Gesetzgebung
   BGBl. I 1983 S. 1057   

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BGBl. I 1983 S. 1057 (https://dejure.org/1983,13468)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1983 Teil I Nr. 35, ausgegeben am 04.08.1983, Seite 1057
  • Verordnung zur Verbesserung der Ausbildung Jugendlicher
  • vom 01.08.1983

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 31.01.1997 - 1 C 20.95

    Gewerberecht - Herstellung einer Sichtverbindung aus einem Arbeitsraum nach außen

    b) Die Rechtsverordnung, deren Durchsetzung die angefochtene Verfügung dienen soll, ist die Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) vom 20. März 1975 (BGBl I S. 729), geändert durch Verordnung vom 1. August 1983 (BGBl I S. 1057).
  • BVerfG, 09.02.1998 - 1 BvR 2234/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Nichtraucherschutz"

    Im besonderen zum Schutze der Nichtraucher vor den Gefahren des Passivrauchens kann dabei auf der Ebene des Bundesrechts auf folgende Regelungen hingewiesen werden (vgl. hierzu auch die Zusammenstellung in BayVerfGH, BayVBl 1988, S. 108 ): § 5 der Verordnung über Arbeitsstätten - ArbStättV - (vom 20. März 1975, BGBl I S. 729, zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. August 1983, BGBl I S. 1057) regelt, daß in Arbeitsräumen während der Arbeitszeit ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft - wozu eine stark mit Tabakrauch angereicherte Atemluft nicht gehört - vorhanden sein muß.
  • LSG Bayern, 26.04.2001 - L 18 U 222/99

    Anerkennung einer Lärmschwerhörigkeit als Berufskrankheit (BK)

    Aus § 15 der ArbstättV vom 20.03.1975 (BGBl I S 729, geändert durch Verordnung vom 01.08.1983 [BGBl I S 1057]), wo geringere dB (A)-Werte als 82 dB (A), nämlich 55 bzw 70 dB (A), für Arbeitsplätze mit überwiegend geistiger und mit einfacher oder überwiegend mechanisierter Bürotätigkeit vorgeschrieben werden, kann - bei Annahme der überwiegenden Ausübung von Bürotätigkeiten - nicht gefolgert werden, dass bei einer Lärmexposition von mehr als 70 dB (A) bereits die arbeitstechnischen Voraussetzungen für die Entstehung einer BK anzunehmen sind.
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