Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2123   

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https://dejure.org/1985,12429
BGBl. I 1985 S. 2123 (https://dejure.org/1985,12429)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 03.12.1985, Seite 2123
  • Verordnung über das Arbeiten mit Tierseuchenerregern (Tierseuchenerreger-Verordnung)
  • vom 25.11.1985

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 28.04.2008 - 9 BV 04.2401

    Tauglichkeitserklärungen für Rindfleisch; Rücknahme; amtliche

    Dass damit amtlich zugelassene Labors gemeint waren, und dass das nationale Recht eine derartige amtliche Zulassung von einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b der Tierseuchenerreger-Verordnung - TierseuchenerregerV - vom 25. November 1985 (BGBl I S. 2123) in der hier einschlägigen Fassung der Ersten Verordnung zur Änderung der Tierseuchenerreger-Verordnung vom 2. November 1992 (BGBl I S. 1845) abhängig machen konnte, hatte der Senat in seiner Eilentscheidung vom 17. September 2002 (Az. 25 CS 02.1465) dargelegt und begründet.
  • VGH Bayern, 23.01.2002 - 25 CS 02.172

    Beschränkung der Amtsermittlungspflicht durch Neufassung des § 146 Abs. 4 S. 6

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  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.1994 - 1 S 2804/93

    Versagung der Erlaubnis zum Arbeiten mit Krankheitserregern gemäß BSeuchG § 19

    Dies gilt unabhängig von den Regelungen der Tierseuchenerreger-Verordnung vom 25.11.1985 (BGBl. I S. 2123), die vordringlich der Tierseuchenbekämpfung dienen.
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