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   BGBl. I 1986 S. 222   

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BGBl. I 1986 S. 222 (https://dejure.org/1986,14899)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 6, ausgegeben am 06.02.1986, Seite 222
  • Neufassung des Bundeskindergeldgesetzes
  • vom 21.01.1986

Gesetzestext

 
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Wird zitiert von ... (18)

  • BVerwG, 22.12.1998 - 5 C 25.97

    Auswärtige Unterbringung, Heranziehung zu den Kosten der in Höhe der ersparten

    Eine vergleichbare maßnahmebezogene Zweckprägung besitze das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz in der damals maßgeblichen Fassung vom 21. Januar 1986 (BGBl I S. 222) nicht; es könne daher auch nicht als teilweise zweckgleich mit den Leistungen für den Lebensunterhalt in einem Schulinternat qualifiziert werden.
  • BSG, 24.06.2010 - B 10 EG 12/09 R

    Erziehungsgeld - Anspruchsberechtigung ab 1. 1. 2001 - Auslandsaufenthalt -

    Diese Rechtsprechung ist zu der ab 1.1.1986 geltenden Fassung des § 1 Abs. 2 BErzGG (vom 6.12.1985 <BGBl I 2154>) ergangen, in der der Gesetzgeber insoweit eine sinngemäße Anwendung des § 1 Nr. 2 Bundeskindergeldgesetz (BKGG, idF der Bekanntmachung vom 21.1.1986 <BGBl I 222>) angeordnet hatte.
  • BSG, 13.08.1996 - 10 RKg 28/95

    Vorliegen einer Entsendung für den Anspruch auf Kindergeld

    Mit der Revision rügt die Beklagte eine Verletzung von § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a BKGG in der Fassung vom 21. Januar 1986 (BGBl I 222) i.V.m. § 4 Viertes Buch Sozialgesetzbuch - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV) unter Hinweis auf die vom Senat besonders mit Urteilen vom 14. Januar 1987 - 10 RKg 20/85 - und 7. September 1988 - 10 RKg 4/87 - entwickelte Auslegung.

    Da der Kläger während der Zeit, für die er Kg nach dem BKGG beansprucht, unstreitig weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt iS des § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BKGG idF vom 21. Januar 1986 (BGBl I 222) im Geltungsbereich des BKGG hatte, kommt als Anspruchsgrundlage nur noch § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst a BKGG in Betracht.

  • BVerwG, 29.09.1994 - 5 C 56.92

    Eingliederungshilfe für Behinderte - Kindergeld

    Eine vergleichbare maßnahmebezogene Zweckprägung besitzt das Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) in der hier maßgeblichen Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986 (BGBl. I S. 222) nicht.
  • BVerwG, 13.09.1990 - 2 C 4.88

    Anspruch auf erhöhten Ortszuschlag - Obhuts- und Pflegeverhältnis zwischen Eltern

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  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 20/94

    Anspruch auf Kindergeld bei Auslandsaufenthalt

    Der Anspruch des Klägers auf Kindergeld für den streitigen Zeitraum folgt nicht bereits aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 BKGG in der in diesem Rechtsstreit maßgebenden Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986 (BGBl I 222).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 6/88

    Zulassung der Sprungrevision, Bundeserziehungsgeld bei Mehrfachgeburten,

    Andere Belastungen der Eltern (zB Unterhaltsaufwendungen, der Mutter entgangenes Arbeitsentgelt, entgangene Beitragszeiten in der Rentenversicherung) werden hingegen ua durch Leistungen nach den §§ 11 bis 16 des Gesetzes zum Schutze der erwerbstätigen Mutter (Mutterschutzgesetz - MuschG) vom 18. April 1968 (BGBl I S 315), durch das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) idF der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986 (BGBl I S 222) und durch Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung ausgeglichen.
  • BVerwG, 23.03.1987 - 9 C 10.86

    Verwaltungsrechtsweg - Pfändung des Kindergeldanspruchs -

    Für den vorliegenden Rechtsstreit ist - wovon das Berufungsgericht zutreffend ausgegangen ist - gemäß § 40 Abs. 1 VwGO der Rechtsweg zu den Gerichten der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit eröffnet, weil hier weder der privatrechtliche Zahlungsanspruch der Beklagten gegen die Klägerin aus dem Bürgschaftsvertrag noch der Anspruch der Klägerin gegen die beigeladene Bundesanstalt für Arbeit auf Zahlung von Kindergeld (vgl. insoweit die Rechtswegzuweisung an die Sozialgerichte nach § 27 des Bundeskindergeldgesetzes i.d.F. vom 21. Januar 1986, BGBl. I S. 222, - BKGG - in Verbindung mit § 51 Abs. 1 des Sozialgerichtsgesetzes), sondern allein die von der Beklagten erlassene Pfändungs- und Überweisungsverfügung im Streit ist, die auf Bestimmungen des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes für Rheinland-Pfalz vom 8. Juli 1957 (GVBl. S. 101) zur öffentlich-rechtlichen Vollstreckung in Geldforderungen beruht.
  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 43.88

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Ortszuschlagsstufe 2 wegen Aufnahme einer

    Auf der anderen Seite hält das angefochtene Urteil auch insoweit der revisionsgerichtlichen Nachprüfung stand, als es die Berücksichtigung der beiden Töchter der Lebensgefährtin des Klägers als Pflegekinder für die Berechnung des Ortszuschlags abgelehnt hat (§ 40 Abs. 3 BBesG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 des Bundeskindergeldgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1982 <BGBl. I S. 13> - BKGG a.F. - bzw. § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Bundeskindergeldgesetzes in der durch Art. 1 Nr. 2 des Adoptionsanpassungsgesetzes vom 24. Juni 1985 <BGBl. I S. 1144> geänderten Fassung, jetzt gleichlautend in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986 <BGBl. I S. 222> - BKGG n.F. -).
  • BSG, 30.04.1996 - 10 RKg 17/93

    Anspruch auf Kindergeld für in Frankreich lebende Tochter - Erfordernis der

    Die angefochtenen Bescheide stehen mit dem BKGG (idF der Bekanntmachung vom 21. Januar 1986, BGBl I 222) im Einklang (1).
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 28/91

    Sozialversicherung - Waisenrente - Aufnehmen in den Haushalt - Enkel -

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 12/94

    Anerkennung eines ausländischen Statusurteils für einen Kindergeldanspruch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1996 - 25 A 2417/93

    Vermutungsregel; Gewährung einer Mietbeihilfe

  • BVerwG, 02.12.1986 - 2 B 14.86

    Kindergeld - Berufsausbildung - Praktikum

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.02.2018 - L 14 KG 2/16

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Gewährung von Kindergeld an sich selbst

  • BSG, 03.12.1996 - 10 RKg 31/95

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Kindergeld - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • BSG, 16.02.1989 - 4 REg 2/88
  • BSG, 30.05.1996 - 10 RKg 8/94

    Verfassungsmäßigkeit der Kindergeldregelung für Berechtigte mit drei oder mehr

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