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   BGBl. I 1977 S. 2557   

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BGBl. I 1977 S. 2557 (https://dejure.org/1977,7917)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1977 Teil I Nr. 84, ausgegeben am 17.12.1977, Seite 2557
  • Viertes Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes
  • vom 12.12.1977

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (55)

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    1 Nr. 10 des Vierten Gesetzes zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 12. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2557) änderte § 132 Abs. 1 AFG dahingehend, daß das Arbeitsamt den Arbeitslosen in Abständen von nicht länger als drei Monaten auffordern solle, zu einer Arbeitsberatung zu kommen.

    Sinn dieser Regelung war es nach der Begründung des Bundestags- Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, eine Beratungspflicht für Leistungsempfänger in Abständen von nicht länger als drei Monaten gesetzlich festzulegen, um insbesondere in schwierigen Vermittlungsfällen den ständigen Kontakt zu dem Leistungsempfänger aufrechtzuerhalten (BTDrucks. 8/1053, dort zu Art. 1 Nr. 8 a).

  • BSG, 07.05.2019 - B 11 AL 11/18 R

    Förderung der ganzjährigen Beschäftigung - Anspruch auf Saison-Kurzarbeitergeld

    Soweit die Revision weiter darauf verweist, dass mit der Abschaffung von § 216 SGB III aF ein territorialer Bezug entfallen sei, ist darauf hinzuweisen, dass § 216 SGB III, der auf § 80 Abs. 2 AFG zurückgeht (eingefügt durch das Vierte Gesetz zur Änderung des AFG vom 12.12.1977, BGBl I 2557) , eine Zahlung von Wintergeld in Gebieten außerhalb des Geltungsbereiches des SGB III ermöglichen sollte, die in der gesetzlichen Grundkonzeption gerade nicht vorgesehen war (vgl dazu BSG vom 30.11.1977 - 12 RAr 16/77 - juris RdNr 9 mit Verweis auf die Gesetzesbegründung, BT-Drucks 8/857 S 8) .
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 40/88

    Bemessung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld - Ermittlung des Bemessungsentgelts

    Zu § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG führten die Gesetzesmaterialien aus, daß die Vorschrift nur für die Arbeitslosen gelten solle, deren bisheriger Anspruch nach einem Arbeitsentgelt aus einer Zeit bemessen worden sei, die nicht länger als drei Jahre zurückliege (BT-Drucks 8/1053 S 13).

    Die Vorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG geht auf das Vierte Gesetz zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977 (BGBl I 2557) zurück.

    Die Bundesregierung schlug daher vor, daß sich auch das Alg im Anschluß an die Zwischenbeschäftigung nach dem früheren höheren Arbeitsentgelt richten sollte, wenn der Arbeitslose vor Aufnahme der Zwischenbeschäftigung noch mindestens einen vierwöchigen Alg-Anspruch hatte (vgl Begründung zu § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG-Entwurf, BT-Drucks 8/857 S 8 f).

    Die Gesetz gewordene Fassung übernahm die letztgenannte, von vornherein Alhi-Empfänger ausschließende Einschränkung nicht, bezog ausdrücklich auch Bezieher von Alhi in die Regelung ein und beschränkte dafür den Umfang der Vergünstigung durch Satz 2. Dieser Ausschluß der Arbeitslosen, deren bisheriger Anspruch nach einem Arbeitsentgelt aus einer Zeit bemessen worden ist, die länger als drei Jahre zurückliegt, ist damit begründet worden, daß bei noch länger zurückliegenden Bemessungsentgelten die Vermutung nicht mehr gerechtfertigt sei, daß der Arbeitslose dieses Bemessungsentgelt auch in Zukunft noch verdienen könne (BT-Drucks 8/1053 S 13).

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Die mit dem Vierten Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes vom 12. Dezember 1977 (BGBl I S 2557) eingeführte und mit dem Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I S 1497) wieder aufgehobene Verpflichtung der Beklagten, den Arbeitslosen in Abständen von nicht länger als drei Monaten zur Abgabe einer Erklärung darüber aufzufordern, ob und in welchem Umfang er Einkommen nach Abs. 1 erzielt oder erzielt hat, ist in diesem Zusammenhang bedeutungslos, ebenfalls der mit dem AFKG angefügte Satz 2, wonach das um die Steuern, die Sozialversicherungsbeiträge und die Werbungskosten verminderte Einkommen auf das Alg voll angerechnet wird, soweit es zusammen mit dem nach Satz 1 verbleibenden Alg 80 vH des für den Leistungssatz nach § 111 maßgebenden Arbeitsentgelts übersteigt.
  • BSG, 29.10.1997 - 7 RAr 48/96

    Unabwendbares Ereignis oder wirtschaftliche Ursache als Voraussetzung für die

    Ebenfalls bedarf bei dieser Sachlage keine Entscheidung, ob die weiteren betrieblichen Voraussetzungen des § 64 AFG - insbesondere des Abs. 3 - vorliegend erfüllt sind; das gleiche gilt für die allgemeinen (§ 63 AFG) und persönlichen Voraussetzungen (§ 65 AFG) und für die Frage nach der möglichen Begrenzung des Kug-Anspruchs aufgrund des "Territorialitätsgrundsatzes" (vgl etwa zum Wintergeld BSGE 43, 255 ff = SozR 4100 § 80 Nr. 1 und zum Schlechtwettergeld BSG SozR 4100 § 83 Nr. 2 sowie zum Kug BT-Drucks 8/2914 S 43 zu Art. 1 Nr. 18; vgl auch zum WG BT-Drucks 8/857 S 8 zu Art. 1 Nr. 3 und BT-Drucks 13/2742 zu § 79 in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung), und zwar unter Berücksichtigung des Flaggenprinzips (BSGE 57, 96, 97 mwN = SozR 2400 § 8 Nr. 1 und BSG SozR 2100 § 5 Nr. 3: schwimmender Gebietsbestandteil; Kimminich, Einführung in das Völkerrecht, 4. Aufl 1990, S 389, Seidl/Hohenveldern, Völkerrecht, 7. Aufl 1992, Rz 126, und Bokeloh, SGb 1997, 154 f mwN: kein schwimmender Gebietsbestandteil) und des Umstandes, daß es sich bei der "E. " wohl um eine Betriebsabteilung der Klägerin iS des § 63 Abs. 3 AFG gehandelt hat (vgl hierzu BSGE 34, 120 ff = SozR Nr. 1 zu § 129 AVAVG).
  • BSG, 08.08.1990 - 11 RAr 93/88

    Arbeitslosengeldbemessung nach § 112 Abs. 7 AFG

    Diese gesetzgeberische Überlegung entspricht der jetzigen Bestimmung des § 112 Abs. 5 Nr. 4 AFG i.d.F. des AFKG, die auf das 4. AFG -ÄndG vom 12. Dezember 1977 (BGBl I 2557) zurückgeht (damals Abs. 2a).

    Nach der Gesetzesbegründung sollte durch diese Vorschrift erreicht werden, daß Arbeitslose durch Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen einer niedrig bezahlten Arbeitsbeschaffungsmaßnahme keine Nachteile erleiden (BT-Drucks. 8/857, S. 8f, zu Art. 1 Nr. 6 Buchstabe b).

    Denn bei noch länger zurückliegenden Bemessungsentgelten sei die Vermutung nicht mehr gerechtfertigt, daß der Arbeitslose dieses Bemessungsentgelt auch in Zukunft verdienen könne (BT-Drucks. 8/1053, S. 13, zu Art. 1 Nr. 6 Buchstabe b).

  • BSG, 21.06.2018 - B 11 AL 13/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Werden diese fiktiven Kündigungsfristen bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht eingehalten, gilt die Beendigung nach der typisierenden Wertung des Gesetzgebers jeweils als vorzeitig mit der Folge der Anrechnung eines Teils der Abfindung nach Maßgabe des § 143a Abs. 2 SGB III aF (vgl BSG vom 29.1.2001 - B 7 AL 62/99 R - BSGE 87, 250, 253 = SozR 3-4100 § 117 Nr. 22 S 154 ff mwN; vgl Gesetzesbegründung zur Neufassung des § 117 Abs. 2 und 3 AFG durch das 4. AFG-ÄndG vom 12.12.1977 - BT-Drucks 8/857 S 9).
  • BSG, 21.10.2003 - B 7 AL 84/02 R

    Arbeitslosengeld - Sonderfall des Bemessungsentgeltes - Vorbezug von

    Dies hat der Senat im Einzelnen bereits zu der § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III im Wesentlichen entsprechenden Vorschrift des § 112 Abs. 5 Nr. 2a Arbeitsförderungsgesetz (idF des Vierten Gesetzes zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977, BGBl I 2557 ) entschieden (Urteil des Senats vom 22. Juli 1982 - 7 RAr 107/81 -, DBlR Nr. 2793a zu § 112 AFG).

    Wie die Materialien zum 4. AFG-ÄndG ausweisen (vgl BT-Drucks 8/1053, S 13) war auch die vom Gesetzgeber intendierte Zielrichtung des § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG mit der des § 133 Abs. 1 Satz 1 SGB III vergleichbar (zu den Motiven des Gesetzgebers des SGB III vgl insoweit BT-Drucks 13/4991, S 178 zu § 133 Abs. 1).

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 98/87

    Berechnung des Arbeitslosengeldes im Anschluß an die Beschäftigung in einer nach

    Die Bestimmung geht auf das Vierte Gesetz zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977 (BGBl I 2557) zurück.

    Die Bundesregierung schlug daher vor, daß sich auch das Alg im Anschluß an die Zwischenbeschäftigung nach dem früheren höheren Arbeitsentgelt richten sollte, wenn der Arbeitslose vor Aufnahme der Zwischenbeschäftigung noch mindestens einen vierwöchigen Alg-Anspruch hatte (vgl Begründung zu § 112 Abs. 5 Nr. 2a AFG-Entwurf, BT-Drucks 8/857 S 8 f).

    Die Gesetz gewordene Fassung übernahm die letztgenannte, von vornherein Alhi-Empfänger ausschließende Einschränkung nicht, sondern bezog ausdrücklich auch die Bezieher von Alhi in die Regelung ein und beschränkte dafür den Umfang der Vergünstigung durch Satz 2. Dieser Ausschluß der Arbeitslosen, deren bisheriger Anspruch nach einem Arbeitsentgelt aus einer Zeit bemessen worden ist, die länger als drei Jahre zurückliegt, ist damit begründet worden, daß bei noch länger zurückliegenden Bemessungsentgelten die Vermutung nicht mehr gerechtfertigt sei, daß der Arbeitslose dieses Bemessungsentgelt auch in Zukunft noch verdienen könne (BT-Drucks 8/1053 S 13).

  • BSG, 17.05.1983 - 7 RAr 21/82

    Neubemessung der Anschluß-Arbeitslosenhilfe - Arbeitslosenhilfe - Dynamisierung -

    Die Beklagte rügt mit der Revision eine Verletzung der 55 112a, 136 Abs. 2 Satz 2 AFG und führt hierzu insbesondere aus: Mit der durch das Vierte Gesetz zur Änderung des AFG vom 12. Dezember 1977 (BGBl I 2557) - 4. AFG-ÄndG- erfolgten Änderung des S 136 Abs. 2 Satz 2 AFG sei eine Neufestsetzung des Arbeitsentgelts immer erforderlich, wenn der Arbeitslose das der Bemessung zugrundeliegende Arbeitsentgelt nicht mehr erzielen könne.

    Die Neuregelung habe, wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergebe (vgl BT-Drucks 8/1053 S 1U), jede Festschreibung verhindern sollen, die der Realität nicht entspreche.

    Jedoch vermag der Senat weder hieraus noch aus der erklärten Absicht des Bundestagsausschusses für Arbeit und Sozialordnung, die Festschreibung eines Bemessungsentgelts zu verhindern, das der Arbeitslose nicht mehr erzielen kann (vgl BT-Drucks 8/1053 S 1%), den Schluß zu ziehen, daß entgegen dem Wortlaut der Vorschrift der erzielbare Arbeitslohn nicht mit dem Bemessungsentgelt, nach dem sich das Alg zuletzt gerichtet hat oder ohne die Vorschrift des S 112 Abs. 8 AFG gerichtet hätte, sondern mit dem der Alhi ..16-.

  • BSG, 05.10.1982 - 7 RAr 61/81

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Maßgebliches Arbeitsentgelt; Geförderte

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 89/99 R

    Bemessung der Arbeitslosenhilfe bei fehlerhaftem Bemessungsentgelt

  • BSG, 20.01.2000 - B 7 AL 12/99 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen

  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 130/88

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Zahlung einer Abfindung -

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 108/83

    Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld - Revisionsbegründung bei nicht

  • BSG, 12.12.1984 - 7 RAr 16/84

    Betriebsstillegung - Außerordentliche Kündigung - Normative Vorschift -

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RA 22/91

    Halbwaisenrente - Kinderzuschuss - Erhöhung

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 42/80
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 81/81

    Berufliche Tätigkeit - Voraussetzung für die Förderung einer beruflichen

  • BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 79/89

    Berechnung des Arbeitslosengeldes bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Anwendung des

  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 107/89

    Sozialstaatsprinzip - Ordentliche Kündigungsfrist - Außerordentliche Kündigung -

  • BSG, 26.04.1989 - 7 RAr 20/88

    Berufliche Fortbildung im Selbststudium keine Maßnahme der beruflichen

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 55/82

    Vorzeitige Altersrente - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Ähnliche Leistung

  • BAG, 17.06.1992 - 2 AZR 23/92

    Ruhen des Arbeitslosengeldes bei Abfindungsvergleich und Forderungsübergang

  • BSG, 26.08.1992 - 9b RAr 10/91

    Bildungsmaßnahme - Höchstdauer - Externe Prüfung

  • LSG Hamburg, 15.07.2015 - L 2 R 103/13
  • BSG, 08.06.1989 - 7 RAr 128/87

    Zeitraum des Ruhens eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld wegen einer Abfindung

  • BSG, 19.06.1986 - 12 RK 54/85

    Krankengeld - Ausfallzeit

  • LSG Bayern, 28.08.2008 - L 8 AL 268/07

    Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Arbeitslosengeld; Voraussetzungen

  • BSG, 27.09.1989 - 11 RAr 77/88

    Dauer der Maßnahme i.S. von § 42 AFG

  • LSG Bayern, 10.05.2005 - L 10 AL 183/04

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Eintreten

  • BSG, 06.03.1991 - 9b/11 RAr 105/89

    Höhe der monatlichen Pauschbeträge für Unterkunft und Verpflegung

  • BSG, 25.04.1990 - 5 RJ 37/89

    Arbeitslosigkeit vor dem 01.07.1978 als Ausfallzeit

  • BSG, 14.02.1989 - 7 RAr 92/87

    Erstmalige Festsetzung des Anspruchs auf Anschluß-Arbeitslosenhilfe

  • LSG Rheinland-Pfalz, 25.02.2003 - L 1 AL 157/00

    Wintergeld - Berechnung - regelmäßige betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit -

  • BSG, 25.07.1985 - 7 RAr 114/83

    Schlechtwettergeld - Witterungsbedingte Ausfälle

  • BSG, 14.06.1983 - 7 RAr 10/82

    Bezug von Arbeitslosengeld - Anrechnung von Erwerbseinkommen - Erzielung nach

  • LSG Bayern, 30.06.2011 - L 10 AL 294/10

    Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Ruhen wegen Entlassungsentschädigung. Ein

  • LSG Bayern, 15.12.1998 - L 8 AL 238/97

    Zum Anspruch auf Unterhaltsgeld wegen teilweiser Anrechnung einer

  • BSG, 27.04.1989 - 7 RAr 77/87

    Bemessungsgrundlage des Arbeitslosengeldes bei Strafgefangenen

  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 34/79

    Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung

  • SG Hamburg, 31.07.2013 - S 9 R 1/11
  • LSG Bayern, 24.05.2007 - L 10 AL 368/06

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld bei Kündigung eines Arbeitsverhältnis

  • BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84

    Versorgungseinrichtung - Befreiungsberechtigung - Altersrente -

  • LSG Bayern, 13.08.2002 - L 10 AL 200/99

    Ruhen des Anspruchs auf Arbeitslosengeld; Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

  • BSG, 22.03.1989 - 7 RAr 118/87

    Erforderliche Winterbauhalle als ausreichende Schutzvorkehrung gemäß § 78 Abs. 2

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 88/85

    Arbeitszeit - Unbillige Härte - Bemessungsentgelt - Arbeitslosengeld

  • BSG, 12.05.1982 - 7 RAr 88/80
  • BSG, 23.06.1982 - 7 RAr 80/81

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Erhalt einer Abfindung; Ruhen des Anspruchs;

  • BSG, 20.06.1978 - 7/12/7 RAr 126/75
  • BSG, 18.02.1987 - 7 RAr 86/85
  • BSG, 09.11.1983 - 7 RAr 11/82
  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 63/80
  • BSG, 18.08.1983 - 7 RAr 33/82
  • LSG Niedersachsen, 15.03.1978 - L 7/3 Ar 297/77
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