl. BGHSt 30, 1, 5).
  • OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89

    Anforderungen an die Anerkennung von Verurteilungen durch DDR-Gerichte wegen

    Das Bundesverfassungsgericht selbst hat das Gesetz zu diesem Vertrag vom 6. Juni 1973 (BGBl II, S. 421), durch das die gesetzgebenden Körperschaften der Bundesrepublik Deutschland dem Vertrag zustimmten, für mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt (Urteil vom 31. Juli 1973, BVerfGE 36, 1).
  • BFH, 27.09.1983 - II R 178/79

    Notwendigkeit des Beweises des in einem anderen Staate geltenden Rechts im

    Das ergibt sich unter anderem aus Art. 6 des Vertrages über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik vom 21. Dezember 1972, dem die Bundesrepublik Deutschland durch Gesetz vom 6. Juni 1973 zugestimmt hat (BGBl II 1973, 421) und der am 21. Juni 1973 in Kraft getreten ist (BGBl II 1973, 559).
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