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   BGBl. I 1988 S. 2150   

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BGBl. I 1988 S. 2150 (https://dejure.org/1988,17044)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 08.12.1988, Seite 2150
  • Neufassung der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
  • vom 24.11.1988

Verordnungstext

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - 1 A 1127/11

    Medizinprodukte als Arzneimittel im Sinne des § 22 Abs. 1 S. 1 BBhV a.F.

    Die Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl. I S. 2150), zuletzt geändert durch Art. 1 der 3. Änderungsverordnung vom 21. Februar 2011 (BGBl. I S. 314) bezweckt, dass Arzneimittel zum Schutz der Gesundheit von Patienten in gleichbleibender Zusammensetzung und ohne nachteilige Beeinflussungen abgegeben sowie unsachgemäße Heilbehandlungen ohne fachgerechte Beratung in einer Apotheke verhindert werden.
  • OVG Niedersachsen, 20.06.1996 - 10 L 780/94

    Arzneimittel; Kosmetikum; Hautschutzpräparat; Clotrimazol; Prüfung

    Mit der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der Begriff des Arzneimittels in der Verordnung über apothekenpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. November 1988 (BGBl I S. 2150) nicht definiert, sondern vorausgesetzt werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1994 - 3 C 2.93 -, NVwZ-RR 1995, 625, 627), geht der erkennende Senat hiervon nunmehr auch für die erwähnte Verordnung über verschreibungspflichtige Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (zuletzt geändert durch die 34. Änderungsverordnung v. 7.6.1995, BGBl I S. 789) aus (ebenso OVG Münster, aaO, S. 559; Kloesel/Cyran, AMG, § 2 Anm. 34 b).
  • OLG Köln, 04.02.2000 - 6 U 130/97

    Arzneimittelbegriff bei Zitzentauchmittel - Präparataussattung und Werbung

    Im Ergebnis gleiches gilt in Anbetracht der unter § 6 der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel vom 24.11.1988 (BGBl. I, 2150 ff) in Verbindung mit der unter B Nr. 2 der Anlage 3 zu § 6 enthaltenen Regelung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.09.2007 - L 24 KR 147/06

    Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Pentosanpolysulfat SP 54 (PPS) zur

    In der nach § 45 Abs. 1 AMG erlassenen Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel vom 24. November 1988 (BGBl. I 1988 Seite 2150), berichtigt mit Bekanntmachung vom 17. Februar 1989 (BGBl. I 1989 Seite 254), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Dezember 2006 (BGBl. I 2006 Seite 3276), ist Pentosanpolysulfat nicht für den Verkehr außerhalb der Apotheken freigegeben.
  • VG Würzburg, 02.08.2016 - W 1 K 15.21

    Zur Frage der Beihilfefähigkeit von ärztlich verordneten Vitamintabletten

    Es kann mithin offen bleiben, ob es sich bei den streitgegenständlichen Vitamintabletten um ein nach §§ 43 ff. AMG i. V. m. der nach § 45 Abs. 1 erlassenen Rechtsverordnung - Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel vom 24.11.1988, BGBl. I, 2150, AMVerkV - um ein apothekenpflichtiges Arzneimittel handelt, welches § 18 Satz 1 Nr. 1 BayBhV in der hier maßgeblichen Fassung ab 1. Oktober 2014 als zusätzliches Tatbestandsmerkmal der Beihilfefähigkeit verlangt.
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