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   BGBl. I 1974 S. 1769   

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BGBl. I 1974 S. 1769 (https://dejure.org/1974,4709)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1974 Teil I Nr. 89, ausgegeben am 10.08.1974, Seite 1769
  • Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz - EStRG)
  • vom 05.08.1974

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Wird zitiert von ... (93)

  • BFH, 19.01.2017 - VI R 75/14

    Altersvorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben - Stufenweise Ermittlung der

    a) Der Gesamtbetrag der Einkünfte dient seit dem Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I 1974, 1769) als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der zumutbaren Belastung (zur systematischen Einordnung s. Gutachten der Steuerreformkommission 1971, Schriftenreihe des BMF Heft 17, S. 162, Rz 426).
  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Für die Zeit ab 1975 wurde durch das Gesetz zur Reform der Einkommensteuer, des Familienlastenausgleichs und der Sparförderung (Einkommensteuerreformgesetz - EStRG) - vom 5. August 1974 (BGBl I S. 1769) das Nebeneinander von Kindergeld und steuerlichen Kinderfreibeträgen durch einen einheitlichen Familienlastenausgleich in Form eines vom Elterneinkommen unabhängigen, gestaffelten Kindergeldes vom ersten Kind an ersetzt, das monatlich 50 DM für das erste, 70 DM für das zweite und 120 DM für jedes weitere Kind betrug (§ 10 BKGG in der Fassung des Art. 2 Nr. 9 EStRG).
  • BSG, 07.12.2000 - B 10 KR 3/99 R

    Berechnung des Gesamteinkommens nach § 16 SGB IV bei Einkünften aus

    Denn § 2 EStG hat seinen im Streitjahr 1993 maßgeblichen, oben dargestellten Inhalt (mit allenfalls kleinen, für den Begriff "Summe der Einkünfte" nicht erheblichen Abweichungen) bereits durch das Einkommensteuerreformgesetz vom 5. August 1974 (BGBl I 1769) erhalten.
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