Gesetzgebung
   BGBl. I 1987 S. 2062   

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BGBl. I 1987 S. 2062 (https://dejure.org/1987,15815)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1987 Teil I Nr. 41, ausgegeben am 15.08.1987, Seite 2062
  • Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1987 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1987 - BBVAnpG 87)
  • vom 06.08.1987

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.09.1989 - 2 C 68.86

    Beamter auf Widerruf - Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Anwärterbezüge -

    Die Anwärterbezüge der Klägerin, die grundsätzlich "Holschulden" und keine "Bringschulden" sind, konnten während ihres Beamtenverhältnisses auf Widerruf aufgrund des als Landesrecht fortgeltenden, im vorliegenden Rechtsstreit noch anwendbaren § 2 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über Zahlungen aus öffentlichen Kassen vom 21. Dezember 1938 (RGBl. S. 1899; aufgehoben in Nordrhein-Westfalen durch Art. 21 Nr. 14 des Gesetzes vom 6. Oktober 1987 ; vgl. nunmehr § 17 a BBesG, der durch Art. 2 Nr. 1 BBVAnpG 87 vom 6. August 1987 <BGBl. I S. 2062> in das BBesG eingefügt worden ist), auf ein von ihr bezeichnetes Gehaltskonto überwiesen werden.
  • BGH, 24.05.1989 - IVb ZB 28/88

    Verbot der Schlechterstellung nach Aufhebung und Zurückverweisung

    Diese Erhöhung beruht auf einer zwischenzeitlich eingetretenen Rechtsänderung (Anlage IX zum BBesG i.d.F. des Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 1987 vom 6. August 1987, BGBl I 2062) und ist daher bei der Regelung des Versorgungsausgleichs zu beachten (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 90, 52, 57 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.08.1991 - 3 L 143/91

    Anspruch eines Beamten auf Ortszuschlag nach Stufe 2; Sittliche Verpflichtung zur

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