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   BGBl. I 1976 S. 3053   

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BGBl. I 1976 S. 3053 (https://dejure.org/1976,4565)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1976 Teil I Nr. 131, ausgegeben am 06.11.1976, Seite 3053
  • Neufassung des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz)
  • vom 31.10.1976

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Allerdings überschneiden sich jene Voraussetzungen mit dem in § 7 Abs. 2 Nr. 5 AtG (= § 7 Abs. 2 Nr. 6 AtG in der Bekanntmachung der Fassung des Gesetzes vom 31. Oktober 1976 - BGBl. I S. 3053 - im folgenden wird diese Fassung zitiert) genannten, Drittschutz nicht vermittelnden Genehmigungserfordernis, wonach dem Standort einer atomaren Anlage keine überwiegenden öffentlichen Interessen, insbesondere im Hinblick auf die Reinhaltung des Wassers, der Luft und des Bodens, entgegenstehen dürfen.
  • BVerfG, 10.11.2009 - 1 BvR 1178/07

    Verfassungsbeschwerde gegen "Schacht Konrad" nicht zur Entscheidung angenommen

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 8. August 1978 entschieden, dass § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des so genannten Schnellen Brüters zuließ, mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • BVerwG, 17.07.1980 - 7 C 101.78

    Einwendungsausschluß in atomrechtlichen Genehmigungsverfahren

    läßt sich Gegenteiliges nicht folgern; diese Vorschrift regelte zwar ausdrücklich den Verlust von Klagerechten, knüpfte aber dafür - wie jetzt § 7 b des AtG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053) - an einen schon ergangenen Genehmigungsbescheid an.
  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

    Das Verwaltungsgericht geht davon aus, daß eine Einbeziehung ausländischer Grenznachbarn in den Schutz des § 7 Abs. 2 Nr. 3 des Atomgesetzes (AtG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053) vom deutschen Gesetzgeber nicht gewollt sei.
  • BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06

    Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von

    aa) Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem grundlegenden Beschluss vom 8. August 1978 (BVerfGE 49, 89) entschieden, dass § 7 Abs. 1 und Abs. 2 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren vom 23. Dezember 1959 (BGBl I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des so genannten Schnellen Brüters zuließ, mit dem Grundgesetz vereinbar war.
  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Mit Beschluß vom 18. August 1977 hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen das Verfahren gemäß Art. 100 Abs. 1 GG ausgesetzt und die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 7 des Gesetzes über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (AtomG) vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053), soweit er die Genehmigung von Kernkraftwerken des Typs des sogenannten Schnellen Brüters ermöglicht, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
  • BFH, 29.08.1984 - I R 203/81

    Bürgerinitiativen gegen die Verwendung von Atomkraft können gemeinnützig sein,

    Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atomgesetz - AtG -) vom 23. Dezember 1959 (BGBl I 1959, 814) i. d. F. der Neubekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl I 1976, 3053) bezweckt u. a., die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern und Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen ionisierenden Strahlen zu schützen und eingetretene Schäden auszugleichen (§ 1 Nr. 1 und Nr. 2 AtG).
  • BFH, 29.08.1984 - I R 215/81

    Ein Verein ist nicht gemeinnützig, wenn er sich bei seiner Tätigkeit nicht im

    Das Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren ( Atomgesetz - AtG -) vom 23. Dezember 1959 (BGBl I 1959, 814) i.d.F. der Neubekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl I 1976, 3053) bezweckt u.a., die Erforschung, die Entwicklung und die Nutzung der Kernenergie zu friedlichen Zwecken zu fördern und Leben, Gesundheit und Sachgüter vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen ionisierenden Strahlen zu schützen und eingetretene Schäden auszugleichen (§ 1 Nrn.1 und 2).
  • BVerwG, 09.07.1982 - 7 C 54.79

    Anfechtung eines Vorbescheids zur Wahl des Standorts für ein Kernkraftwerk -

    Die Regelung in § 7 Abs. 2 des Atomgesetzes vom 23. Dezember 1959 (BGBl. I S. 814) i.d.F. der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I S. 3053) - AtG - sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden; der Staat sei damit seiner Pflicht, das in Art. 2 Abs. 2 GG gewährleistete Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen, in ausreichender Weise nachgekommen.
  • OVG Niedersachsen, 08.09.2008 - 7 LA 80/06

    Atomrechtliche Deckungsvorsorge durch eine Stiftungsuniversität; Eigene

    b) Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die Haftungsübernahme durch das Land nach § 6 Errichtungsgesetz und § 7 StiftVO-UGÖ stelle selbst bereits Deckungsvorsorge in Gestalt einer "sonstigen finanziellen Sicherheit" iSv § 1 Satz 1 Nr. 2 und § 3 der aufgrund von §§ 13 Abs. 3, 54 Abs. 1 und 2 AtG in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Oktober 1976 (BGBl. I 3053) erlassenen Verordnung über die Deckungsvorsorge nach dem Atomgesetz - AtDeckV - dar, ist dem nicht zu folgen.
  • VerfGH Bayern, 03.05.1984 - 19-VII-83
  • VG Koblenz, 04.02.1977 - 7 L 54/76

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches gegen einen

  • VG Koblenz, 17.03.1980 - 7 K 41/78

    Anspruch auf Aufhebung der Dritten Teilgenehmigung für Atomkraftwerk; Fehlender

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