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   BGBl. I 1976 S. 1773   

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BGBl. I 1976 S. 1773 (https://dejure.org/1976,3908)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 79, ausgegeben am 08.07.1976, Seite 1773
  • Gesetz zur Änderung des Titels IV und anderer Vorschriften der Gewerbeordnung
  • vom 05.07.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 698/79

    Verfassungsmäßigkeit der Ladenschlußzeit für Friseurbetriebe

    Das Gesetz über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875 - im folgenden LadschlG -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1976 (BGBl. I S. 1773]), regelt in § 3 allgemeine Ladenschlußzeiten.
  • BAG, 16.03.1982 - 3 AZR 625/80

    Verfassungsrechtliche Prüfung des § 124b GewO

    b) Auch die Gewerbeordnung wurde im Jahre 1976 geändert, und zwar durch das Gesetz zur Änderung des Titels IV und anderen Vorschriften der Gewerbeordnung vom 5. Juli 1976 (BGBl. I. S. 1773).
  • OVG Hamburg, 05.02.1991 - Bf VI 14/89

    Jahrmarkt; Feiertagsschutz; Festsetzung

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  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 29.78

    Ladenschlußzeiten für Friseurbetriebe

    Den hiergegen eingelegten Widerspruch des Klägers wies es durch Widerspruchsbescheid vom 8. Februar 1977 mit der Maßgabe zurück, daß der Betrieb montags nur dann geschlossen sein müsse, wenn kein verkaufsoffener Sonnabend im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1976 (BGBl. I S. 1773) - LadschlG - vorausgegangen sei.
  • BGH, 10.03.1983 - 4 StR 73/82

    Vorliegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit gemäß §§ 6 Abs. 2, 24 Abs. 1 Nr.

    Das Gesetz über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl I S. 875) - LSchlG -, zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1976 (BGBl I S. 1773), setzt in § 3 allgemeine Ladenschlußzeiten fest und enthält in §§ 4 bis 16 Sonderregelungen für bestimmte Betriebe.
  • VGH Bayern, 23.06.2015 - 22 ZB 14.2797

    Nach dem Titel IV der Gewerbeordnung festgesetzter Jahrmarkt

    Die Durchführung dieser Jahrmärkte hat sie am 26. April 1978 gemäß Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Änderung des Titels IV und anderer Vorschriften der Gewerbeordnung vom 5. Juli 1976 (BGBl I S. 1773) angezeigt; am 24. August 1981 und am 2. September 2008 hat sie Änderungen der Festsetzung dieser Jahrmärkte verfügt.
  • BVerwG, 20.03.1979 - 1 C 85.77

    Ladenschlusszeit für Friseurbetriebe an Montagvormittagen - Regelung einer

    Ab August 1975 nahm er die Möglichkeit nicht mehr wahr, gemäß § 18 Abs. 2 1. Halbs. des Gesetzes über den Ladenschluß vom 28. November 1956 (BGBl. I S. 875), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1976 (BGBl. I S. 1773) - LadschlG - sein Geschäft auch an anderen als verkaufsoffenen Sonnabenden nachmittags geöffnet zu halten, und öffnete das Geschäft dafür regelmäßig am Montagvormittag ab 9.00 Uhr.
  • BVerwG, 21.02.1980 - 1 B 41.80

    Beschwerde der Beigeladenen gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Der Anspruch des Klägers auf Erlaß dieser - wegen des An- und Abfahrtverkehrs auf dem Parkplatz der Diskothek veranlaßten - Auflage finde seine Grundlage in der nachbarschützenden Vorschrift des § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Gaststättengesetzes vom 5. Mai 1970 (BGBl. I S. 465), zuletzt geändert durch Gesetz vom 5. Juli 1976 (BGBl. I S. 1773) - GastG -, wonach die Erlaubnisbehörde dem Betriebsinhaber jederzeit Auflagen u.a. zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Immissionsschutzgesetzes und gegen sonstige erhebliche Belästigungen für die Bewohner der Nachbargrundstücke erteilen könne.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.08.1986 - 12 B 88/86

    Auslegung des Begriffs des "größeren Zeitabstandes" i.S.d. § 68 Abs. 2

    Die Begriffsbestimmung, die das Gesetz vom 05. Juli 1976 (BGBl. I S. 1773) mit dem heute geltenden § 68 Abs. 2 eingeführt hat, hat nicht den Zweck - worauf auch das Verwaltungsgericht Düsseldorf in dem Beschluß vom 13. April 1983 hingewiesen hat - den historisch gewachsenen Begriff des Jahrmarktes zu erweitern" Vielmehr wollte der Gesetzgeber mit der Neufassung des § 68 Abs. 2 GewO den Jahrmarktsbegriff lediglich unter Berücksichtigung der Entwicklungsgeschichte und der im Jahre 1976 vorherrschenden Verhältnisse fortschreiben.
  • VG Wiesbaden, 29.02.1980 - V/2 H 666/79

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflagen für den Betrieb einer Erotik-Bar;

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