Gesetzgebung
   BGBl. I 1988 S. 2199   

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https://dejure.org/1988,14503
BGBl. I 1988 S. 2199 (https://dejure.org/1988,14503)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 1988 Teil I Nr. 55, ausgegeben am 08.12.1988, Seite 2199
  • Siebente Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
  • vom 02.12.1988

Verordnungstext

Gesetzesbegründung

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • VGH Bayern, 22.12.2015 - 11 B 15.1350

    Nutzungsuntersagung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeugs

    Es spricht aber vieles dafür, dass der Verordnungsgeber bei der Einfügung der negativen Voraussetzung des fehlenden regelmäßigen Standorts im Inland mit der Änderungsverordnung vom 15. August 1988 (BGBl I S. 2199) in den früheren § 1 Abs. 1 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12. November 1934 (IntKfzV, RGBl I S. 1137 - BGBl III/FNA 9232-4) abweichend von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Dezember 1983 (a. a. O.) festlegen wollte, dass Kraftfahrzeuge nicht als im vorübergehenden Verkehr angesehen werden können, sobald für sie ein regelmäßiger Standort im Inland begründet ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 04.01.1996 - 10 S 1729/94

    Keine vorsorgliche Aberkennung des Rechts auf Gebrauchmachen von einer - noch zu

    Zutreffend hat das Verwaltungsgericht die Rechtsgrundlage für die angefochtene Maßnahme in § 11 Abs. 2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr - IntVO - vom 12.11.1934 (RGBl. I S. 1137) in der im maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides geltenden Fassung vom 02.12.1988 (BGBl. I S. 2199) gesehen.
  • VG Stuttgart, 21.01.1998 - 3 K 6640/97

    Untersagung des Führens eines Luftfahrzeugs im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik

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