Gesetzgebung
   BGBl. I 1985 S. 2475   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,10862
BGBl. I 1985 S. 2475 (https://dejure.org/1985,10862)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,10862) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 63, ausgegeben am 28.12.1985, Seite 2475
  • Drittes Gesetz zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 3. ASEG)
  • vom 20.12.1985

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (28)

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85

    Landwirtschaftliche Altershilfe

    Seither ist grundsätzlich jeder landwirtschaftliche Unternehmer zur landwirtschaftlichen Altershilfe beitragspflichtig, sofern sein Unternehmen eine gewisse Größe erreicht (vgl. § 1 Abs. 3 bis 8 GAL in der derzeit gültigen Fassung des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vom 20. Dezember 1985 - BGBl. I S. 2475).
  • BSG, 25.04.1990 - 4 RLw 5/89
    Es sei kein Grund ersichtlich, weshalb der Gesetzgeber durch die Änderung des § 48 Abs. 2 GAL im Gegensatz zur früheren Rechtslage eine Beitragserstattung für die Zeit der Weiterversicherung nach § 27 GAL habe ausschließen wollen (Hinweis auf die Begründung zu Nr. 25 Buchst b des Entwurfs zum Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz -3. ASEG- vom 20. Dezember 1985, BGBl I S 2475, BT-Drucks 10/3483).

    Zweck des 3. ASEG sei ua gewesen, die soziale Sicherung mitarbeitender Familienangehöriger auch für den Fall zu gewährleisten, daß das Arbeitsverhältnis und damit die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung ende (Hinweis auf BT-Drucks 10/3483 zu Nr. 15 des Entwurfs zum 3. ASEG).

    landwirtschaftlichen Alterskassen zu BT-Drucks 10/3483 und 10/4246, S 305f).

    Rechtsgrundlage eines Anspruchs des Klägers auf Erstattung von Beiträgen ist § 48 Abs. 2 Satz 1 GAL in der hier anzuwendenden neuen Fassung (nF) des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S 2475), in Kraft getreten am 1. Januar 1986 (Art. 10 Abs. 1 des 3. ASEG).

    Eines der wesentlichen Anliegen des 3. ASEG war es, neben den bereits früher erfaßten älteren mitarbeitenden Familienangehörigen nunmehr auch jüngere mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft in der Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig werden zu lassen, um sie in den sozialen Schutz der Altershilfe mit einzubeziehen (Begründung Regierungsentwurf, BT-Drucks 10/3483, S 15).

  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau T., - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Gerd Vehrs und Partner, Schuhmacherort 30, Heide - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluß des Bundessozialgerichts vom 11. Juli 1995 - 4 BLw 5/95 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Landessozial- gerichts vom 6. Dezember 1994 - L 1 Lw 10/94 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Itzehoe vom 17. März 1994 - S 5 Lw 5/93 -, 2. mittelbar gegen § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte vom 27. Juli 1957 (BGBl I S. 1063) in der Fassung vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2475) hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Kühling, die Richterin Jaeger und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 20. September 1999 einstimmig beschlossen:.

    Für die Entscheidung über das im Ausgangsverfahren verfolgte Begehren auf Gewährung eines erhöhten Altersgeldes ist § 4 Abs. 1 Satz 4 GAL in der Fassung des Art. 1 Nr. 7 Buchstabe a des Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S. 2475) maßgeblich.

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RLw 4/93

    Teilnichtigkeit von Mindesthöhenbeschlüssen

    Die Betrachtung reicht aus, denn die Beiträge zur landwirtschaftlichen Alterskasse sind feste Monatsbeiträge (§ 12 GAL idF vom 14.12.1965 - BGBl I 1448 -, im folgenden: GAL 1965; geändert durch Art. 1 Nr. 13 Buchst b des 3. Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft - 3. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz, 3. ASEG - vom 20.12.1985 - BGBl I 2475).
  • BSG, 25.05.2000 - B 10 LW 14/98 R

    Abzweigung in der Alterssicherung der Landwirte, Beitragslast in der KVdR

    Mit dem Dritten Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen in der Landwirtschaft (Drittes Agrarsoziales Ergänzungsgesetz - 3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2475) wurde das GAL geändert und mit Wirkung ab 1. Januar 1986 dem § 29 GAL folgender Absatz 4 angefügt (Art. 1 Nr. 20, Art. 10 Abs. 1 3. ASEG): .

    Nach dessen Bericht vom 13. November 1985 (BT-Drucks 10/4246 S 28 f) sollte der (in der Regel nur in der Landwirtschaft anzutreffenden) hauptberuflichen Mitarbeit und Mitunternehmerschaft der Ehegatten des versicherten Landwirts Rechnung getragen und der Ehegattenzuschlag an diese ausgezahlt werden.

  • BSG, 20.04.1993 - 4 RLw 7/91

    Erstattung von Beiträgen zur Landwirtschaftlichen Alterskasse - Rechtmäßig oder

    Rechtsfolgen hinsichtlich des Anspruchs auf Erstattung der Beiträge ergeben sich auch nicht im Hinblick auf das Ausscheiden des Klägers aus der LAK zum 1. Oktober 1986 nach Art. 2 § 6d Abs. 1 GALNG, der mit Wirkung ab 1. Januar 1986 durch Art. 2 Nr. 3 des Gesetzes zur Verbesserung und Ergänzung sozialer Maßnahmen (3. Agrarsoziales Ergänzungsgesetz vom 20. Dezember 1985 - BGBl I S 2475) eingefügt worden ist.

    Der Gesetzgeber hat die Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge bei Weiterversicherten, die nach Art. 2 § 6d Abs. 1 GALNG aus der LAK ausgeschieden sind, bewußt nicht vorgesehen, wie sich aus den Gesetzesmaterialien ergibt (vgl BT-Drucks 10/3483 S 23), an einer entsprechenden, dem § 27a GAL vergleichbaren Regelung fehlt es.

  • BSG, 29.03.1990 - 4 RLw 4/89

    Erstattungsfähigkeit nach § 27 GAL entrichteter Beiträge

    Rechtsgrundlage eines Anspruchs des Klägers auf Erstattung von Beiträgen ist § 48 Abs. 2 Satz 1 GAL in der hier anzuwendenden neuen Fassung (n.F.) des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (3. ASEG) vom 20. Dezember 10185 (BGBl I S 2475), in Kraft getreten am 1. Januar 1936 (Art. 10 Abs. 1 des 3. ASEG).

    Eines der wesentlichen Anliegen des 3. ASEG war es, neben den bereits früher erfaßten älteren mitarbeitenden Familienangehörigen nunmehr auch jüngere mitarbeitende Familienangehörige in der Landwirtschaft in der Altershilfe für Landwirte beitragspflichtig werden zu lassen, um sie in den sozialen Schutz der Altershilfe mit einzubeziehen (Begründung Regierungsentwurf, BT-Drucks. 10/3483, S 15).

  • BSG, 22.06.1989 - 4 RLw 2/88

    Anspruch eines landwirtschaftlichen Unternehmers auf Beitragszuschuß

    Zur Begründung hat es im wesentlichen ausgeführt, der Kläger habe gemäß § 3c Abs. 8 des Gesetzes über eine Altershilfe für Landwirte (GAL) idF des Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetzes (3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I S 2475) iVm §§ 1, 2 der Verordnung über einen Beitragszuschuß in der Altershilfe für Landwirte (GAL-Beitragszuschußverordnung - GBV) vom 21. Mai 1986 (BGBl I S 750) einen Anspruch auf Gewährung des Beitragszuschusses ab 1. Juli 1987.

    Die Vorschrift, die im Regierungsentwurf des 3. ASEG (BT-Drucks 10/3483) noch nicht enthalten war, ist im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens eingefügt worden, um auch in den Fällen noch einen Beitragszuschuß leisten zu können, in denen zwar der Grenzwert für einen Zuschuß nach Abs. 1 der Vorschrift überschritten wird, aufgrund der bestehenden - niedrigen - Einkommensverhältnisse der landwirtschaftlichen Unternehmer eine solche Zahlung aber noch angemessen erscheint (vgl Bericht des Abgeordneten Kirschner zum 3. ASEG, BT-Drucks 10/4246, S 30, unter Nr. 6).

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 6/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

    Zu dieser, mit dem Dritten Agrarsozialen Ergänzungsgesetz (3. ASEG) vom 20. Dezember 1985 (BGBl I 2475) eingeführten Norm (über die Voraussetzungen für den damals neu eingeführten Beitragszuschuß) hieß es jedoch in der Begründung zum Gesetzentwurf (BT-Drucks 10/3483 S 17) ausdrücklich: "Vergleichbare Sozialleistungen nach Absatz 2 Buchstabe c sind beispielsweise das Mutterschaftsurlaubsgeld, Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, nicht aber Leistungen mit fürsorgerechtlichem Charakter wie Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe".
  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 14/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

    Dieser Befreiungstatbestand scheitert bereits an § 85 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ALG, denn die Klägerin war aufgrund der am 6. Februar 1994 abgegebenen, unwiderruflichen Weiterversicherungserklärung am 31. Dezember 1994 beitragspflichtig gemäß § 27 GAL (idF des Dritten agrarsozialen Ergänzungsgesetzes vom 20. Dezember 1985, BGBl I 2475).
  • BSG, 14.12.1988 - 9/4b RV 39/87

    Ausgleich nach § 85 SVG - Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung - Vorausstzung des

  • BSG, 31.08.1993 - 4 RLw 7/92

    Anspruch auf Zuschuss zu den Beiträgen in der Altershilfe für Landwirte -

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 4/03 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

  • BSG, 23.09.2004 - B 10 LW 18/02 R

    Verfassungsmäßigkeit von § 92 Abs. 1 S. 1 ALG

  • BSG, 08.10.1998 - B 10/4 LW 10/96 R

    Ermittlung des Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

  • BSG, 04.10.1988 - 11a RLw 5/87
  • BSG, 30.10.1990 - 4 RLw 2/90

    Vererbbarkeit eines Anspruchs auf Beitragserstattung nach § 27a Abs. 1 GAL

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 5/94

    Verletztenrenten aus der landwirtschaftlichen Unfallversicherung als

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RLw 9/91

    Beitragspflicht nach § 27 GAL für einen nach Kanada ausgewanderten ehemaligen

  • BSG, 16.11.1995 - 4 RLw 1/94

    Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens

  • BSG, 02.12.1999 - B 10 LW 9/99 R

    Keine Befreiung von der Alterssicherung der Landwirte bei Arbeitslosenhilfebezug

  • BSG, 31.03.1992 - 4 RLw 1/92

    Voraussetzungen für die Gewährung von Ausgleichsgeld

  • BSG, 19.10.2000 - B 10 LW 1/99 R

    Befreiung von Versicherungspflicht - Alterssicherung der Landwirte -

  • LSG Bayern, 18.07.2001 - L 16 LW 3/01

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung außerlandwirtschaftlichen Einkommens

  • BSG, 26.10.1989 - 4 RLw 8/88

    Kürzung des vorzeitigen Altersgeldes nach § 4 Abs. 5 GAL

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 65/84

    Bewertung einer Anwartschaft auf Altersgeld nach dem Gesetz über Altershilfe für

  • BSG, 17.11.1992 - 4 RLw 13/91
  • BSG, 26.10.1989 - 4 RLw 7/88
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

BGBl Benachrichtigung

Lassen Sie sich per E-Mail benachrichtigen, wenn eine neue BGBl-Ausgabe erscheint.


zur Funktion
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht