Gesetzgebung
BGBl. I 1985 S. 410 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1985 Teil I Nr. 11, ausgegeben am 01.03.1985, Seite 410
- Neufassung des Eichgesetzes
- vom 22.02.1985
Gesetzestext
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91
Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm
Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 des Eichgesetzes (EichG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1985 (BGBl I S. 410) müssen die in § 1 bezeichneten Meßgeräte geeicht sein, wenn sie zur Erstattung von Gutachten für gerichtliche Verfahren verwendet werden. - BVerwG, 17.05.1993 - 11 B 50.93 Hierzu hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Kammergerichts die Ansicht vertreten, das Eichgesetz (in der Fassung vom 22. Februar 1985, BGBl. I S. 410) stelle kein Verbot der Verwertung solcher Fotos auf; die Eichpflicht (§ 2 Abs. 2 des Gesetzes) garantiere eine besondere qualitative Sicherheit der Messung, so daß bei nicht geeichten Überwachungsanlagen Qualitätsbedenken bestehen könnten, die im allgemeinen durch einen Sicherheitszuschlag oder -abschlag ausgeglichen würden (Kammergericht, Beschluß vom 16. März 1992 - 2 Ss 30/91 - 3 Ws 40/91 - S. 8).