Gesetzgebung
BGBl. I 1986 S. 2566 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 1986 Teil I Nr. 69, ausgegeben am 30.12.1986, Seite 2566
- Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus
- vom 19.12.1986
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Wird zitiert von ... (4)
- BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18
Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll …
Schutzgut des Verbreitungsdelikts des § 131 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB ist der öffentliche Friede; es soll einer "Gefährdung der Allgemeinheit durch das Entstehen eines psychischen Klimas, in dem schwere, sozialschädliche Gewalttaten gedeihen können", entgegenwirken (BT-Drs. 10/6286 S. 7). - BGH, 16.05.2007 - AK 6/07
Werben für terroristische Vereinigungen in Chatrooms
Erst durch das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus (vom 19. Dezember 1986, BGBl I 2566) hat der Gesetzgeber die Tatbestandsvarianten des Gründens und der mitgliedschaftlichen Beteiligung mit höherer Strafe bedroht (Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren) und die Alternativen des Unterstützens und Werbens in Absatz 3 gesondert erfasst, es dabei jedoch für beide einheitlich bei der Strafdrohung von Freiheitsstrafe zwischen sechs Monaten und fünf Jahren belassen. - BGH, 20.02.1990 - 3 StR 278/89
Radikal (Zeitschrift)
Die Erstreckung des in § 140 StGB genannten Straftatenkatalogs auf die Straftaten nach § 126 Abs. 1 Nr. 7 StGB durch Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus vom 19. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2566) ist im vorliegenden Zusammenhang ohne Bedeutung. - OLG Stuttgart, 30.10.2007 - 3 StE 1/07
Übernahme eines Verfahrens durch das OLG: Zuständigkeit des OLG auf Grund der …
Aufgrund der mit dem Eröffnungsbeschluss eingetretenen perpetuatio fori entfalle eine Prüfung sowohl des Tatgerichts als auch des Revisionsgerichts hinsichtlich der beweglichen Zuständigkeit (vgl. BT-Drucksache 8/976 S. 22, 59; 10/6635 S. 15; BGHSt 46, 238; 47, 16, 21).