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   BGBl. II 1977 S. 111   

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BGBl. II 1977 S. 111 (https://dejure.org/1977,4726)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil II Nr. 7, ausgegeben am 11.02.1977, Seite 111
  • Bekanntmachung des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll zur Änderung des Einheits-Übereinkommens von 1961 geänderten Fassung
  • vom 04.02.1977
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.14

    Cannabis; Medizinalhanf; Eigenanbau; Erlaubnis; Multiple Sklerose;

    Das Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111), dem mit Zustimmungsgesetzen vom 4. September 1973 (BGBl. II S. 1353) und vom 18. Dezember 1974 (BGBl. 1975 II S. 2) innerstaatliche Geltung verliehen worden ist, steht einer Entscheidung zugunsten des Klägers nicht entgegen.
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 581/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    Dieser Schutzzweck kommt in zahlreichen Vorschriften der internationalen Suchtstoffübereinkommen, die den Regelungen des BtMG zugrunde liegen, deutlich zum Ausdruck (so z.B. in Art. 36 Abs. 1a des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111), in Art. 5, Art. 7 lit. b und Art. 22 Abs. 1a des Übereinkommens über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 (BGBl. 1976 II S. 1477) sowie in Art. 3 Abs. 1a des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 (BGBl. 1993 II S. 1136); vgl. auch die Aufzählung der völkerrechtlichen Regelungen bei Weber, BtMG, 3. Aufl., § 29 Rn. 891).
  • BVerfG, 04.05.1997 - 2 BvR 509/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Verurteilung wegen Handels mit

    (3) Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit (Bundesminister) wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Anlagen I bis III oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen zu ändern, soweit das auf Grund von Änderungen der Anhänge zu dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S.111) und dem Übereinkommen von 1971 über psychotrope Stoffe (BGBl. 1976 II S. 1477) (Internationale Suchtstoffübereinkommen) in ihrer jeweils für die Bundesrepublik Deutschland verbindlichen Fassung erforderlich ist.".
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 579/09

    Betäubungsmittelstrafbarkeit beim Versand von Medikamenten ins Ausland

    c) Die hiergegen von der Revision des Angeklagten B. vorgebrachten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt der Senat nicht angesichts des eindeutigen Wortlauts der in Anlage III zweiter Gedankenstrich lit. b Satz 2 zu § 1 Abs. 1 BtMG enthaltenen Regelung und des mit ihr verfolgten Zwecks, nämlich im Hinblick auf einen umfassenden weltweiten Gesundheitsschutz (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 1995 - 2 StR 378/95, BGHR BtMG § 30 Strafzumessung 1; MüKoStGB/Kotz, § 29 BtMG Rn. 579) die Sicherheit und die Kontrolle des grenzüberschreitenden Betäubungsmittelverkehrs sicherzustellen, wie er auch in den internationalen Suchtstoffübereinkommen zum Ausdruck kommt (vgl. Einheitsübereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Februar 1977 (BGBl. II S. 111), Übereinkommen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 (BGBl. 1976 II S. 1477) und Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen den unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen vom 20. Dezember 1988 (BGBl. 1993 II S. 1136)).
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 5217/12

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Die Erteilung der Anbau-Erlaubnis kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass nach dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.1977 (BGBl. II, S. 111) - ÜK 1961 - die Einrichtung einer Cannabis-Agentur zum Aufkauf und zur Verteilung der Ernte erforderlich sei, die aber in Deutschland nicht existiere und auch nicht geplant sei.
  • VG Köln, 08.07.2014 - 7 K 4450/11

    Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt

    Die Erteilung der Anbau-Erlaubnis kann nicht mit der Begründung versagt werden, dass nach dem Einheits-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.1977 (BGBl. II, S. 111) - ÜK 1961 - die Einrichtung einer Cannabis-Agentur zum Aufkauf und zur Verteilung der Ernte erforderlich sei, die aber in Deutschland nicht existiere und auch nicht geplant sei.
  • VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 3454/12

    Gestattung des Vertriebs apothekenpflichtiger Arzneimittel im Wege des

    Sie dient nämlich dem Zweck, einen Informationsaustausch zwischen den beteiligten Behörden der verschiedenen Staaten zu ermöglichen, um die Betäubungsmittelmengen, die hiermit befassten Personen, die Wege und Ziele des Verkehrs zu überwachen, vgl. Art. 31 des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.02.1977 (BGBl. II S. 111) - im Folgenden: ÜK 1961 - und Art. 12 des Übereinkommens über psychotrope Stoffe vom 21.02.1971 (BGBl. II S. 1477) - im Folgenden: ÜK 1971 - .
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