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   BGBl. I 1980 S. 1381   

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BGBl. I 1980 S. 1381 (https://dejure.org/1980,11282)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1980 Teil I Nr. 49, ausgegeben am 21.08.1980, Seite 1381
  • Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981 - StEntlG 1981)
  • vom 16.08.1980

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (24)

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

    In der Folgezeit wurde der Grundfreibetrag des § 32 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG mehrfach angehoben: für die Veranlagungszeiträume 1979 und 1980 auf 3.690 DM (Steueränderungsgesetz 1979 vom 30. November 1978 [BGBl I S. 1849]), für die Veranlagungszeiträume 1981 bis 1985 auf 4.212 DM (Steuerentlastungsgesetz 1981 vom 16. August 1980 [BGBl I S. 1381]), für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1987 auf 4.536 DM (Steuersenkungsgesetz 1986/1988 vom 26. Juni 1985 [BGBl I S. 1153]), für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1989 auf 4.752 DM (Steuersenkungs-Erweiterungsgesetz 1988 vom 14. Juli 1987 [BGBl I S. 1629]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Ab 1982 ist dieser Haushaltsfreibetrag auf 4.212 DM erhöht worden (Art. 1 Nr. 6 Buchst. b und Nr. 15 Buchst. h des Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung vom 16. August 1980 (BGBl I S. 1381)).
  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Im Zeitpunkt des zitierten Urteils war ferner bereits das StEntlG 1981 (vom 16. August 1980, BGBl I 1381) verkündet, nach dem § 113 Abs. 2 Satz 1 und 2 AFG die bis zum 31. Dezember 1997 geltende Fassung (siehe oben unter 1) erhalten hat und nach der von der Beklagten - wie ausgeführt - die Zweckmäßigkeit der Wahl der Lohnsteuerklassenkombination von Ehegatten in vollem Umfang und ohne Bindung an die tatsächlich eingetragenen Lohnsteuerklassen zu überprüfen war.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 2 C 14.83

    Amtsangemessene Alimentation bei verheirateten Beamten der Besoldungsgruppe A 11

    - Dagegen wurde das Kindergeld für das dritte und die weiteren Kinder ab 1. Februar 1981 durch Art. 4 des Steuerentlastungsgesetzes 1981 vom 16. August 1980 (BGBl. I S. 1381) zunächst auf 240 DM angehoben, für das dritte Kind aber ab 1. Januar 1982 wieder auf 220 DM abgesenkt (vgl. Art. 1 Nr. 2 des Neunten Gesetzes zur Änderung des Bundeskindergeldgesetzes vom 22. Dezember 1981, BGBl. I S. 1566).
  • BSG, 23.07.1998 - B 11 AL 95/97 R

    Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel bei

    Ein Wechsel der Lohnsteuerklassen ist hiernach nur beachtlich, wenn er zum genannten Zeitpunkt objektiv geboten ist, also vorgenommen worden ist, weil die bisherige Lohnsteuerklassenkombination nach den erzielten Arbeitslöhnen beider Ehegatten insgesamt zu einem zu hohen Lohnsteuerabzug führen würde (BSG SozR 4100 § 113 Nrn 1 und 3; vgl Begründung zu § 113 BT-Drucks 7/4127 S 52 f sowie BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77) oder - mit anderen Worten -, wenn die neu eingetragenen Steuerklassen den geringsten gemeinsamen Lohnsteuerabzug zur Folge haben (BSG SozR 4100 § 113 Nr. 7).

    "Als objektiv geboten" ist in den Gesetzesbegründungen zu § 113 Abs. 2 AFG aber ein Steuerklassenwechsel angesehen worden, wenn er vorgenommen wurde, weil der Ehegatte des Arbeitslosen seine bisherige Beschäftigung aufgegeben hat (vgl BT-Drucks 7/4127 S 52 f), oder weil sich der Arbeitsverdienst eines Ehegatten erheblich verändert hat (BT-Drucks 8/3701 S 77); als Beispielsfall wird gerade angeführt, daß die Aufgabe der Beschäftigung wegen der Geburt eines Kindes erfolgt (vgl BT-Drucks 7/4127 aaO).

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Im Zeitpunkt des zitierten Urteils war ferner bereits das StEntlG 1981 (vom 16. August 1980, BGBl I 1381) verkündet, nach dem § 113 Abs. 2 Satz 1 und 2 AFG die bis zum 31. Dezember 1997 geltende Fassung (siehe oben unter 1) erhalten hat und nach der von der Beklagten - wie ausgeführt - die Zweckmäßigkeit der Wahl der Lohnsteuerklassenkombination von Ehegatten in vollem Umfang und ohne Bindung an die tatsächlich eingetragenen Lohnsteuerklassen zu überprüfen war.
  • BSG, 20.03.1984 - 7 RAr 40/83

    Arbeitslosengeld - Mutterschaftsgeld - Mutterschaftsurlaub - Höhe des

    Diese Vorschrift, die nach ihrer Einfügung durch das Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur im Geltungsbereich des Arbeitsförderungs- und des Bundesversorgungsgesetzes (HStruktG-AFG) vom 18. Dezember 1975 (BGBl I 3113) durch das Fünfte Gesetz zur Änderung des AFG vom 23. Juli 1979 (BGBl I 1189) und das Gesetz zur Steuerentlastung und Familienförderung (Steuerentlastungsgesetz 1981) vom 16. August 1980 (BGBl I 1381) geändert werden ist, soll einer ungerechtfertigten Beeinflussung der Höhe des Anspruchs auf Alg durch einen willkürlichen Steuerklassenwechsel" der im Lohnsteuerrecht ohne besonderen Anlaß vorgenommen werden kann, entgegenwirken.

    Nach den Motiven des Gesetzgebers soll der Steuerklassenwechsel dann berücksichtigt werden, wenn er objektiv geboten war (vgl Begründung zu Art. 20 Nr. 27 des Entwurfs eines HStruktG, BT-Drucks 7/ü127 S 53, sowie Begründung zu Art. 10 des Entwurfs eines Steuerentlastungsgesetzes 1981, BT-Drucks 8/3701 und 3901, jeweils S 77), also vorgenommen worden ist, weil die bisherige Steuerklassenkombination bei den erzielten Arbeitslöhnen zu einem zu hohen -1q-.

  • BSG, 25.08.1987 - 7 RAr 70/86

    Eingetragene Steuerklasse - Höhe des Arbeitslosengeldes - Lohnsteuerkarte des

    16, August 1980, BGBl I 1381)u Haben Ehegatten.

    Die Neufassung ist nämlich lediglich damit begründet werden, daß ein Steuerklassenwechsel nunmehr immer dann berücksichtigt werden soll, wenn der Steuerklassenwechsel objektiv geboten war (vgl BT-Drucks 8/3701, Begründung zu Art. 10 Nr. 2, S 77).

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

    Dafür trifft nämlich 3 113 Abs. 2 AFG, der hier in der Fassung von Artikel 3 des insoweit am 1. Januar 1981 in Kraft getretenen Steuerentlastungsgesetzes vom 16. August 1980 (BGBl I 1381) anzuwenden ist, eine Sonderregelung, die die Anwendung des % 113 Abs. 1 Satz 2 AFG ausschließt ....12-.
  • BSG, 18.03.1982 - 7 RAr 11/81
    Das gelte auch, wenn man im vorliegenden Falle den gemäß 5 113 Abs. 4 AFG rückwirkend geltenden @ 113 Abs. 2 AFG idF des Gesetzes zur Steuerentlastung und Familienförderung (StEnth) vom 16. August 1980 (BGBl I 1381) anwende.

    Auch die jetzt geltende Fassung des 5 113 Abs. 2 Satz 1 AFG (Neufassung durch das StEnth 1981 vom 16. August 1980 -BGBl I 1381-) verlangt eine Eintragung ("so werden die neu eingetragenen Lohnsteuerklassen").

  • BAG, 07.03.1990 - 5 AZR 130/89

    Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts für die Berechnung des Zuschusses zum

  • BGH, 29.04.1981 - IVb ZR 582/80

    Berechnung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten nach einer Scheidung -

  • BFH, 28.10.1983 - III R 129/79

    Pensionsanwartschaft - Rückstellungen

  • BSG, 21.09.1995 - 11 RAr 13/95

    Voraussetzungen für den Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld (Alg) -

  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 86/93

    Voraussetzungen des Anspruchs auf ein höheres Altersübergangsgeld (Alüg) -

  • BSG, 11.02.1988 - 7 RAr 4/87

    Arbeitslosengeld - Steuerklassenwechsel - Lohnersatzleistung - Eintrittstag

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 46/03
  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 47/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

  • BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 35/92

    Anspruch auf ein höheres Arbeitslosengeld - Bemessung nach einem höheren

  • BSG, 08.10.1981 - 7 RAr 85/80

    Steuerklassenwechsel - Eingehen der Ehe - Ehegattensteuerrecht

  • BSG, 22.02.1984 - 7 RAr 52/82
  • BSG, 21.04.1993 - 11 BAr 143/92

    Anspruch auf Eingliederungsgeld - Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BSG, 18.02.1982 - 7 RAr 76/80
  • BGH, 25.02.1981 - IVb ARZ 508/81

    Klärung der Zuständigkeit eines Gerichts i.R.d. Einlegung einer Erinnerung gegen

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