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   BGBl. I 1985 S. 2065   

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BGBl. I 1985 S. 2065 (https://dejure.org/1985,12941)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 14.11.1985, Seite 2065
  • Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts
  • vom 08.11.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (16)

  • BVerwG, 03.02.1989 - 4 B 14.89

    Nebenerwerbsbetrieb - Eigentumsfläche - Pachtland - Reithalle

    Als grundsätzlich bezeichnet die Beschwerde die Rechtsfrage, ob angesichts des neugefaßten § 595 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechtes vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2065) in Fällen, in denen sich die landwirtschaftliche Betätigung wesentlich auf gepachtete Flächen stützt, auch Pachtverträge von kürzerer Dauer dem Erfordernis der "Nachhaltigkeit" genügen können.

    Daß das Berufungsgericht in diesem Zusammenhang dem Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechtes vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2065) keine grundlegende Bedeutung beimißt, ist zu billigen.

  • BGH, 19.07.1991 - LwZR 3/90

    Entscheidung über einen Antrag auf Zahlung eines verwendungsbedingten Mehrwerts;

    Aus der Entstehungsgeschichte dieser Vorschrift wird jedoch deutlich, daß das Landwirtschaftsgericht selbst "einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel auch über den Mehrwert schaffen" sollte (vgl. § 31 LwVG und Begründung zum Regierungsentwurf des Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts, BT-Drucks. 10/509 S. 22).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1991 - 3 S 1075/90

    Eine Pferdepension mit weit auseinanderliegenden Pachtflächen genügt nicht den

    An diesem Regel-/Ausnahmeverhältnis hat auch die pächterfreundliche Neufassung des § 595 BGB durch das Gesetz zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8.11.1985 (BGBl. I, 2065) im Grundsatz nichts geändert.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1991 - 8 S 2110/90

    Zur Zulässigkeit einer Reithalle, die einem landwirtschaftlichen Betrieb mit

    Hier ist die Regelung des am 1.7.1986 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8.11.1985 (BGBl. I S. 2065) zu beachten.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.1992 - 1 L 248/89

    Champignonzucht als privilegierte Landwirtschaft; auch ohne unmittelbare

    Nach der Begründung des Entwurfs der Bundesregierung eines Gesetzes über das BauGB (BT-Drucks. 10/4630, S. 153) soll durch die Ersetzung des Begriff: "Erwerbsgartenbau" der Begriff der Landwirtschaft insoweit angepaßt werden an die Neufassung des Begriffs Landwirtschaft in § 585 Abs. 1 BGB, die durch das Gesetz zur Neufassung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8.11.1985 (BGBl. I S. 2065) erfolgt ist.

    Etwas anderes ist auch nicht dem Umstand zu entnehmen, daß zur Begründung des Entwurfs zum landwirtschaftlichen Pachtrecht lediglich die Erzeugung von Gartenprodukten in "Pflanzenbehältern (Containern)" und "bodenunabhängig in Behältnissen" ausdrücklich genannt wird (BT-Drucks. 10/3830, S. 29).

  • OLG Brandenburg, 20.06.2013 - 5 W (Lw) 5/12

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Erfordernis der

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8. November 1985 (BGBl. I, S. 2065) wurden die Landwirtschaftsgerichte auch für die bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Nr. 1a LwVG zuständig; insoweit war gemäß § 48 Abs. 1 LwVG in der am 1. Juli 1986 in Kraft getretenen Fassung (vgl. BGBl. I, S. 2073) nach den Vorschriften der ZPO zu entscheiden.
  • BVerwG, 13.05.1991 - 4 B 66.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der beschließende Senat hat an dieser Auslegung auch angesichts des § 595 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechtes vom 8. November 1985 (BGBl. I S. 2065) festgehalten (vgl. BVerwG, Beschluß vom 3. Februar 1989 - BVerwG 4 B 14.89 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG/BauGB Nr. 253 = RdL 1989, 149 = ZfBR 1989, 177).
  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 6/12

    Landwirtschaftssache: Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags

    Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des landwirtschaftlichen Pachtrechts vom 8. November 1985 (BGBl. I, S. 2065) wurden die Landwirtschaftsgerichte jedoch auch für die bürgerlich-rechtlichen Rechtsstreitigkeiten nach § 1 Nr. 1a LwVG zuständig; insoweit war gemäß § 48 Abs. 1 LwVG in der am 1. Juli 1986 in Kraft getretenen Fassung (vgl. BGBl. I, S. 2073) nach den Vorschriften der ZPO zu entscheiden.
  • LG Itzehoe, 12.02.2008 - 1 S 131/07

    Außerordentliche befristete Kündigung eines Pachtvertrags über eine

    In der amtlichen Begründung heißt es, dass es unbillig wäre "einen Pächter an seinen vertraglichen Pflichten festzuhalten, wenn er wegen Berufsunfähigkeit die Pachtsache nicht mehr bewirtschaften kann, vom Verpächter aber daran gehindert wird, die Bewirtschaftung einem Dritten zu überlassen, der eine ordnungsgemäße Bewirtschaftung und damit die Erfüllung der Verpächterpflichten gewährleistet" ( BT-Drs. 10/509, S. 24, zit. nach Staudinger/von Jeinsen, BGB, Bearb. 2005, § 594c Rdnr. 1).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.1999 - 8 A 353/99

    Festellungsantrag i.R.d. Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit; Erteilung

    Dies folgt aus Art. 11 Abs. 1 Satz 2 und Art. 13 Abs. 1 Satz 1 EGBGB in der Fassung des Gesetzes vom 8. November 1985 (BGBl. I, S. 2065) - a.F. - die gemäß § 220 Abs. 1 des Gesetzes zur Neuregelung des internationalen Privatrechts vom 25. Juli 1986 (BGBl. I, S. 1142) anwendbar ist, weil die Ehe vor dem 1. September 1986 geschlossen wurde und einen abgeschlossenen Vorgang im Sinne der Vorschrift darstellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.1988 - 5 S 2611/87

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.02.1995 - 1 L 121/94

    Nachhaltigkeit; Galloway-Rinderzucht; Eigenland; Pachtland; Rinder

  • OLG Köln, 29.04.1987 - 2 U 113/86
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.12.2002 - 7 A 2400/02
  • OLG Jena, 08.04.1997 - LW W 550/96

    Entschädigungsanspruch und Anspruchsgegner eines im Verfahren der Beschreibung

  • OLG Nürnberg, 08.07.1986 - 2 W XV 448/86

    Vertragliche Verlängerung durch stillschweigende Willenserklärung; Maßstab für

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