Gesetzgebung
BGBl. I 1984 S. 1723 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 56, ausgegeben am 29.12.1984, Seite 1723
- Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten
- vom 20.12.1984
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (8)
- BSG, 18.11.2015 - B 9 V 1/14 R
Soziales Entschädigungsrecht - Opferentschädigung - sexueller Missbrauch in der …
b) 1984 wurde das OEG geändert und zeitlich auch auf Gewalttaten erstreckt, die sich seit Inkrafttreten des GG am 23.5.1949 ereignet hatten (Gesetz vom 20.12.1984, BGBl I 1723); allerdings wurde bei dieser rückwirkenden Erstreckung Entschädigung lediglich nach Maßgabe der Härtefallregelung des § 10a OEG geleistet.Ausweislich der Gesetzesbegründung liegt der Härtefallregelung des § 10a OEG die Erwägung zugrunde, dass bei Schwerbeschädigten in Anbetracht der Schwere ihrer Gesundheitsstörungen der Ausschluss von der Versorgung, wie es eine strikte Anwendung der Stichtagsregelung des § 10 S 1 OEG zur Folge hätte, unbillig erscheint (BT-Drucks 10/2103 S 5) .
Denn ausweislich der Gesetzesbegründung ist die Härtefallregelung des § 10a OEG "auf Schwerbeschädigte (§ 30 Abs. 1 und 2 BVG) und Hinterbliebene beschränkt" (BT-Drucks 10/2103 S 5) .
- BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R
Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die …
Ausnahmen von diesem Grundsatz sind durch das Erste Gesetz zur Änderung des OEG vom 20.12.1984 (BGBl I 1723) in § 10 Satz 2 OEG ua nach Maßgabe des § 10a OEG vorgesehen worden. - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 4/95
Entschädigung ausländischer Gewaltopfer verfassungsgemäß, Stichtagsregelung des § …
So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I 1723) durch § 10a Opferentschädigungsgesetz (OEG) schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Entschädigungstatbestände einbezogen.So ist er beim 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 3 in BT-Drucks 10/2103).
- BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 3/95
Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1. …
So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Leistungspflicht einbezogen.Er ist schon bei dem 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (Gesetzesbegründung BT-Drucks 10/2103).
- BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 10/95
Opferentschädigungsanspruch der Witwe eines in der Bundesrepublik Deutschland …
So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Leistungspflicht einbezogen. - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 8/94
Jugoslawische Staatsangehörige; Staatsangehörige; Vergewaltigungsversuch
So ist er beim 1. OEG-ÄndG davon ausgegangen, daß bei Gewalttaten mit schweren Folgen in aller Regel Unterlagen, insbesondere staatsanwaltschaftliche Ermittlungsakten, noch vorhanden sind und ausgewertet werden können (vgl Begründung zu Art. 1 Nr. 3 in BT-Drucks10/2103). - BSG, 27.04.1989 - 9 RVg 1/88
Härteausgleich für vor dem 16.5.1976 verletzte Personen, Verletzung ohne …
Zutreffend hat das LSG auch für eine Entschädigung nach der "Härteregelung" des § 10a OEG (idF des Ersten Gesetzes zur Änderung des OEG vom 20. Dezember 1984 -BGBl I 1723-, Bekanntmachung der Neufassung vom 7. Januar 1985 -BGBl I 1-) eine Schädigung iS des § 1 OEG vorausgesetzt und verneint. - BSG, 06.03.1996 - 9 RVg 7/95
Anspruch auf nachträgliche Erbringung von Entschädigungsleistungen - Vor dem 1. …
So hat er mit dem 1. OEG-ÄndG vom 20. Dezember 1984 (BGBl I S 1723) durch § 10a OEG schwere Gewalttaten aus der Zeit vom 23. Mai 1949 bis zum 15. Mai 1976 jedenfalls für die Zukunft in die Entschädigungstatbestände einbezogen.