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   BGBl. I 1986 S. 2529   

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BGBl. I 1986 S. 2529 (https://dejure.org/1986,16270)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 24.12.1986, Seite 2529
  • Bekanntmachung der Geschäftsordnung des Bandesverfassungsgerichts
  • vom 15.12.1986
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvR 2453/15

    Bei Bundesrichterwahlen bedarf der Grundsatz der Bestenauslese aufgrund des

    Zum einen obliegt die dienstliche Beurteilung des wissenschaftlichen Mitarbeiters dem jeweiligen Richter (§ 13 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1986 in der bis zum 13. März 2015 geltenden Fassung [GOBVerfG a.F.; BGBl I 1986 S. 2529]; vgl. nunmehr entsprechend § 13 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 GOBVerfG [BGBl I 2015 S. 286]).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2013 - 10 S 281/12

    Anspruch auf Belieferung von BVerfG-Entscheidungen

    Nach § 1 Abs. 3 BVerfGG i. V. m. § 19 der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG-GeschO vom 15. Dezember 1986, BGBl. I S. 2529, zuletzt geändert durch Art. 1 Bekanntmachung vom 7. Januar 2002, BGBl. I S. 1171) wird das Bundesverfassungsgericht in administrativen Angelegenheiten den obersten Bundesbehörden gleichgestellt.
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