Gesetzgebung
   BGBl. I 1984 S. 1723   

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BGBl. I 1984 S. 1723 (https://dejure.org/1984,15029)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1984, Seite 1723
  • Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
  • vom 20.12.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der

    b) 1984 wurde das OEG geändert und zeitlich auch auf Gewalttaten erstreckt, die sich seit Inkrafttreten des GG am 23.5.1949 ereignet hatten (Gesetz vom 20.12.1984, BGBl I 1723); allerdings wurde bei dieser rückwirkenden Erstreckung Entschädigung lediglich nach Maßgabe der Härtefallregelung des § 10a OEG geleistet.

    Ausweislich der Gesetzesbegründung liegt der Härtefallregelung des § 10a OEG die Erwägung zugrunde, dass bei Schwerbeschädigten in Anbetracht der Schwere ihrer Gesundheitsstörungen der Ausschluss von der Versorgung, wie es eine strikte Anwendung der Stichtagsregelung des § 10 S 1 OEG zur Folge hätte, unbillig erscheint (BT-Drucks 10/2103 S 5) .

    Denn ausweislich der Gesetzesbegründung ist die Härtefallregelung des § 10a OEG "auf Schwerbeschädigte (§ 30 Abs. 1 und 2 BVG) und Hinterbliebene beschränkt" (BT-Drucks 10/2103 S 5) .

  • BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R

    Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die

    Ausnahmen von diesem Grundsatz sind durch das Erste Gesetz zur Änderung des OEG vom 20.12.1984 (BGBl I 1723) in § 10 Satz 2 OEG ua nach Maßgabe des § 10a OEG vorgesehen worden.
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95

    Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des §

    So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I 1723) durch § 10a Opferentschädigungsgesetz (OEG) schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Entschädigungstatbestände einbezogen.

    So ist er beim 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 3 in BT-Drucks 10/2103).

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1.

    So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Leistungspflicht einbezogen.

    Er ist schon bei dem 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (Gesetzesbegründung BT-Drucks 10/2103).

  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95

    Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland

    So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Leistungspflicht einbezogen.
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 8/94

    Jugoslawische Staatsangehörige; Staatsangehörige; Vergewaltigungsversuch

    So ist er beim 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 3 in BT-Drucks10/2103).
  • BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88

    Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne

    Zutreffend hat das LSG auch für eine Entschädigung nach der "Härteregelung" des § 10a OEG (idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des OEG vom 20. Dezember 1984 -BGBl I 1723-, Bekanntmachung der Neufassung vom 7. Januar 1985 -BGBl I 1-) eine Schädigung iS des § 1 OEG vorausgesetzt und verneint.
  • BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 7/95

    Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1.

    So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Entschädigungstatbestände einbezogen.
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