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   BGBl. I 1979 S. 605   

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BGBl. I 1979 S. 605 (https://dejure.org/1979,6446)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1979 Teil I Nr. 26, ausgegeben am 31.05.1979, Seite 605
  • Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen (3. FörderungshöchstdauerÄndV)
  • vom 25.05.1979

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

    Vor dem Hintergrund der Änderung des § 16 Abs. 1 Satz 2 ÄApprO, wonach der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erst innerhalb der ersten drei Monate des dreizehnten Fachsemesters abgelegt werden konnte, wurde die Förderungshöchstdauer Mitte 1979 rückwirkend zum 1. August 1974 auf vierzehn Semester erhöht (vgl. § 5 Abs. 1 Nr. 38 i.d.F. der Dritten Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Förderungshöchstdauer für den Besuch von Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen vom 25. Mai 1979 <BGBl I S. 605>).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 50.81
    Besonderheiten der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen allein an bestimmten Hochschulen wurden auch bei den späteren Änderungen der Förderungshöchstdauerverordnung berücksichtigt (vgl. die Änderungen des § 5 Abs. 1 FörderungshöchstdauerV in der Nr. 31 in der Fassung vom 5. August 1974 [BGBl. I S. 1861], in den Nrn. 37 a und 51 a in der Fassung vom 18. Juli 1977 [BGBl. I S. 1309] sowie in den Nrn. 16 b, 16 c und 42 a in der Fassung vom 25. Mai 1979 [BGBl. I S. 605]).
  • BVerwG, 23.06.1983 - 5 C 123.81

    Festlegung der Förderungshöchstdauer für den Studiengang Soziologie (BAFöG) -

    Besonderheiten der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen allein an bestimmten Hochschulen wurden auch bei den späteren Änderungen der Förderungshöchstdauerverordnung berücksichtigt (vgl. die Änderungen des § 5 Abs. 1 FörderungshöchstdauerV in der Nr. 31 in der Fassung vom 5. August 1974 [BGBl. I S. 1861], in den Nrn. 37 a und 51 a in der Fassung vom 18. Juli 1977 [BGBl. I S. 1309] sowie in den Nrn. 16 b, 16 c und 42 a in der Fassung vom 25. Mai 1979 [BGBl. I S. 605]).
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