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   BGBl. I 1984 S. 610   

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BGBl. I 1984 S. 610 (https://dejure.org/1984,12270)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1984 Teil I Nr. 19, ausgegeben am 19.04.1984, Seite 610
  • Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen
  • vom 13.04.1984

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 55/96

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Arbeitslosengeld, Betriebsübergang

    Hiervon ging im übrigen auch der Gesetzgeber bei der Neufassung des § 128 Abs. 1 AFG durch das Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984 (BGBl I 610) aus, wenn in der Begründung des Regierungsentwurfs ausgeführt wird, daß § 613a BGB nicht nur bei der Berechnung der Dauer des Arbeitsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, sondern entsprechend auch bei der Berechnung der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses nach Abs. 1 Satz 1 anzuwenden sei (BT-Drucks 10/965 S 10).

    Nach § 128 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 AFG idF des Gesetzes vom 13. April 1984 (BGBl I 610) tritt die Erstattungspflicht nicht ein, wenn der Arbeitgeber nachweist, daß er zur Wiederherstellung des Betriebes, in dem der Arbeitslose zuletzt beschäftigt war, öffentliche Zuschüsse, Kredite oder Bürgschaften erhält.

  • BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 263/88

    Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern in Sozialplan

    Durch das Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984 (BGBl. I, S. 610) ist die Erstattungspflicht für das für einen Zeitraum bis zu vier Jahren in Anspruch genommene vorgezogene Altersruhegeld (§ 1395 b RVO) eingeführt worden (vgl. Hagemeier, Entlassungen im Rahmen herkömmlicher 59er-Regelungen außerhalb des Vorruhestandsgesetzes nach dem ab 1. Mai 1984 geltenden Recht, BB 1984, 1689, 1691).
  • BSG, 21.05.1986 - 11b/7 RAr 98/84

    Vereinbarkeit von § 128 AFG mit dem Gleichheitsgrundsatz, der

    Er hält die hier einschlägige Vorschrift des § 128 AFG in der vom 1. Januar 1982 bis 30. April 1984 geltenden Fassung des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetzes (AFKG) vom 22. Dezember 1981 (BGBl I 1497) - aF -, die durch das Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984 (BGBl I 610) abgelöst worden ist, für verfassungswidrig und hat deswegen nach Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) beschlossen.
  • BSG, 22.08.1984 - 7 RAr 98/83

    Fortführung des Betriebes - Öffentliche Bürgschaft - Öffentlicher Nahverkehr -

    Ob durch die Änderung des 5 128 AFG durch das Gesetz zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984 (BGBl I 610) Betriebe der Daseinsvorsorge nicht mehr von der Erstattungspflicht ausgenommen sind, kann hier dahingestellt bleiben.

    Dieser wollte die bisherige gesetzliche Regelung im Interesse der Rechtssicherheit konkretisieren (BT-Drucks 10/965 S 10, Allgemeiner Teil Abs. 2 Nr A).

  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 82/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

    Der Gesetzgeber hat bei der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes beachtet, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerade in der Wahl bestimmter "Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer, langjährig beschäftigter Arbeitnehmer" ein Indiz dafür gesehen hat, daß die Arbeitslosigkeit in den "Verantwortungsbereich des Arbeitgebers" fällt (zu § 128 AFG idF des Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984, BGBl I S 610: BVerfGE 81, 156, 197 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1).
  • BSG, 25.06.1998 - B 7 AL 80/97 R

    Anhörung bei Erstattungsbescheiden, Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes,

    Der Gesetzgeber hat bei der hier anzuwendenden Fassung des Gesetzes beachtet, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gerade in der Wahl bestimmter "Formen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen älterer, langjährig beschäftigter Arbeitnehmer" ein Indiz dafür gesehen hat, daß die Arbeitslosigkeit in den "Verantwortungsbereich des Arbeitgebers" fällt (zu § 128 AFG idF des Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984, BGBl I S 610: BVerfGE 81, 156, 197 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1).
  • BSG, 18.09.1997 - 11 RAr 7/96

    Befreiungstatbestand des § 128 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AFG beim Ende des

    In dieser Entscheidung hatte das Bundesverfassungsgericht die teilweise Unvereinbarkeit des § 128 Abs. 1 Satz 1 AFG (idF des Art. 1 § 1 Nr. 48 des Gesetzes zur Konsolidierung der Arbeitsförderung vom 22. Dezember 1981, BGBl I 1497 und des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung der gesetzlichen Rentenversicherung an die Erfüllung von Vorruhestandsleistungen vom 13. April 1984, BGBl I 610) mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG und dessen Teilnichtigkeit festgestellt, soweit nach diesen Vorschriften Alg und Arbeitslosenhilfe (Alhi) auch dann in vollem Umfang zu erstatten war, wenn der Arbeitnehmer die Voraussetzungen für eine andere Sozialleistung erfüllte, deren Zuerkennung einen Anspruch auf Alg oder Alhi ganz oder teilweise ruhen oder entfallen ließ.
  • BSG, 13.03.1990 - 11 RAr 1/88

    Erstattung von Arbeitslosengeld bei Wettbewerbsverboten

    § 128a AFG idF des AFKG verweist lediglich auf den Abs. 2, § 128a AFG idF des Gesetzes vom 13. April 1984 (BGBl I 610) auch auf Abs. 8 des § 128 AFG.
  • BSG, 09.08.1990 - 11 RAr 119/88

    Abhängige Beschäftigung als GmbH-Geschäftsführer, Erstattungspflicht wegen eines

    § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Arbeitsförderungs-Konsolidierungsgesetz (AFKG) verweist lediglich auf den Abs. 2 des § 128 AFG, § 128a Arbeitsförderungsgesetz (AFG) idF des Gesetzes vom 13. April 1984 (BGBl I 610) auch auf Abs. 8 des § 128 AFG.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1987 - L 12 Ar 226/86

    Arbeitslosengeld; Arbeitsförderung; Rentenversicherung; Anpassung;

    Ist § 128 AFG idF des Gesetzes zur Anpassung des Rechts der Arbeitsförderung und der gesetzlichen Rentenversicherung an die Einführung von Vorruhestandsleistungen vom 13.4.1984 (BGBl I 1984, 610), insbesondere Abs. 1 S 2 Nr. 7 bis 9, mit dem GG vereinbar?.
  • BSG, 14.02.1997 - 11 BAr 227/96

    Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen nicht

  • LSG Saarland, 30.03.1995 - L 1/2 Ar 16/94

    Beiträge zur hüttenknappschaftlichen Zusatzversicherung; hüttenknappschaftliche

  • SG Koblenz, 03.03.1988 - S 7 Ar 379/86
  • SG Berlin, 22.04.1986 - S 56 Ar 449/86
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