Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 1593   

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BGBl. I 1987 S. 1593 (https://dejure.org/1987,13416)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 36, ausgegeben am 21.07.1987, Seite 1593
  • Neufassung der Approbationsordnung für Ärzte
  • vom 14.07.1987

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Wird zitiert von ... (52)

  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Durch Art. 2 SFHÄndG wurde die Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGBl I S. 1593; im folgenden: ÄAppO) dahingehend geändert, daß zum Prüfungsstoff für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung auch die Beratung und Beurteilung in Konfliktsituationen, insbesondere medizinische, rechtliche und ethische Aspekte des Schwangerschaftsabbruchs, gehören (Abschnitt II und IV der Anlage 16 zu § 29 Abs. 2 Satz 2 ÄAppO).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Seit 1. Januar 1988 gilt die Regelung als § 14 Abs. 6 AppOÄ in folgender Fassung (BGBl. 1987 I S. 1593):.
  • BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98

    Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und

    Die zugrunde gelegte Auslegung des § 19 Abs. 1, Abs. 2, i.V.m. § 18 Abs. 1 Satz 1 Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO - vom 14. Juli 1987 (BGBl I S. 1593), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 21. August 1995 (BGBl I S. 1050) wird den sich aus Art. 12 Abs. 1 GG ergebenden Anforderungen nicht gerecht.
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