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   BGBl. I 1985 S. 1502   

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BGBl. I 1985 S. 1502 (https://dejure.org/1985,10920)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 39, ausgegeben am 25.07.1985, Seite 1502
  • Neufassung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
  • vom 12.07.1985

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    § 9 Absatz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (Bundesgesetzbl. I Seite 1502) ist mit Artikel 5 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip unvereinbar.

    Schriften, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sittlich zu gefährden, sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502) - GjS - in eine Liste aufzunehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.08.2006 - 11 A 2642/04

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis

    Denn das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502), zuletzt geändert durch Art. 8b des Gesetzes vom 15. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3762), ist nach § 30 Abs. 1 Satz 2 des Jugendschutzgesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2730), das gemäß der Bekanntmachung vom 1. April 2003 am gleichen Tag in Kraft getreten ist (BGBl. I S. 476), außer Kraft getreten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 20 A 5599/98

    Indizierung von CDs mit sexuellen Darstellungen als "unsittliche Medien"

    Ist Streitgegenstand mithin nach wie vor ausschließlich die Indizierungsentscheidung von 1995, so ist der gerichtlichen Prüfung weiterhin das im Zeitpunkt ihres Ergehens noch geltende Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte (GjSM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502) mit nachfolgenden Änderungen zugrunde zu legen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2001 - 20 A 1267/99

    Verfahrensfragen im Rahmen der Indizierung einer Website

    Auf Antrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nahm das Dreiergremium der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften die genannten Artikel gestützt auf § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften (GjS) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Juli 1985 (BGBl. I S. 1502) in die Liste der jugendgefährdenden Schriften auf, und zwar mit Entscheidungen vom 16. September 1996 Nr. 5027 (V), vom 17. September 1996 Nrn. 5029 (V) und 5030 (V), vom 18. September 1996 Nrn. 5031 (V) und 5032 (V) sowie vom 19. September 1996 Nrn. 5033 (V) und 5034 (V).
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